Artikel im

Opfer einer "Massenpsychose"? | Deutschland Archiv | bpb.de

Opfer einer "Massenpsychose"? Der Tod des 18-jährigen Bauarbeiters Fritz Zerna, erschossen in den Folgetagen des 17. Juni 1953. Eine Spurensuche von Steffen Alisch im Raum Cottbus, auch in Haftarbeitslagern der DDR.

Steffen Alisch

/ 17 Minuten zu lesen

Eine tragische Randgeschichte aus dem Cottbuser Raum im Umfeld des 17. Juni vor 70 Jahren. Dort wurden vor allem Protestaktionen rund um sogenannte Haftarbeitslager gemeldet, und die Stimmung danach blieb aufgeheizt. Im Spannungsfeld zwischen Bevölkerung und Kasernierter Volkspolizei kam damals ein 18-jähriger Bauarbeiter durch zwei Kopfschüsse ums Leben. Ein Fall, der sich nur mühsam aufarbeiten lässt.

Ausrufung des militärischen Ausnahmezustands am 17. Juni 1953 im Raum Cottbus. (© Stadtgeschichtliche Sammlung Cottbus / Stadtmuseum-Cottbus.de)

Im Frühjahr 1953 richtete die für die DDR-Gefängnisse zuständige Verwaltung Strafvollzug des Innenministeriums in den brandenburgischen Dörfern Drewitz (bei Jänschwalde) und Preschen (bei Forst) zwei Haftarbeitslager ein, die sich beide in unmittelbarer Nähe der polnischen Grenze befanden. Die Gefangenen sollten dort zum Bau von Militärflugplätzen eingesetzt werden. Die Haftarbeitslager (HAL) wurden der in der Nähe befindlichen Strafvollzugsanstalt (StVA oder VA) Cottbus angegliedert.

Stellenplanvorschläge der Hauptabteilung Strafvollzug des Innenministeriums vom 28. März 1953 sahen für Drewitz 73 und für Preschen sogar 135 Mitarbeiter vor. Diese jungen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei (DVP beziehungsweise VP) wurden kurzfristig und unvorbereitet unter anderem von Dienststellen aus Löbau oder Torgau abkommandiert, wobei offensichtlich keinerlei Rücksicht auf familiäre Probleme genommen wurde, was große Unzufriedenheit unter den Beschäftigten auslöste.

Anfang Juni 1953 waren insgesamt 1.100 Strafgefangene in Drewitz und Preschen untergebracht. Das bedeutete Entlastung für die Cottbuser Mutteranstalt, die seit der Übernahme durch das Innenministerium im Januar 1951 weit mehr Häftlinge als unter der vorherigen Ägide der Justiz aufnehmen musste.

Jetzt saßen auch viele nach Artikel 6 der DDR-Verfassung verurteilte - also politische - Gefangene in Cottbus ein. Die Überfüllung des Gefängnisses verschlechterte die Haftbedingungen massiv, die akuten hygienischen Probleme (nach offiziellen Statistiken waren hier am 25. Juni 1951 1.213 Menschen untergebracht führten im August 1951 zu einem Typhusausbruch, der nur mühsam eingedämmt werden konnte.

Im Verlauf des Volksaufstands am 17. Juni 1953 in der DDR entlud sich in über 700 Städten und Gemeinden Wut von Demonstrierenden, auch bei öffentlichen Aktionen vor 50 bis 60 Haftanstalten. 21 Gefängnisse wurden gestürmt und etwa 1.440 vorwiegend politische Häftlinge befreit. Insgesamt saßen zu dieser Zeit rund 58.000 Gefangene ein. Zu von den DDR-Sicherheitskräften befürchteten Häftlingsrevolten kam es dennoch nicht, lediglich in sechs Gefängnissen gab es tatsächlich größere Streiks und Proteste der Insassen.

