Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Update Ukraine-Krieg: Fluchtkorridore und Flüchtlinge | bpb.de

Update Ukraine-Krieg: Fluchtkorridore und Flüchtlinge Deine tägliche Dosis Politik

/ 2 Minuten zu lesen

Guten Morgen,

im Krieg Russlands gegen die Ukraine wird um Fluchtkorridore aus bombardierten Städten gerungen. Auch flüchten immer mehr Menschen aus der Ukraine ins Ausland. Ein Überblick:

Was sind "Fluchtkorridore"?

  • Fluchtkorridore sollen Zivilist/-innen das sichere Verlassen von Kriegsgebieten ermöglichen. Umgekehrt sollen Hilfsgüter hineingelangen. Dafür soll in bestimmten Zonen für einige Stunden Waffenruhe herrschen.

  • Russland bot für mehrere umkämpfte Städte die Einrichtung solcher Zonen an, die vorwiegend in Richtung Russland und Belarus führten – aus Sicht der Ukraine inakzeptabel.

  • Auch die vereinzelten Routen nach Westen waren nicht immer sicher. Es gab gegenseitige Beschuldigungen, die Waffenruhe nicht einzuhalten.

  • Zudem wird eine Eskalation befürchtet: In der Vergangenheit (z.B. in Syrien und Tschetschenien) hat Russland nach Evakuierung der Zivilbevölkerung Ziele noch härter attackiert.

Flucht ins Ausland

  • Viele Ukrainer/-innen fliehen vor dem Krieg ins Ausland. Die UN schätzen, dass bis zu 4 Mio. Menschen die Ukraine verlassen könnten.

  • Die meisten in direkte Nachbarländer. Allein in Polen wurden bislang 1,5 Mio. Geflüchtete erfasst. Laut Unicef sind die Hälfte Kinder.

  • Aber nicht alle dürfen die Ukraine verlassen. Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren müssen zur Verteidigung im Land bleiben.

EU und Deutschland

  • Die EU hat sich über eine rasche und vereinfachte Aufnahme für Schutzsuchende aus der Ukraine verständigt.

  • Berufstätige sollen z.B. leicht eine Arbeitserlaubnis erhalten und Kinder zur Schule gehen können.

  • Da keine festen Grenzkontrollen stattfinden, gehen Behörden davon aus, dass bereits mehr als die knapp 100.000 registrierten Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland sind.

Infos über die Einreisebestimmungen aus der Ukraine auf der Website des zuständigen Innenministeriums:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp1077

Viele Grüße
Deine bpb Online-Redaktion

Fussnoten