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Der Staat im Osten | Deutschland Archiv | bpb.de

Deutschland Archiv Neu im DA Schwerpunkte Erinnern, Gedenken, Aufarbeiten 1848/49 in der politischen Bildung Vier Ansichten über ein Buch, das es nicht gab "Es war ein Tanz auf dem Vulkan" Föderalismus und Subsidiarität „Nur sagen kann man es nicht“ Wenn Gedenkreden verklingen Zeitenwenden Geschichtsklitterungen „Hat Putin Kinder?“, fragt meine Tochter Wolf Biermann über Putin: Am ersten Tag des Dritten Weltkrieges Der Philosoph hinter Putin „Putin verwandelt alles in Scheiße“ Das Verhängnis des Imperiums in den Köpfen Ilse Spittmann-Rühle ist gestorben Der Friedensnobelpreis 2022 für Memorial Rückfall Russlands in finsterste Zeiten Memorial - Diffamiert als "ausländische Agenten" Die Verteidigung des Erinnerns Russlands Attacken auf "Memorial" Der Fall Schalck-Golodkowski Ende des NSU vor zehn Jahren 7. Oktober 1989 als Schlüsseltag der Friedlichen Revolution Die Geschichte von "Kennzeichen D" Nachruf auf Reinhard Schult Leningrad: "Niemand ist vergessen" Verfolgung von Sinti und Roma Zuchthausaufarbeitung in der DDR - Cottbus Sowjetische Sonderhaftanstalten Tage der Ohnmacht "Emotionale Schockerlebnisse" Ein Neonazi aus der DDR Akten als Problem? Eine Behörde tritt ab Ostberlin und Chinas "Großer Sprung nach vorn" Matthias Domaschk - das abrupte Ende eines ungelebten Lebens Ein Wettbewerb für SchülerInnenzeitungen Totenschädel in Gotha Bürgerkomitees: Vom Aktionsbündnis zum Aufarbeitungsverein Westliche Leiharbeiter in der DDR Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (I) Hohenzollern und Demokratie nach 1918 (II) Auf dem Weg zu einem freien Belarus? Erstes deutsch-deutsches Gipfeltreffen im Visier des BND Neue Ostpolitik und der Moskauer Vertrag Grenze der Volksrepublik Bulgarien Die Logistik der Repression Schwarzenberg-Mythos Verschwundene Parteifinanzen China, die Berlin- und die Deutschlandfrage 8. Mai – ein deutscher Feiertag? China und die DDR in den 1980ern 1989 und sein Stellenwert in der europäischen Erinnerung Stasi-Ende Die ungewisse Republik Spuren und Lehren des Kalten Kriegs Einheitsrhetorik und Teilungspolitik Schweigen brechen - Straftaten aufklären Welche Zukunft hat die DDR-Geschichte? Die Deutschen und der 8. Mai 1945 Jehovas Zeugen und die DDR-Erinnerungspolitik Generation 1989 und deutsch-deutsche Vergangenheit Reformationsjubiläen während deutscher Teilung 25 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz Kirchliche Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit Zwischenbilanz Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung Der Umgang mit politischen Denkmälern der DDR Richard von Weizsäckers Rede zum Kriegsende 1985 Die Sowjetunion nach Holocaust und Krieg Nationale Mahn- und Gedenkstätten der DDR Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Die Entmilitarisierung des Kriegstotengedenkens in der SBZ Heldenkult, Opfermythos und Aussöhnung Durchhalteparolen und Falschinformationen aus Peking Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte Grenzsicherung nach dem Mauerbau Einmal Beethoven-Haus und zurück Das Bild Walther Rathenaus in der DDR und der Bundesrepublik Alles nach Plan? Fünf Gedanken über Werner Schulz „Wie ein Film in Zeitlupe“ "Ich hatte Scheißangst" Ein Nazi flieht in die DDR Der 13. Februar 1945 im kollektiven Gedächtnis Dresdens Vor 50 Jahren im September: Zweimal Deutschland in der UNO Der Mann aus dem inneren Zirkel DDR-Vermögen auf Schweizer Konten Nicht nur Berlin Moskauer Hintergründe des 17. Juni Opfer einer "Massenpsychose"? Der Wolf und die sieben Geißlein Der Prager Frühling 1968 und die Deutschen Operativer Vorgang „Archivar“ 9. November 1989. Der Durchbruch 9. November 1918. „Die größte aller Revolutionen“? Der vielschichtige 9. November Biermann in meinem Leben Ein Wolf im Museum Entmutigung & Ermutigung. Drei Stimmen zu Biermann Spurenverwischer Kleinensee und Großensee Tod einer Schlüsselfigur Das besiegte Machtinstrument - die Stasi Anhaltende Vernebelung Die RAF in der DDR: Komplizen gegen den Kapitalismus Transformation und Deutsche Einheit Die sozialpsychologische Seite der Zukunft Zwölf Thesen zu Wirtschaftsumbau und Treuhandanstalt Die andere Geschichte der Umbruchjahre – alternative Ideen und Projekte 31 Jahre nach Rostock-Lichtenhagen Wiedervereinigt auf dem Rücken von Migranten und Migrantinnen? Film ohne Auftrag - Perspektiven, die ausgegrenzt und unterschlagen wurden Geheimdienste, „Zürcher Modell“ und „Länderspiel“ 50 Jahre Grundlagenvertrag Drei Kanzler und die DDR Populismus in Ost und West Akzeptanz der repräsentativen Demokratie in Ostdeutschland Zusammen in Feindseligkeit? Neuauflage "(Ost)Deutschlands Weg" Ostdeutsche Frakturen Welche Zukunft liegt in Halle? Anpassungsprozess der ostdeutschen Landwirtschaft Daniela Dahn: TAMTAM und TABU Wege, die wir gingen „Der Ort, aus dem ich komme, heißt Dunkeldeutschland” Unternehmerischer Habitus von Ostdeutschen Teuer erkauftes Alltagswissen Trotz allem im Zeitplan Revolution ohne souveränen historischen Träger Mehr Frauenrechte und Parität Lange Geschichte der „Wende“ Eine Generation nach der ersten freien Volkskammerwahl Unter ostdeutschen Dächern Die de Maizières: Arbeit für die Einheit Schulzeit während der „Wende” Deutschland – Namibia Im Gespräch: Bahr und Ensikat Gorbatschows Friedliche Revolution "Der Schlüssel lag bei uns" "Vereinigungsbedingte Inventur" "Es gab kein Drehbuch" "Mensch sein, Mensch bleiben" Antrag auf Staatsferne Alt im Westen - Neu im Osten Die Deutsche Zweiheit „Ein echtes Arbeitsparlament“ Corona zeigt gesellschaftliche Schwächen Widersprüchliche Vereinigungsbilanz Schule der Demokratie Warten auf das Abschlusszeugnis Brief an meine Enkel Putins Dienstausweis im Stasi-Archiv Preis der Einheit Glücksstunde mit Makeln Emotional aufgeladenes Parlament Geht alle Macht vom Volke aus? Deutschland einig Vaterland 2:2 gegen den Bundestag "Nicht förderungswürdig" Demokratie offen halten Standpunkte bewahren - trotz Brüchen Die ostdeutsche Erfahrung Kaum Posten für den Osten Braune Wurzeln Wer beherrscht den Osten „Nicht mehr mitspielen zu dürfen, ist hart.