Die Auswirkungen der Proteste im Juni 1953 auf die Haftanstalt Cottbus und ihre Außenlager

In Cottbus versuchten Demonstrierende am Nachmittag des 17. Juni zunächst in das Gebäude des Rates des Bezirkes Cottbus einzudringen, was nicht gelang. Deshalb zogen sie zur nur rund 100 Meter entfernten Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Innenministeriums in der Mauerstraße. In einem internen Bericht der Cottbuser Polizeispitze an den Chef der Deutschen Volkspolizei, Generalinspekteur Karl Maron, datiert vom 27. Juni 1953, heißt es:

„Die hier eingesetzten Sicherungskräfte der Volkspolizei genügten zur Sicherung der Außenfront der Anstalt, konnten jedoch die Demonstration selbst nicht auflösen.“

Nachdem die Polizeieinheiten verstärkt worden waren, versuchte die Volkspolizei (VP) die Demonstration aufzulösen, was aber nicht gelang.

„Diese sehr heikle Lage vor der UHA Cottbus veranlasste den Militärkommandanten der sowjetischen Einheiten im Bezirk Cottbus zum Einsatz von Panzern und Panzerspähwagen. Das Erscheinen derselben versetzte die Menge zwar in Schrecken, jedoch steigerte sich jetzt die Wut um ein Mehrfaches. Neben wüsten Hetzreden gegen die sowjetischen Offiziere wurde in einzelnen Fällen auch tätlich gegen die Angehörigen der Sowjetarmee vorgegangen. Bei dem Versuch einer gewaltsamen Entwendung einer MPi [Maschinenpistole] machten dann die Soldaten von der Schusswaffe Gebrauch und gaben mehrere Warnschüsse ab.“

Nach zwei Stunden sei es der Volkspolizei und der Sowjetarmee „im gemeinsamen Einsatz“ gelungen, die Demonstration aufzulösen. „Sowjetische Panzereinheiten hatten den Schutz der öffentlichen Gebäude, der UHA […] übernommen. Der Ausnahmezustand wurde vom Militärkommandanten verhängt.“ Die Strafvollzugsanstalt in der Bautzener Straße war dagegen wohl zu abgelegen, um Ziel einer Demonstration zu werden.

Der Bericht ging anschließend auch auf die HAL ein: „Als wesentlichster Schwerpunkt muss bei den Ereignissen des 17. Juni in Cottbus die Frage der Haftarbeitslager erwähnt werden.“ Diese hätten „bei der Entwicklung der Lage eine ungeheuerliche Belastung“ dargestellt:

„Besonders traf dies für das Haftlager in Preschen zu. Hier waren bereits in der Woche zuvor Missstimmungen unter den Gefangenen wegen nicht genügender Verpflegung entstanden, und bei den Volkspolizisten, die hier zur Sicherung eingesetzt waren, bewirkte die damalige neue Regelung der Zahlung von Trennungsentschädigung ein merkliches Nachlassen der Dienstfreudigkeit. Die im Monat Juni erfolgten Entweichungen aus den Sommerhaftlagern sind durchaus mit der schlechten Stimmung in diesen Haftlagern in Zusammenhang zu bringen. Weiter war zu beachten, dass die Gefangenen nur mit Bauarbeitern zusammenarbeiteten, und ja gerade die Bauarbeiter am 17. Juni in der Streikbewegung vorangingen.“

Unter diesen Bedingungen sei die Sicherheit der HAL nicht mehr zu gewährleisten gewesen. Daher hätte die Cottbuser Polizeispitze angeordnet, „dass aus Sicherheitsgründen die Arbeit auf den Baustellen der Gefangenen sofort einzustellen ist. Eine Rückführung der Gefangenen in die wirklich sichere VA Cottbus konnte jedoch unter Beachtung der allgemeinen Verhetzung der Massen während der Tagesstunden nicht erfolgen.“

Ronald Rothe, der damals politischer Häftling in Preschen war, berichtete im Jahr 2002 Folgendes über den Abend des 17. Juni und die darauffolgende Nacht:

"Die Häftlinge waren nach der Arbeit erschöpft in das Lager zurückgekehrt: „Plötzlich hören wir Rufe. Erst leise, dann immer lauter, fordernd, zornig: ‚Lasst die Gefangenen frei!‘ Wir stehen wie erstarrt. Ungläubig. Was sind das für Rufe? Hat uns der Knastkoller erwischt? Wie kann es möglich sein, dass es Menschen gibt, die so offen, so laut und so furchtlos gegen diese Diktatur und ihre Büttel vorgehen? Dann sehen wir die Menschentraube draußen hinter dem Stacheldraht. Sie wird immer größer. Frauen und Männer, Junge und Alte. Ihre Rufe werden noch lauter.