“ Ein Ost-West-Dialog in Briefen Stadtumbau Ost Ostdeutschland bei der Regierungsbildung 2017 Die neue Zweiklassengesellschaft DDR-Eishockey im Wiedervereinigungsprozess Die SPD (West) und die deutsche Einheit Die Runden Tische 1989/90 in der DDR Die Wandlung der VdgB zum Bauernverband 1990 Transatlantische Medienperspektiven auf die Treuhandanstalt Transformation ostdeutscher Genossenschaftsbanken Demografische Entwicklung in Deutschland seit 1990 Parteien und Parteienwettbewerb in West- und Ostdeutschland Hertha BSC und der 1. FC Union vor und nach 1990 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Ostdeutsches Industriedesign im Transformationsprozess Wende und Vereinigung im deutschen Radsport Wende und Vereinigung im deutschen Radsport (II) Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder Europäische Union als Voraussetzung für deutschen Gesamtstaat Welche Zukunft braucht Deutschlands Zukunftszentrum? Ein Plädoyer. (K)Einheit Wird der Osten unterdrückt? Die neue ostdeutsche Welle Die anderen Leben. Generationengespräche Ost "Westscham" Sichtweisen Die innere Einheit Wer beherrscht den Osten? Forschungsdefizite rechtsaußen Verpasste Chancen? Die gescheiterte DDR-Verfassung von 1989/90 Berlin – geteilte Stadt & Mauerfall Berliner Polizei-Einheit Die Mauer. 1961 bis 2023 The Wall: 1961-2021 - Part One The Wall: 1961-2021 - Part Two "Es geht nicht einfach um die Frage, ob Fußball gespielt wird" Mauerbau und Alltag in Westberlin Der Teilung auf der Spur Olympia wieder in Berlin? 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Jahrhunderts wird“ Krieg als Geschäft Bodenlose Ernüchterung In geheimer Mission: Die DDR-NVA gegen den „jüdischen Klassenfeind“ „Verbote bringen herzlich wenig“ Eine missachtete Perspektive? Verordnete Feindbilder über Israel in der DDR: Eine Zeitungs-Selbstkritik Die erste DDR-Delegation in Israel. Ein Interview mit Konrad Weiß „Dieser westliche Triumphalismus ist ein großer Selbstbetrug“ Wolf Biermann: Free Palestine...? Was hilft gegen politische Tsunamis? Der Tod ist ein Meister aus Russland Wann ist die Zeit zu verhandeln? „Ich bedaure und bereue nichts“ Jüdinnen in Deutschland nach 1945 Interviews Beiträge Porträts Redaktion Jüdinnen und Juden in der DDR Antisemitismus in Deutschland Die Zweite Generation jüdischer Remigranten im Gespräch War die DDR antisemitisch? Antisemitismus in der DDR Teil I Antisemitismus in der DDR Teil II Als ob wir nichts zu lernen hätten von den linken Juden der DDR ... Ostdeutscher Antisemitismus: Wie braun war die DDR? Die Shoah und die DDR Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil I Umgang mit jüdischen Friedhöfen und Friedhofsschändungen, Teil II Israel im Schwarzen Kanal Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, I Der Nahostkonflikt in Kinder- und Jugendzeitschriften der DDR, II Das Israelbild der DDR und dessen Folgen Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte "Jüdisch & Links" von Wolfgang Herzberg Der patriarchalen Erinnerungskultur entrissen: Hertha Gordon-Walcher Jüdisch sein in Frankreich und in der DDR Frauen in der DDR (Die) Mütter der Gleichberechtigung in der DDR Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Hauptamtliche Stasi-Mitarbeiterinnen Frauen im geteilten Deutschland „Schönheit für alle!“ 1989/90 - Friedliche Revolution und Deutsche Einheit Frauen in der Bürgerbewegung der DDR Die Wege zum 9. 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Todesopfer des DDR-Grenzregimes - Eine Recherche Todesopfer des DDR-Grenzregimes - Eine andere Sicht "Begriffliche Unklarheiten" Die Reichsbahn und der Strafvollzug in der DDR "Schicksale nicht Begriffe" Mauerbau und Machtelite Zwangseingewiesene Mädchen und Frauen in Venerologischen Einrichtungen Stasi-Razzia in der Umweltbibliothek Politisch inhaftierte Frauen in der DDR Ein widerständiges Leben: Heinz Brandt Über den Zaun und zurück – Flucht und Rückkehr von Dietmar Mann Die politische Justiz und die Anwälte in der Arä Honecker Geraubte Kindheit – Jugendhilfe in der DDR Haftarbeit im VEB Pentacon Dresden – eine Fallstudie Zwischen Kontrolle und Willkür – Der Strafvollzug in der DDR Suizide in Haftanstalten: Legenden und Fakten Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der DDR bei Stellung eines Ausreiseantrages Max Fechner – Opfer oder Täter der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik? Die "Auskunftspersonen" der Stasi – Der Fall Saalfeld Geschlossene Venerologische Stationen und das MfS Jugendhilfe und Heimerziehung in der DDR Fraenkels "Doppelstaat" und die Aufarbeitung des SED-Unrechts "OV Puppe". Ein Stasi-Raubzug im Spielzeugland Verdeckte Waffendeals der DDR mit Syrien Alltag und Gesellschaft Die Situation von lesbischen Frauen in der DDR Ost-West Nachrichtenvergleiche Fußball mit und ohne Seele München 1972: Olympia-Streit um das „wahre Freundesland“ Afrikas Das religiöse Feld in Ostdeutschland Repräsentation Ostdeutschlands nach Wahl 2021 Die Transformation der DDR-Presse 1989/90 Das Elitendilemma im Osten "Affirmative Action" im Osten Ostdeutsche in den Eliten als Problem und Aufgabe Ostdeutsche Eliten und die Friedliche Revolution in der Diskussion Die Bundestagswahl 2021 in Ostdeutschland Deutsch-deutsche Umweltverhandlungen 1970–1990 Der Plan einer Rentnerkartei in der DDR "Es ist an der Zeit, zwei deutsche Mannschaften zu bilden" Deutsch-ausländische Ehen in der Bundesrepublik Verhandelte Grenzüberschreitungen Verpasste Chancen in der Umweltpolitik Der dritte Weg aus der DDR: Heirat ins Ausland Und nach Corona? Ein Laboratorium für Demokratie! Nichtehelichkeit in der späten DDR und in Ostdeutschland 30 Jahre später – der andere Bruch: Corona Mama, darf ich das Deutschlandlied singen Mit der Verfassung gegen Antisemitismus? Epidemien in der DDR Homosexuelle in DDR-Volksarmee und Staatssicherheit „Die DDR als Zankapfel in Forschung und Politik" Die Debatte über die Asiatische Grippe Coronavirus - Geschichte im Ausnahmezustand Werdegänge Familien behinderter Kinder in BRD und DDR Vom Mauerblümchen zum Fußball-Leuchtturm DDR-Alltag im Trickfilm Die alternative Modeszene der DDR Nachrichtendienste in Deutschland. Teil II Nachrichtendienste in Deutschland. 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"Ich höre ein Ungeheuer atmen" Als es mir kalt den Rücken runterlief "Ungehaltene Reden". Denkanstöße ehemaliger Abgeordneter der letzten Volkskammer der DDR Was sollten Wähler und Wählerinnen heute bedenken? Ein urdemokratischer Impuls, der bis ins Heute reicht „Als erster aus der Kurve kommen“ Die Rolle des Staats in der Wahrnehmung der Ostdeutschen Die durchlaufene Mauer Interview: Peter-Michael Diestel Interview: Günther Krause Interview: Lothar de Maizière Schülerzeitungstexte Noch Mauer(n) im Kopf? Liebe über Grenzen Ostseeflucht Fluchtursachen Die Frau vom Checkpoint Charlie Mutti, erzähl doch mal von der DDR Staatsfeind Nr.1: DAS VOLK!!! Mit dem Bus in die DDR Ost und West. Ein Vergleich Warum wird der 3. Oktober gefeiert? "Ich wünsch mir, dass die Mauer, die noch immer in vielen Köpfen steht, eingerissen wird" Immer noch Mauer(n) im Kopf? Zeitenwende Ist der Osten ausdiskutiert? Der Mutige wird wieder einsam Das Jahr meines Lebens Basisdemokratie Lehren aus dem Zusammenbruch "Wir wollten uns erhobenen Hauptes verabschieden" Für die gute Sache, gegen die Familie DDR-Wissenschaftler Seuchenbekämpfung Chemnitz: Crystal-Meth-Hauptstadt Europas Keine Ahnung, was als Nächstes passieren wird Allendes letzte Rede Friedliche Revolution Gethsemanekirche und Nikolaikirche Das Wirken der Treuhandanstalt Gewerkschaften im Prozess von Einheit und Transformation Zusammenarbeit von Treuhandanstalt und Brandenburg Privatisierung vom DDR-Schiffbau Die Leuna-Minol-Privatisierung Übernahme? Die Treuhandanstalt und die Gewerkschaften: Im Schlepptau der Bonner Behörden? Treuhand Osteuropa Beratungsgesellschaft "Ur-Treuhand" 1990 Internationale Finanzakteure und das Echo des Sozialismus Soziale Marktwirtschaft ohne Mittelstand? Die Beziehungen zwischen Frankreich und der DDR Suche nach den Spuren der DDR Wirtschaftsbeziehungen zwischen Frankreich und der DDR Der Freundschaftsverein „EFA“ Die Mauer in der französischen Populärkultur DDR als Zankapfel in Forschung und Politik DDR-Geschichte in französischen Ausstellungen nach 2009 Theater- und Literaturtransfer zwischen Frankreich und der DDR Die DDR in französischen Deutschbüchern Kommunalpartnerschaften zwischen Frankreich und der DDR Regimebehauptung und Widerstand Mut zum Aussteigen aus Feindbildern Für die Freiheit verlegt - die radix-blätter Der Fußballfan in der DDR Jugend in Zeiten politischen Umbruchs Umweltschutz als Opposition Sozialistisches Menschenbild und Individualität. Wege in die Opposition Politische Fremdbestimmung durch Gruppen Macht-Räume in der DDR Wirtschaftspläne im Politbüro 1989 "Macht-Räume in der DDR" Macht, Raum und Plattenbau in Nordost-Berlin Machträume und Eigen-Sinn der DDR-Gesellschaft Die "Eigenverantwortung" der örtlichen Organe der DDR Strategien und Grenzen der DDR-Erziehungsdiktatur Staatliche Einstufungspraxis bei Punk- und New-Wave-Bands Kommunalpolitische Kontroversen in der DDR (1965-1973) Schwarzwohnen 1968 – Ost und West Der Aufstand des 17. Juni 1953 Interview mit Roland Jahn Der 17. Juni 1953 und Europa Geschichtspolitische Aspekte des 17. Juni 17. Juni Augenzeugenbericht Kultur und Medien Einmal Beethoven-Haus und zurück Gedächtnis im Wandel? 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Es gibt keinen Dritten Weg" Frauenbild der Frauenpresse der DDR und der PCI Regionales Hörfunkprogramm der DDR DDR-Zeitungen und Staatssicherheit Eine Chronik von Jugendradio DT64 Die "neue Frau": Frauenbilder der SED und PCI (1944-1950) „Streitet, doch tut es hier“ Olympia in Moskau 1980 als Leistungsschau für den Sozialismus Lager nach 1945 Ukrainische Displaced Persons in Deutschland Jugendauffanglager Westertimke Das Notaufnahmelager Gießen Die Gedenkstätte und Museum Trutzhain Die Barackenstadt: Wolfsburg und seine Lager nach 1945 Die Aufnahmelager für West-Ost-Migranten Die Berliner Luftbrücke und das Problem der SBZ-Flucht 1948/49 Migration Fortbildungen als Entwicklungshilfe Einfluss von Erinnerungskulturen auf den Umgang mit Geflüchteten Friedland international? 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Zeitreisen mit "Kennzeichen D" Der Anfang vom Ende der DDR: Die Biermann-Ausbürgerung 1976 Wendekorpus. Eine Audio-Zeitreise. 1. Vorboten von Umbruch und Mauerfall 2. Schabowski und die Öffnung der Grenzen am 9. November 1989 3. Grenzübertritt am 10. November 4. Begrüßungsgeld 100 D-Mark 5. Den Anderen anders wahrnehmen 6. Stereotypen 7. Was bedeutet uns der Fall der Mauer? 8. Emotionen 9. Sprache Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen „9/11 Santiago – Flucht vor Pinochet" Brecht & Galilei: Ideologiezertrümmerung Die Zweite Generation jüdischer Remigranten im Gespräch Freundesverrat Denkanstöße aus Weimar Gefährdet von "Systemverächtern" Raubzug Die Normalität des Lügens Ausgaben vor 2013 Bau- und Planungsgeschichte (11+12/2012) Architektur als Medium der Vergesellschaftung Landschaftsarchitektur im Zentrum Berlins Kunst im Stadtraum als pädagogische Politik Dresden – das Scheitern der "sozialistischen Stadt" Bautyp DDR-Warenhaus? 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Der Staat im Osten Zu Martin Draths Charakeristik eines totalitären Regimes