Die Volkspolizisten sind vor Schreck wie gelähmt. Nach drei, vier Minuten rennen sie mit den Maschinenpistolen zu den Wachtürmen. Der Lautsprecher brüllt: ‚Alle Strafgefangenen sofort in die Zelte! In zwei Minuten wird geschossen!‘ Die Stimme klingt panisch. Durch die Schlitze in der Zeltwand sehen wir, dass die Maschinengewehre jetzt auf die Menschenmenge hinter dem Stacheldraht gerichtet sind. Die Lautsprecherstimme überschlägt sich: ‚Räumen Sie sofort das Gelände! Hier ist Sperrgebiet!‘ In den Zelten herrscht beklemmende Stille. Wir haben Angst. Werden sie wirklich schießen? Unendlich langsam vergehen zwei Stunden. Dann löst sich die Demonstration auf. Schweigend gehen diese mutigen Menschen davon.

Später erschreckt uns dröhnender Lärm. Panzer fahren vor, auch Jeeps mit festmontierten Maschinengewehren und LKWs. Wir werden auf die LKWs verfrachtet. Nach 15 Minuten ist das Lager geräumt. Donnernd geht die Fahrt durch die Nacht. Die Dörfer, an denen wir vorüberfahren, liegen im Dunkeln. Immer wieder säumen Volkspolizei und Kasernierte Volkspolizei die Straßenränder.“

Am frühen Morgen kam der Transport in Cottbus an. Im Polizeibericht, in dem die Demonstration nicht vorkommt, liest sich das Geschehen so:

„Nach einem genau festgelegten Transportplan und dem Einsatz entsprechender Sicherungskräfte begann um 20.30 Uhr am 17. Juni 1953 die Räumung des Sommerhaftlagers Preschen. In zwei Transporten wurde dieses Lager zur Nachtzeit ohne irgendwelche Vorkommnisse geräumt und alle Gefangenen sicher zur VA Cottbus überführt. Die Gefangenen selbst waren über die Lage der Dinge nicht unterrichtet, waren lediglich erstaunt über die starken Bewegungen sowjetischer Truppeneinheiten.“

Auch das Haftarbeitslager Drewitz sollte evakuiert werden. Die Aktion begann laut derselben Quelle in den frühen Morgenstunden des 18. Juni, doch

„...die restlose Überführung der Gefangenen vom Lager Drewitz konnte nicht erfolgen, da der anbrechende Tag und der nach Aufhebung der Sperrstunde wiedereinsetzende öffentliche Verkehr die Bewegung einer derartigen LKW-Kolonne mit entsprechenden Sicherungsfahrzeugen nicht mehr zuließ. Es mussten also etwa 200 Gefangene im Lager zurückbleiben. Dieser Umstand jedoch bildete im Laufe des 18. einen erheblichen Gefahrenpunkt, der früh noch nicht abzusehen war. Im Laufe der Vormittagsstunden ergriff die Streikbewegung auch hier die tätigen Arbeiter der Bauunion. Es kam zu Zusammenrottungen, und eine Demonstration von mindestens 400 Menschen begab sich zum Haftlager und forderte unter entsprechender Stimmungsmache die Freilassung der einsitzenden Gefangenen. Die Lage war hier sehr kritisch, denn die Sicherungskräfte waren nicht mehr vollzählig.“

Aus Cottbus sei dann eine Kompanie der Kasernierten Volkspolizei, also des Vorläufers der Nationalen Volksarmee, eine (sowjetische) Panzereinheit sowie ein Zug Schutzpolizei nach Drewitz geschickt worden:

„Die Demonstranten, die sich bereits unmittelbar der Lagerumzäunung genähert hatten, wurden dann durch einen plötzlich einsetzenden starken Gewitterregen auseinandergetrieben, und mit dem Eintreffen der Kräfte aus Cottbus wurde dann auch wieder die Ruhe hergestellt. Die Rädelsführer dieser geplanten Aktion wurden festgenommen. Sicherungskräfte verblieben bis zum Abend im Objekt, und zur Nachtzeit begann dann die Überführung der restlichen Häftlinge nach Cottbus. Um 22.50 Uhr war die Überführung ordnungsgemäß abgeschlossen.“

Zwar blieben einige Angehörige der Wachmannschaft zunächst zurück, wahrscheinlich wurde das Drewitzer Lager aber anders als das bis 1955 betriebene HAL in Preschen nie wieder belegt.

Der Tod des jungen Bauarbeiters Fritz Zernas

Die Atmosphäre blieb in den Folgewochen nach dem 17. Juni angespannt. DDR-weit kam es nun zu neuerlichen, zumeist politisch motivierten Verhaftungen auch im Raum Drewitz. Am dortigen Flugplatz war eine Einheit der „VP-Luft“ stationiert, des Vorläufers der ab 1956 als Teil der Nationalen Volksarmee gegründeten DDR-Luftstreitkräfte. Von einem Angehörigen dieser Einheit wurde in der Nacht vom 14. zum 15. Juli 1953, kurz nach seiner Festnahme, der 18-jährige Bauarbeiter Fritz Zerna getötet.

Fritz Zerna aus Drewitz, niedersorbisch Drjejce. Drewitz ist ein Ortsteil der zum Amt Peitz gehörenden Gemeinde Jänschwalde im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg, rund 20 Kilometer nordöstlich von Cottbus. Fritz Zerna wurde am 20.12.1934 geboren und starb am 15. Juli 1953 durch zwei Pistolenschüsse. (© privat)

Er stammte aus Drewitz bei Jänschwalde, einem deutsch-sorbischen Dorf nahe Cottbus. Viele seiner Bewohner fühlen sich der sorbischen Kultur verbunden. Die Eltern des am 20. Dezember 1934 geborenen Fryco Cerna, so sein sorbischer Name, gehörten laut einer Reportage der sorbischen Wochenzeitung Nowy Casnik aus dem Jahr 2014 zu den rund 450 Drewitzern, die im Jahre 1956 als der sorbischen Sprache kundig statistisch erfasst wurden. Sein Vater war ursprünglich als Pflasterer und Steinsetzer tätig, in den 1950er-Jahren aber Kriegsinvalide, seine Mutter arbeitete als Schneiderin. Fritz Zerna hatte keine Geschwister. Obwohl er (leicht) körperbehindert und gelernter Schneider war, arbeitete er später bei der Bauunion auf dem Militärflugplatz, „wohl wegen des besseren Verdienstes.“ Sehr gut möglich, dass er auch an den beschriebenen Protesten am 18. Juni vor dem Haftarbeitslager beteiligt war.

Warum er zu Tode kam, darüber gibt es unterschiedliche Darstellungen. Fast ein Jahr nach den tragischen Ereignissen fasste der Oberstaatsanwalt der Volkspolizei Oberst Berger am 9. Juni 1954 die Ergebnisse seiner Ermittlungen zum Tod Zernas in einem Schreiben an Innenminister Willi Stoph zusammen. Demnach seien auch auf der Baustelle Drewitz Auswirkungen des „Banditenputsches vom 17. Juni“ noch Wochen später unter Bauarbeitern zu spüren gewesen. Es habe einige „Vorkommnisse“ gegeben: „Angehörige der Dienststelle“ seien durch „Zivilisten“ angerempelt und „durch unbekannte Täter“ Steine auf VP-Posten geworfen worden. Es habe „eine Atmosphäre der Nervosität und Gereiztheit“ geherrscht.