Markus Porsche-Ludwig

/ 14 Minuten zu lesen

Zum System der SED-Diktatur existiert noch immer keine allgemein anerkannte Theorie. Das zeigen die Bilanzen zu 20 Jahren DDR-Forschung seit dem Umbruch 1989/90. Um "neue" Anregungen zu erhalten, werden Martin Draths Überlegungen zum totalitären Charakter des SED-Staates (bzw. der SBZ) näher beleuchtet.

I. Martin Drath (1902–1976)

Im Zuge der Bilanzen zu 20 Jahren DDR-Forschung nach dem Umbruch 1989/90 existiert noch immer keine allgemein anerkannte Theorie zum System der SED-Diktatur. Manchmal können – vergessene – Klassiker hier "neue" Anregungen bieten. Daher sollen in diesem Beitrag die Ausführungen Martin Draths zum totalitären Charakter des SED-Staates (bzw. der SBZ) näher beleuchtet werden.

Martin Drath hat sich in seinen Schriften unter anderem mannigfaltig mit dem Recht und der Wirklichkeit des Staates in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und auch in der Sowjetunion befasst. Sein Interesse fokussiert er ausschließlich auf die Zeit nach 1949. Dabei kommen ihm bei den Analysen seine persönlichen Erfahrungen in der SBZ zugute. Um den Hintergrund seiner Erwägungen zu verstehen, soll ein kurzer Blick auf die Lebensstationen Draths gerichtet werden.

Martin Drath war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Bundesverfassungsrichter und ein Sozialdemokrat "alter Schule". Geboren wurde er 1902 in Blumberg (Sachsen), er starb 1976 in Karlsruhe. Nach humanistischer Ausbildung folgte das rechtswissenschaftliche Studium in Leipzig, Rostock, Göttingen und Kiel. Er beendete es 1927 mit der Promotion in Kiel bei Walter Jellinek ("Das Wahlprüfungsrecht bei der Reichstagswahl"). 1931 begann Martin Drath seine wissenschaftliche Karriere in Berlin als nebenamtlicher Assistent von Hermann Heller und Rudolf Smend, zwei bedeutenden Staatslehrern der Weimarer Republik. Diese Zusammenarbeit wirkt sich stark auf sein späteres Werk aus. Zu Beginn der 1930er-Jahre zeigt sich auch erstmals in Draths Publikationen ein Interesse für sozialwissenschaftliche Fragestellungen. 1931/32 wird Drath nebenamtlicher Dozent für Staatsrecht an der Berliner Hochschule für Politik, bevor er 1932 hauptamtlich als Dozent auf Lebenszeit an der Preußischen Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main angestellt wird.

1945 erhält Drath an der Universität Jena einen Lehrauftrag für Staats- und Verwaltungsrecht. 1946 wurde er erfolgreich in Jena habilitiert (Habilitationsschrift: "Carl Schmitts Freund-Feind-Theorie – eine Staatstheorie des neuen deutschen Imperialismus"); er erhält eine Anstellung als außerordentlicher Professor an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Während seiner Jenaer Zeit wirkt Martin Drath auch beim Aufbau der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät und an der Ausarbeitung eines Kommentars zur Thüringer Verfassung mit. Daneben war er Berater des Thüringer Parlaments für die Gerichtsverfassungsreform und schulte Volksrichter. Mit der Zwangsvereinigung wurde Drath von der SPD, deren Mitglied er seit 1927 war, in die SED übernommen.

Martin Drath war von 1951 bis 1963 Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (© Rolf Unterberg / Bundesregierung, B 145 Bild-00106869)

1948 entschließt er sich, Jena zu verlassen, insbesondere angesichts zunehmender marxistisch-leninistischer Ideologisierung. Drath erhält 1949 an der neu gegründeten Freien Universität Berlin eine ordentliche Professur für öffentliches Recht. 1951, dem Gründungsjahr des Gerichts, wird Martin Drath auf Vorschlag des Landes Berlin zum Mitglied des ersten Senats des Bundes-verfassungsgerichts in Karlsruhe gewählt. Er wirkt an grundlegenden Entscheidungen des Gerichts mit: insbesondere am Verfahren zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (1956) und den "Lüth"- (Meinungsfreiheit, Drittwirkung von Grundrechten, 1958), "Elfes"- (Allgemeine Handlungsfreiheit, 1957) und "Apotheken"-Entscheidungen (Berufsfreiheit, Dreistufentheorie, 1958). In der SPD ist Martin Drath Mitglied der vorbereitenden Kommission für das Godesberger Programm von 1959. 1964 erhält er den Ruf auf einen neugegründeten Lehrstuhl für öffentliches Recht, Rechtssoziologie und Rechtstheorie an der Technischen Hochschule in Darmstadt.

Drath intendierte die Ausarbeitung einer sozialwissenschaftlichen Rechts- und Staatstheorie, letztlich eine "kohärente sozio-kulturelle Theorie des Staats und des Rechts", die im Wesentlichen programmatisch verblieb. Die Aufgabe der Staatstheorie besteht nach Drath darin, den Weg fortzuschreiten, den in prinzipieller Weise Georg Jellinek begonnen, von den Späteren vor allem Hermann Heller fortgesetzt hat.

II. "Verordnungsdiktatur"

Draths Interesse für das Recht und die Wirklichkeit des Staates in der SBZ zeigt sich explizit vor allem in seiner Schrift "Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der Sowjetischen Besatzungszone" (1953). In der "SBZ" – Drath benutzt dieses Kürzel durchgängig, wohl in Anlehnung an die Doktrin der Nichtanerkennung der DDR – existierten weder eine deutsche Verfassung noch ein Verfassungsleben, in die von den Besatzern eingegriffen wurden. Vielmehr war das Besatzungsverhältnis selbst Bestandteil faktischer (fragloser) deutscher Verfassung. Alle Staatslenkung und -tätigkeit sowie Staatsziele überhaupt erfolgten nach Vorbild und Weisungen der Besatzungsmacht. Wo diese nicht handelte, handelten Deutsche für diese zur Erreichung deren Ziele, ohne dass es sich nur um eine Kopie der Sowjetunion handelte, nach deren Bedürfnissen, hergestellt und gesichert durch Mittel, auf denen die Hegemonie beruhte, die die notwendige gewisse Homogenität ausmachte. Hinsichtlich der Charakteristik der Verfassung bleibt zunächst zu konstatieren, dass die Freiheit der SBZ nur darin bestand, das zu tun, wozu sie sonst gezwungen worden wäre: von Bedürfnissen der Sowjetunion bestimmt, mit deren Mitteln durchgesetzt. Die Souveränitätserklärung betraf nicht wirklich das Verhältnis DDR–Sowjetunion, sondern vielmehr sollten Dritte die DDR als Staat anerkennen.

Die Grundrechte können als selbst gegebenes Programm der Staatsgewalt der DDR bezeichnet werden: Sie sollten in erster Linie vor einer Blockierung der Vollziehung der Staatsgewalt gegen die Bürger schützen. Damit wurde eine neue soziale Funktion der Rechtsordnung – eine Verpflichtung –, aber keine Berechtigung der Bürger bewirkt. Deren Rechtsschutz entfiel zu Gunsten von Zweckmäßigkeitsentscheidungen. Damit sollte auch hier die Verfassungswirklichkeit systematisch das Verfassungsrecht überlagern. Die Grundrechte waren in der Wirklichkeit der SBZ Werte, die gegen den Staat zu schützen waren. Diese Rechte wurden jedoch durch eine "Verordnungsdiktatur" (Martin Drath) ausgehebelt, also aufgrund eines Dezisionismus der Machthaber. Der Parteiwille der SED in der SBZ entsprach den "Richtlinien der Politik", er hatte die Bedeutung des Staatswillens. Dies hatte zur Folge, dass auch – um ein Beispiel zu nennen – die Anerkennung ethnischer Minderheiten (etwa die der Sorben) Konjunkturen erlebte, ohne durch eine "Rechtsbahnbestimmung" (so der Terminus des Rechtsphilosophen und Staatsrechtslehrers Friedrich Julius von Stahl) geleitet zu werden.

Das Herrschaftssystem war vor allem durch die SED-Hörigkeit der Spitzen der Parteien geprägt und deren Anerkennung des Führungsanspruchs der SED. Die SED war somit der authentische Interpret der Staatsziele, die Volkskammer verabschiedete Gesetze per Akklamation. Das Repräsentativsystem funktionierte folglich bereits aus diesen Gründen nicht, insbesondere aber auch wegen der unzureichenden Grundrechte, was nicht durch formale Akte (Statistiken, Berichte etc.) ersetzt werden konnte; denn eine Gesellschaft entspricht nicht einem Mechanismus, der ein freiwilliges Sich-Einordnen substituiert. Damit konnte der Notwendigkeit des Austarierens zwischen Ordnung, Freiheit und Führung nicht nachgekommen werden. Die ersten DDR-Verfassungen gingen vom deutschen Volk (als gesamtdeutsches Volk) aus, was seit 1949 und 1968 in ihren Präambeln ausdrückte.

Der revolutionäre Staatscharakter im sozialistischen Ost-Staat ruft ein spezifisches Rechtsverständnis hervor (Recht und Rechtsanwendung). Recht ist nur adäquat zu verstehen, wenn zumindest die Grundlagen kommunistischer Revolutionslehre und Staatsverfassung begriffen werden. Recht und gesellschaftliche Entwicklung sind – nach revolutionärem Verständnis – aneinander gekoppelt. Der Rechtscharakter ist somit nicht länger "konservativ". Daher bedarf hier die Rechtstradition auch keiner Loyalität. Vielmehr ist diese gegenüber abstrakt-theoretischen Revolutionsprinzipien zu erweisen. Dass diese Loyalitätspflicht nicht unproblematisch ist, liegt sowohl in den Revolutionsprinzipien als auch in der Revolutionspraxis begründet. Beide erweisen sich als nur wenig stabil, da sie in permanenten Veränderungsprozessen stehen. Diese manifestieren sich auch in raschen Statusänderungen. So muss der Weg von einem loyalen Anhänger der Revolution zu einem Staatsfeind nicht weit sein. Folglich kommt nach dieser (revolutionären) Rechtsauffassung dem Bürger auch kein subjektives Recht zu. Vielmehr "genießt (er) nur den Reflex der objektiven Ordnung von Staat und Gesellschaft. Subjektive Rechte erscheinen als Ausfluß eines bekämpfenswerten Idealismus. (...) Dies wird die neue soziale Funktion der Rechtsordnung überhaupt: Sie verpflichtet den Bürger, aber sie berechtigt ihn nicht."