„In dieser Stimmung fand am Abend des 14. Juli 1953 eine gemeinsame Probe der Kulturgruppe der FDJ der Einheit Drewitz [also der VP-Luft d.A.] und der FDJ-Gruppe des Dorfes im Dorfgasthaus statt.“

Aufgrund der angespannten Lage hielt der Kommandeur der Einheit in Absprache mit Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) eine „Absicherung“ der Veranstaltung für notwendig. Laut Staatsanwaltschaft befahl er dafür den Einsatz unbewaffneter Volkspolizisten in Zivil. Sein Stellvertreter, der für die Aktion operativ verantwortlich war, ordnete dann allerdings an, „dass die eingesetzten Genossen ... je eine Pistole ... zu empfangen haben und dass die Waffe im durchgeladenen, gesicherten Zustand in der Hosentasche zu tragen sei.“

Laut den weiteren Angaben der Staatsanwaltschaft entfernten sich Zerna und ein Arbeitskollege nach dem Ende der ohne Zwischenfälle verlaufenden Veranstaltung. Beide wurden aufgrund „einiger Äußerungen“ durch einen Unterleutnant und „den Unteroffizier B.“ kontrolliert und ihre Personalien festgestellt. Nachdemsie weitergegangen seien, hätten die „unauffällig“ folgenden Polizisten „erneute Äußerungen“ gehört, die zum Entschluss des Unterleutnants führten, Fritz Zerna festzunehmen. Die Polizisten drangen mit entsicherten Pistolen in das Gehöft der Eltern Zernas ein und nahmen ihn mit.

Anschließend sollte B. den Festgenommenen alleine in die Dienststelle bringen. Auf dem Weg dorthin löste sich laut Oberst Berger unbeabsichtigt ein Schuss aus der Pistole von Unteroffizier B., der den kurz vor ihm gehenden Zerna in den Rücken traf und dabei die Leber zerriss. Der Getroffene sei „auf der Stelle zusammengebrochen und B., der sah, was er angerichtet hatte, schoss aus unmittelbarer Nähe ... dem am Boden Liegenden noch zwei Kugeln durch den Kopf. Nach dieser Tat warf er sich absichtlich zu Boden, beschmutzte seine Kleidung und Gesicht, um einen Überfall vorzutäuschen.“ Zusammen mit seinem schnell eingetroffenen Vorgesetzten trug Unteroffizier B. den Toten in die VP-Dienststelle, von dort wurde er ins Krankenhaus transportiert.

Bei der Vernehmung von B. durch Angehörige des MfS habe der mitanwesende Kommandeur laut Staatsanwalt den Schützen dazu gedrängt, dieser solle gegen besseres Wissen angeben, in Notwehr gehandelt zu haben, der Stasi-Vernehmer habe dem zugestimmt. Erst nach „langwieriger Ermittlungsarbeit“ (wohl der Staatsanwaltschaft) sei B. dazu gebracht worden, „die volle Wahrheit zu sagen.“ Nachdem am 5. August ein Haftbefehl gegen den Schützen erwirkt worden sei, wurde er zwei Tage später festgenommen. Im März 1954 kam der Fall laut Staatanwaltschaft schließlich vor Gericht.

„Die Anklage wurde auf Grund des erdrückenden Beweismaterials auf Totschlag erhoben. Das Gericht ist dem gefolgt und verurteilte B. am 18.3.54 unter Zubilligung des § 51 ... zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten.“ § 51 des (unter Auslassung typisch nationalsozialistischer Bestimmungen) in der DDR damals noch gültigen Reichsstrafgesetzbuchs (RStGB) lautete: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.“

Das Gericht billigte dem Schützen also eine teilweise Unzurechnungsfähigkeit zu. Der Oberstaatsanwalt übte im erwähnten Dokument außerdem heftige Kritik an den Verhältnissen in der Einheit der VP-Luft: Durch „falsche, überspitzte Schlussfolgerungen aus Vorkommnissen und Postenmeldungen“ habe man dort geradezu eine „Massenpsychose“ hervorgerufen.