Damit wird das Rechtsverständnis stark inhaltlich prädeterminiert – und somit instrumentalisiert. Die Vertechnisierung des Rechts zieht – nach Drath – die Negierung der Grundbedingungen sozialen Lebens nach sich. Dies führt zur Zerstörung des sozialen Lebens selbst: "Denn die besondere soziologische Erscheinung des menschlichen Zusammenlebens mit ihrem eigenen Geltungsanspruch und mit eigener innerer Gesetzlichkeit der Rechtsanwendung und -auslegung ist eben mit der bloßen Charakterisierung eines mißliebigen Rechtsinhalts als 'bürgerlich' oder gar 'reaktionär' in keiner Weise abzutun."

All diese Argumentationslinien sind Gegenstand von Martin Draths Schrift "Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit". Drath begründet dort auch ein anderes Loyalitätsverständnis. Demnach ist die Billigung der Staatspolitik als Basis für Loyalität der Bürger und Funktionäre anzusehen. Insofern erübrigen sich auch Propaganda oder der Einsatz von Organisationen, der Macht und des Zwanges. Hier besteht sodann keine Differenz zu einem repräsentativen demokratischen Staat. Dieses aber setzt unabdingbar Freiheit (gesellschaftlich verstanden) voraus. Sie ist gleichzeitig die Basis für Repräsentation. Gesellschaftliche Freiheit und staatliche Demokratie stehen in einem interdependenten Verhältnis zueinander. Freiheit ist gerade als Möglichkeitsbedingung staatlicher Herrschaft zu begreifen und vice versa.

Hier zeigt sich nach Drath, wie sehr die Freiheit der Ausgangspunkt ist für eine moderne Wirtschaft, eine moderne Gesellschaft, einen modernen Staat. Eine "Gesellschaft" kann nicht als ein Mechanismus verstanden werden. Vielmehr widerlege sich ein soziales System selbst, wenn es die staatliche Ordnung und die gesellschaftlichen Verhältnisse als reine und umfassende staatliche Zwangsordnung versteht. Unter anderem an dieser Stelle zeigt sich Draths positives Verhältnis zum Godesberger Programm der SPD. Eine Affinität zu einer "sozialistischen Staatstheorie" lässt sich ihm demgegenüber nicht nachweisen.

Auch zur Legitimität der Herrschaft in der SBZ äußert sich Drath. Er differenziert zwischen vier möglichen Standpunkten:

1) der Legitimitätsgrundlage "Gesamtdeutschland": Diesen Standpunkt schließt Drath a priori aus;

2) der Legitimitätsgrundlage einer demokratischen Legitimation: Diesen Standpunkt schließt Drath ebenfalls a priori aus;

3) der Legitimitätsgrundlage qua Herrschaftsapparat der SBZ und

4) der Legitimität qua "historischen Rechts" (durch eine "echte Revolution").

Demnach bleiben für Drath nur zwei Standpunkte übrig. Da die Mitglieder des Herrschaftssystems selbst nicht an die Legitimität des Herrschaftssystems glaubten, wird auch diese Legitimitätsgrundlage ausgeschlossen. Illoyalität ist die Voraussetzung der SBZ. Demnach wird bereits von Abweichung und Subversion ausgegangen, verbunden mit der Installation eines Überwachungs- und Kontrollsystems. Für Drath bestand in Deutschland kein Bedürfnis nach Revolution: Für ihn ist "die SBZ und alles, was ihr von Staats wegen geschieht, Annex oder Derivat ohne eigenes kraftvolles revolutionäres Leben."

III. "Totalitarismus"

Martin Drath hat 1958 mit seinem Aufsatz "Totalitarismus in der Volksdemokratie" auch einen grundlegenden Beitrag zur Totalitarismusforschung geleistet, als er ein Kernprinzip jeglicher totalitärer Herrschaft herausgearbeitet hat, das deren anderen Charakteristika maßgeblich bestimmt und zusammenhält, seinerseits also nicht nur Symptom, sondern Ursache ist: "Totalitäre Herrschaft entsteht immer, wenn versucht wird, das neue Wertungssystem (bis in die 'Metaphysik') gegen gesellschaftlichen Widerstand durchzusetzen und wirkkräftig zu machen, wobei es ausreichend ist, wenn seine 'Herren' Widerstand unterstellen bzw. nur antizipieren" – das sogenannte Primärphänomen des Totalitarismus.

Drath führt weiter aus : "Die Verwirklichung einer auf diesem neuen Wertungssystem beruhenden und deshalb von den herrschenden gesellschaftlichen Werthaltungen radikal abweichenden Ordnung ist das Ziel des Totalitarismus. (...) Während der Autoritarismus (...) eher konservativ ist, ist der Totalitarismus in dieser Hinsicht eher betont revolutionär. Das neue Wertungssystem gebiert zunächst nur neue Sollensgebote; es setzt ein System von Werten, die zur Verfolgung oder Verwirklichung aufgegeben werden, entgegen den Wertungen, die real in der Gesellschaft das Verhalten bestimmen. Deshalb ist das Ziel des Totalitarismus erst erreicht, wenn er sich nicht nur als politisches und gesellschaftliches System durchgesetzt hat, sondern wenn die Menschen sein neues Wertungssystem innerlich übernommen haben. Denn zwischen dem System der neu gesetzten Werte und den real das Verhalten der Menschen in der Gesellschaft bestimmenden Wertungen muß ein Höchstmaß an Übereinstimmung erzielt werden. Keine noch so überwältigende Mehrheit in der Akklamation reicht aus, um das als schon erreicht anzusehen, weil es sich dabei um einen in viel tiefere geistige Bereiche hinab langenden Vorgang handelt. Denn selbstverständlich darf das erfolgreiche Plebiszit, die Akklamation durch die große Mehrheit, nicht darüber hinwegtäuschen, welche Wertungen noch immer gesellschaftlich 'vorgegeben' sind. Solche Wertungen ändern sich nicht von heute auf morgen, während der Erfolg im Plebiszit nach Erringung der Macht nicht lange auf sich warten zu lassen braucht. (...) Selbst wenn die innere Distanzierung von dem neuen Wertungssystem den meisten nicht einmal mehr bewusst ist, braucht die geistige Homogenisierung noch längst nicht abgeschlossen zu sein."

In seinem Nachtrag zu "Totalitarismus in der Volksdemokratie" spitzt Drath nochmals seine These zum Primärphänomen totalitärer Herrschaft zu und beschreibt die Folgen (also die "Tendenz zur Unfreiheit") dieser Bedingungen als Sekundärphänomene. "Sekundärphänomen" heißt: In der Gesellschaft regt sich Widerstand gegen die Durchsetzung des neuen Wertesystems. Die Herrschenden brechen infolgedessen den Widerstand, indem sie alle Machtmittel zentralisieren, Konkurrenz ausschalten, Kommunikation kontrollieren, durch Repression oder auch durch exemplarischen Terror.

Sodann führt Drath aus : "Diese These hat stets impliziert, dass der Zustand der Unfreiheit in dem Grade abgebaut werden kann, in dem entweder die sozialen und politischen Zielsetzungen der Inhaber der politischen Herrschaft von diesen selbst in Richtung auf die Vorstellungen, Interessen usw. der Bevölkerung revidiert werden oder aber umgekehrt die Beherrschten die Ziele der Herrschenden akzeptieren. In dem Grade, in dem sich so oder so die empirisch feststellbare, aber ideologisch negierte Spannung zwischen der politischen Herrschaft und der Bevölkerung vermindert, ist 'Liberalisierung' möglich."

IV. Drath, Friedrich, Arendt

Worin unterscheidet sich Draths Totalitarismusvorstellung von den bekannten Konzepten Carl J. Friedrichs und Hannah Arendts? Friedrich formulierte sechs Kriterien, welche, so sie denn alle vollständig erfüllt sind, ein totalitäres Herrschaftssystem kennzeichnen: "1. Eine offizielle Ideologie, bestehend aus einem offiziellen, alle Hauptaspekte des menschlichen Lebens umfassenden Lehrsystem, woran sich jedes Mitglied dieser Gesellschaft mindestens passiv zu halten hat; im Mittelpunkt dieser Ideologie stehen (...) chiliastische Forderungen für eine vollkommene Endgesellschaft der Menschheit. 2. eine einzige Massenpartei (...); dabei ist die Partei gewöhnlich unter einem einzigen Führer streng hierarchisch und oligarchisch organisiert und (...) der staatlichen Bürokratie entweder übergeordnet oder völlig mit ihr verflochten. 3. ein technisch bedingtes, fast vollkommenes Monopol der Kontrolle (...) über alle entscheidenden Kampfmittel. 4. ein ähnlich technisch bedingtes, fast vollkommenes Monopol der Kontrolle (in denselben Händen) über alle entscheidenden Massenkommunikationsmittel (...). 5. ein System terroristischer, in seiner Wirkung auf den Punkt 3 und 4 beruhender Polizeikontrolle, die sich bezeichnenderweise nicht nur gegen erwiesene Feinde des Regimes, sondern gegen willkürlich herausgegriffene Gruppen der Bevölkerung richtet." Das sechste Merkmal, das Friedrich in seinem mit Zbigniew Brzezinski veröffentlichten Standardwerk "Totalitarian Dictatorship and Autocracy" formuliert, besteht in der zentralen Lenkung der Wirtschaft.

Die Debatte über den Totalitarismus wurde entscheidend von Hannah Arendts Buch "The Origins of Totalitarianism" beeinflusst. Arendt sieht totale Herrschaft als eine völlig neue Herrschaftsform an, deren Kennzeichen Ideologie und Terror sind. Die Ursache sieht sie – stark vereinfachend – in dem Untergang der Klassenherrschaft, die zum Entstehen einer selbstwert- und orientierungslosen Masse führt. Dass totale/totalitäre Herrschaft als Ergebnis der Verlassenheit von Menschen entsteht, ist die grundlegende Prämisse Arendts. Daran ließe sich die totalitäre Ideologie ansetzen, wobei der Einzelne durch die Erzeugung von Angst durch den Terror gefügig gemacht werde. Mit Hannah Arendts normativem Konzept, ihrer anthropologisch-existentialphilosophischen Deutung wusste die empirische Forschung nur wenig anzufangen, wodurch sie fast unbeachtet verblieb. Aufgrund des Fehlens von klar definierten und abgrenzbaren Begriffen im Modell von Carl J. Friedrich, hielt Martin Drath dessen Anwendung nur für bedingt tauglich.

Drath wollte eine Definition des Totalitarismus vorstellen, die als Vorarbeit zur Konstruktion eines Idealtyps dieses Herrschaftssystems angesehen werden könnte. Es geht ihm um das Wesen des Totalitarismus ebenso wie um dessen historisch-soziale Bedingungen. Sein zentrales Prinzip ist das primäre Merkmal des Totalitarismus. Prinzipiell entsteht Totalitarismus dort, wo die freiheitliche Demokratie nicht ausreichend wirksam ist. Drath scheint stark von Weimar geleitet zu sein: "Wenn in Krisenzeiten das Feuer grundsätzlicher Kritik an diesem Herrschaftssystem angefacht wird, besteht die Gefahr, daß aus einer Schwäche der freiheitlichen Demokratie deren völlige Desintegration wird, und daß latente Unbehaglichkeiten, Mißstimmungen und Ängste mindestens in der Negation zur Einheit werden. Der 'totale Staat' soll dann alle und auch die einander widersprechendsten Forderungen und Wünsche befriedigen, es soll 'alles anders werden' (...)."

Es entstehen aber oftmals auch autoritäre Systeme in Krisenzeiten. Institutionell gibt es nach Drath zwischen Totalitarismus und Autoritarismus nur geringere Differenzen. Der Autoritarismus baue auf vorherrschenden geistigen, sozialen und privaten "Wertungen" auf: "Es handelt sich bei diesen Wertungen nicht einfach um verbreitete Wertbekenntnisse, sondern um reale Wirkungsfaktoren, die das Verhalten der Menschen bestimmen und mit der Struktur der Gesellschaft selbst in Zusammenhang stehen." Im Autoritarismus fehlt das Primärphänomen des Totalitarismus, eben die Durchsetzung eines neues Wertungssystems gegen gesellschaftlichen Widerstand. Jedoch sind die Sekundärphänomene ähnlich. Sie treten dort hauptsächlich zur nachhaltigen Sicherung der Herrschaft auf.