Berger verwies auch darauf, dass Anfang April 1954 bei einem Vorfall im Rahmen eines Sonderwachdienstes in derselben Einheit zwei Offiziere verletzt worden seien, einer davon lebensgefährlich. Er hielt dies für ein Indiz dafür, dass die Rahmenbedingungen für die diagnostizierte „Massenpsychose“ noch immer existierten.

Auf den Bericht Bergers hin monierte Innenminister Stoph „massive Fehler insbesondere in der politischen Arbeit (!!)“, die zu einem „tragischen Unglücksfall“ führten. Daraufhin ordnete er an, die Arbeit der Dienststellenleitung - statt wie von Berger vorgeschlagen von einer untergeordneten Kommission - durch den Chef der Kasernierten Volkspolizei (KVP), also auf höchster Ebene, überprüfen zu lassen.

Andere Sichten

Im „kollektiven Gedächtnis“ der Drewitzer Bevölkerung dominiert eine etwas andere Überlieferung der Tötung Zernas und deren Vorgeschichte. Diejenigen Dorfbewohner, die sich selbst an diese Zeit erinnern können oder Berichte anderer weitertragen, erzählen meist von den Juli-Ereignissen. Vorangegangen seien alkoholbedingte Kneipenschlägereien zwischen Dorfjugend und „Soldaten“, bei denen KVP-Angehörige verprügelt wurden und auf Rache sannen. Deshalb hätten sie sich „Zernas Fritze gegriffen“. Es handelte sich nach diesen Erzählungen nicht um einen Schusswaffenunfall, sondern um eine vorsätzliche Tat, einen Mord. Unstrittig zwischen den Versionen der Bevölkerung und der VP ist die aufgeheizte Atmosphäre im Gefolge des 17. Juni.

Der Sarg wurde erst Tage später ins Elternhaus gebracht, den Eltern sei nach übereinstimmenden Berichten nahegelegt worden, ihn nicht zu öffnen, was sie aber doch taten. Fritz Zerna wurde unter großer Anteilnahme der Bevölkerung beerdigt.

Der Grabstein, der nach Zeitzeugenberichten vermutlich erst einige Jahre nach dem Tod Zernas aufgestellt wurde, erzählt noch eine etwas andere Geschichte. Hier ist zu lesen:

(© Nowy Casnik, vol. 66 (2014), Nr. 30, S. 4-5.)

Zitat

„Im Walde war dein Sterbebett,
du siehst zum Herrn ‚errett’, ‚errett‘
nachts ein Uhr war dein Ende nah;
doch keine Hilfe war mehr da;
so schliefst du dann in Angst und Pein
so nach u. nach im Walde ein.“

Gegen diese anklagende Aufschrift, in einem nahen Waldstück erschossen worden zu sein, deren Urheber auch unter der Dorfbevölkerung heute nicht mehr bekannt ist, gingen weder Staatssicherheit noch andere Behörden vor, was angesichts ihrer zumindest für Eingeweihte erheblichen Brisanz schon als sehr überraschend gewertet werden kann. Sicherlich spielte für diese Entscheidung die Abgelegenheit des Ortes eine Rolle, außerdem befürchteten die Sicheherheitskräfte möglicherweise neue Proteste im Dorf, falls sie gegen den Grabstein vorgegangen wären.

Der Kampf der Eltern um Entschädigung

Nach dem Tod ihres einzigen Kindes bemühten sich die Eltern Fritz Zernas um staatliche Entschädigung oder zumindest finanzielle Unterstützung - auch angesichts ihrer eigenen schwierigen sozialen und gesundheitlichen Verhältnisse. Dies war nur von begrenztem Erfolg gekrönt.