Totalitarismus ist stets mit einer revolutionären sozialen Ideologie verbunden. Da deren Ziel in einer geistigen Homogenisierung besteht, spielt Erziehung in totalitären Systemen eine entscheidende Rolle: "Da der Totalitarismus selbst den Geist der Menschen indoktrinieren will, kann er nicht einmal im Privaten und Individuellsten Freiheitssphären dulden. (...) Die in Freiheitsrechten enthaltene Anlage zur 'atomistischen' Gesellschaft kann der Totalitarismus nicht dulden." Dabei ist es schon verdächtig, sich ins Private zurückzuziehen. Es wird durch den Totalitarismus eine permanente Kampfsituation erzeugt; der Ausnahmezustand ist die Regel.

Drath führt in Bezug auf die Situation in der SBZ aus, das Regime behalte die stalinistischen Methoden bei. Dies erfolge weniger wegen der noch nicht vollendeten Durchsetzung eines neuen Wertsystems als wegen der grundsätzlichen Notwendigkeit für jeden Staat, wenigstens akzeptable soziale Umstände zu schaffen, ohne sich dabei dem freien Urteil seiner Bürger über seine Leistungen stellen zu müssen.

Nach den von Drath entwickelten Kriterien sind die realsozialistischen Ostblockstaaten inklusive des SED-Regimes als totalitär einzustufen. Es bestand einerseits eine parteienstaatliche Kontrolle und geheimpolizeiliche Durchdringung aller Lebensbereiche. Andererseits bestand eine Monopolisierung der Entscheidungsmacht, ebenso eine prinzipiell unbegrenzte Sanktionenintensität.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Detailliert zur Biografie Draths: Sebastian Lasch, Biographische Anmerkungen zu Martin Drath, in: Michael Henkel/Oliver Lembcke (Hg.), Moderne Staatswissenschaft. Beiträge zu Leben und Werk Martin Draths, Berlin 2010, S. 11ff, u. ders., Staatslehre als Sozialwissenschaft. Zum Werk von Martin Drath, Mag.-Arb. Jena 2002. – Das Leben Draths ist in einigen Details bis heute nicht vollständig erforscht. Das betrifft auch Detailfragen zum Werk, obgleich sich der Nachlass Draths im Bundesarchiv in Koblenz befindet. Das hängt u.a. damit zusammen, dass das Bundesverfassungsgericht Verfahrensakten, etwa zum KPD-Verbotsurteil, noch unter Verschluss hält.

  2. Vgl. hierzu u. zum Folgenden: Martin Drath, Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der Sowjetischen Besatzungszone. Untersuchungen über Legalität, Loyalität, Legitimität, 2. Aufl., Bonn 1954, S. 26ff.

  3. Vgl. hierzu detailliert: Markus Porsche-Ludwig, Debatten um gelingende Anerkennung. Überlegungen zu Rechten nationaler Minderheiten vor dem Hintergrund der Anerkennung der Sorben in der DDR, in: DA 41 (2008) 2, S. 313ff.

  4. Vgl. auch Martin Drath, Die sowjetische Gesellschaftslehre unter Berücksichtigung ihrer Revolutionstheorie, Tübingen 1957.

  5. Martin Drath, Die Grundlagen der kommunistischen Staatsauffassung und Revolutionslehre im Staatsrecht der Sowjetzone, in: R. Maurach/Th. Friedenau (Hg.), Fragen des Staatsrechts im Ostblock, Berlin 1958, S, 53–74, hier 57.

  6. Martin Drath, Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der Sowjetischen Besatzungszone. Untersuchungen über Legalität, Loyalität, Legitimität, 2. Aufl., Bonn 1954, S. 17.

  7. Martin Drath, Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der Sowjetischen Besatzungszone. Untersuchungen über Legalität, Loyalität, Legitimität, 2. Aufl., Bonn 1954, S. 19.

  8. Vgl. auch Martin Drath, Die Grundlagen der kommunistischen Staatsauffassung und Revolutionslehre im Staatsrecht der Sowjetunion, in: R. Maurach/Th. Friedenau (Hg.), Fragen des Staatsrechts im Ostblock, Berlin 1958, S. 53–74.

  9. Martin Drath, Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der Sowjetischen Besatzungszone. Untersuchungen über Legalität, Loyalität, Legitimität, 2. Aufl., Bonn 1954, S. 59.

  10. Vgl. Martin Drath, Totalitarismus in der Volksdemokratie (1958), in: Bruno Seidel/Siegfried Jenkner (Hg.), Wege der Totalitarismus-Forschung, Darmstadt 1974, S. 310–358, hier 323 (erstmals veröff. als: Einleitung zu: Ernst Richert, Macht ohne Mandat. Der Staatsapparat in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, Köln [u.a.] 1958, S. XI–XXXVI).

  11. Vgl. Martin Drath, Totalitarismus in der Volksdemokratie (1958), in: Bruno Seidel/Siegfried Jenkner (Hg.), Wege der Totalitarismus-Forschung, Darmstadt 1974, S. 310–358, hier 323.

  12. Vgl. Martin Drath, Totalitarismus in der Volksdemokratie (1958), in: Bruno Seidel/Siegfried Jenkner (Hg.), Wege der Totalitarismus-Forschung, Darmstadt 1974, S. 310–358, hier 357.

  13. Vgl. Martin Drath, Totalitarismus in der Volksdemokratie (1958), in: Bruno Seidel/Siegfried Jenkner (Hg.), Wege der Totalitarismus-Forschung, Darmstadt 1974, S. 310–358, hier 357.

  14. Carl J. Friedrich, Der einzigartige Charakter der totalitären Gesellschaft, in: Bruno Seidel/Siegfried Jenkner (Hg.), Wege der Totalitarismus-Forschung, Darmstadt 1974, S. 179–196, hier 185f.

  15. Carl J. Friedrich/Zbigniew K. Brzezinski, Totalitarian Dictatorship and Autocracy, Cambridge (Mass.) 1956.

  16. Hannah Arendt, The Origins of Totalitarianism, New York 1951.

  17. Martin Drath, Totalitarismus in der Volksdemokratie (1958), in: Bruno Seidel/Siegfried Jenkner (Hg.), Wege der Totalitarismus-Forschung, Darmstadt 1974, S. 310–358, hier 332.

  18. Martin Drath, Totalitarismus in der Volksdemokratie (1958), in: Bruno Seidel/Siegfried Jenkner (Hg.), Wege der Totalitarismus-Forschung, Darmstadt 1974, S. 310–358, hier 343.

Dr. habil., Politikwissenschaftler und Jurist, Professor am Institute of Public Administration der National Dong Hwa University, Hualien (Taiwan).