Nachdem Friedrich Zerna am 10. Januar 1954 dem DDR-Staatspräsidenten Wilhelm Pieck in dieser Sache geschrieben hatte, antwortete ihm fast drei Monate später die Politische Verwaltung der Kasernierten Volkspolizei. Ihr sei das Schreiben Zernas zur Erledigung übermittelt worden. Eine weitere Rente (wohl neben den regulären bestehenden Alters-/Invalidenrenten der Eltern) könne nicht gezahlt werden. Die Verhaftung sei zurecht erfolgt, da „Ihr Sohn Äußerungen getan hatte, die sich gegen die Sicherheit unseres Staates richteten.“

Dessen „Tötung “ durch einen „ehemaligen VP-Angehörigen“ hätte „gegen unsere demokratische Gesetzlichkeit“ verstoßen“, es habe sich aber um Fahrlässigkeit gehandelt. An der Untersuchung des Falls hätten namhafte Gerichtssachverständige mitgewirkt, für vorsätzliches Handeln konnte „kein genügender Beweis erbracht“ worden. Der Täter sei sofort aus der KVP „ausgestoßen“ worden und habe eine mehrjährige Zuchthausstrafe erhalten. Das ergangene Urteil vom 18. März 1954 lautete aber wie oben beschrieben nur auf 14 Monate Gefängnis – dies ist wohl die korrekte Darstellung. Fraglich ist, ob der KVP-Mitarbeiter bewusst log oder selbst an die Stichhaltigkeit der eigenen Angaben glaubte.

Es sei...

„...jedoch nicht so, dass für das verkehrte Verhalten von Angehörigen unseres Staates und auch der KVP der Staat keine Haftung übernimmt. […] Wenn auf Bemühen der Dienststelle erreicht wurde, dass die Fürsorgeorgane des Kreises Ihnen in Anbetracht einer sozialen Verschlechterung durch den Tod ihres Sohnes eine erhöhte Rente bezahlen, ist das eine Maßnahme dieser Stellen, zu der sie nicht verpflichtet sind, sie jedoch leisten können. Wir heißen diese Maßnahmen natürlich gut, sehen uns jedoch außerstande, eine weitere Erhöhung Ihrer Rente zu veranlassen. “

Am 14. August 1954 versprach der Chef der Finanzverwaltung der KVP, Hähnel, Friedrich Zerna in einem weiteren Schreiben eine einmalige Beihilfe von 2.000 Mark, allerdings ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches:

„Die Zahlung erfolgt, um Ihre durch den verwerflichen Vorfall entstandene Notlage zu mildern. Mit der Auszahlung dieses Betrages sind die Möglichkeiten von Unterstützung durch die Kasernierte Volkspolizei erschöpft.“

Vier Wochen später bestätigte Friedrich Zerna, dass er das Geld erhalten hat. Er sehe ein, dass er von der KVP „keine weitere finanzielle Unterstützung zu beanspruchen habe“, bat aber darum, bei der Sozialfürsorge des Kreises Guben darauf „einwirken zu wollen, damit meiner arbeitsunfähigen Frau soziale Unterstützung in Höhe einer vollen Altersgrundrente gewährt wird“.

Anfang Oktober antwortete Hähnel, die KVP hätte „keinen Einfluss auf die Erlangung einer Sozialunterstützung […], da diese aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen gewährt wird.“ Im selben bürokratischen Ton ging es weiter: „Die Sozialämter der Städte und Kreise zahlen für Hilfsbedürftige eine Sozialfürsorge. Hilfsbedürftig im Sinne der Sozialfürsorge ist, wer den notwendigen Lebensbedarf nicht verdienen kann und keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält.“

Ebenso wie ihr Mann bemühte sich Anna Zerna um finanzielle Unterstützung durch die Behörden. Immerhin antwortete ihr am 18. November 1955 der Vorsitzende des Rates des Kreises Guben (vergleichbar mit einem heutigen Landrat), Reinsberg, persönlich: „Die Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, Referat Sozialwesen, teilte mir mit, dass der bisherige Zuschuss von monatlich 45 DM so lange weitergezahlt wird, bis die Pflegezulage durch die Sozialversicherung bewilligt ist. Damit dürfte sich ihre Beschwerde erledigt haben.“

Die DDR-Behörden taten offensichtlich nur das Nötigste für die Eltern des von einem Angehörigen der Sicherheitsorgane getöteten Opfers.

Fazit

In den Tagen um den 17. Juni 1953 gab es DDR-weit Proteste, auch vor Haftanstalten, die Freilassung insbesondere politischer Häftlinge gehörtezu den wichtigsten Forderungen der Volkserhebung. Demonstrationen fanden auch im Umfeld der Haftarbeitslager Preschen und Drewitz statt, die Gefangenen schöpften Hoffnung. Aus Sicherheitsgründen wurden daraufhin alle Häftlinge in die Mutteranstalt Cottbus verlegt.

An den Protesten war möglicherweise auch der junge Drewitzer Bauarbeiter Fritz Zerna beteiligt, der beim Ausbau des Militärflughafens mitarbeitete. Die Stimmung zwischen Bevölkerung und Sichehrheitskräften„u denen in Drewitz auch Angehörige einer Einheit der VP-Luft gehörten, blieb in den folgenden Wochen (nicht nur in Drewitz) angespannt. Die Festnahme Fritz Zernas nach einer Veranstaltung am 14. Juli 1953 lässt sich wohl überwiegend aus dieser Stimmungslage erklären.

Kurz nach seiner Verhaftung starb der junge Arbeiter durch drei Schüsse eines Unteroffiziers der VP-Luft. Nicht zweifelsfrei zu klären ist, ob der erste Schuss (in den Rücken) vorsätzlich oder fahrlässig abgegeben wurde. Möglicherweise aus Panik folgten zwei weitere (vorsätzliche) Schüsse in den Kopf. Eine Tötung auf Anordnung von Vorgesetzten kann wohl ausgeschlossen werden, da politische Aktivitäten Fritz Zernas in irgendeinem „SED-feindlichen“ Sinne weder bekannt noch in einer entsprechenden Dimension vorstellbar sind.

Ebenso unwahrscheinlich erscheint ein Vorsatz des Unteroffiziers, Zerna aus persönlichen Gründen zu töten, etwa aus Rache für eine „Kneipenschlägerei“ - ein Mord wäre (anders als etwa eine Körperverletzung) völlig unverhältnismäßig gewesen. Außerdem: Warum hätten die Ermittler in einem solchen Fall dann eine nicht vorhandene politische Vorgeschichte konstruieren sollen?

Für wahrscheinlich halte ich deshalb eine fahrlässige Tötung durch einen offensichtlich schlecht ausgebildeten Unteroffizier, der zudem unprofessionell eingesetzt worden war. Angesichts der hysterischen Atmosphäre nach dem 17. Juni und der wohl völlig überdimensionierten „Absicherung“ der Veranstaltung im Dorfgasthof kam es zu einem letztlich tödlichen Schusswaffenunfall, für den die VP-Luft beziehungsweise das DDR-Innenministerium verantwortlich waren.

Ein interner Vorfall im Wachdienst derselben VP-Einheit im April 1954, bei dem zwei Offiziere verletzt wurden (einer davon lebensgefährlich), ist m.E. ein starkes Indiz für den leichtfertigen Umgang mit Schusswaffen und die im Gefolge der Proteste um den 17. Juni 1953 allgegenwärtige Angst vor Angriffen des „Klassenfeinds“ und „Gegners“.

Zitierweise: Steffen Alisch, "Opfer einer Massenpsychose“? Der Tod des Fritz Zerna am 15. Juli 1953, in: Deutschland Archiv, 16.06.2023, Link: www.bpb.de/521627. Alle Beiträge im Deutschlandarchiv sind Recherchen und Meinungsbeiträge der jeweiligen Autorinnen und Autoren, sie stellen keine Meinungsäußerung der Bundeszentrale für politische Bildung dar.

Ergänzend zum Thema:

Ein ergänzender Hinweis: In der Abteilung Bildung und Forschung des Bereichs Stasi-Unterlagen im Bundesarchiv ist im Juni 2023 ein neues Grundlagenbuch erschienen, das Dokumente aus Geheimdienst- und Parteiarchiven bündelt, die den Vorlauf, Verlauf und das Ende der Proteste aus jeweils deren subjektiver Sicht beschreiben: Ronny Heidenreich (Hg.), Der 17. Juni 1953 - Berichte aus Ostberlin und Bonn, Berlin 2023. (© BArch)

Fussnoten

Weitere Inhalte