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Aufhebung der nationalen Corona-Schutzmaßnahmen | bpb.de

Aufhebung der nationalen Corona-Schutzmaßnahmen Deine tägliche Dosis Politik

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Guten Morgen,

am Samstag laufen die nationalen Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland endgültig aus. Das Ende von Homeoffice, Testpflicht und Mund-Nase-Bedeckung? Nicht ganz…

Warum jetzt?

  • Rechtsgrundlage für die Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie bildete die drohende Überlastung des nationalen Gesundheitssystems.

  • Trotz zuletzt hoher Infektionszahlen sieht der Corona-Expertenrat diese Gefahr auf Bundesebene nicht mehr gegeben.

  • Die Bundesregierung setzt also auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürger/-innen auf dem Weg zu mehr Normalität im Alltag.

Was ändert sich?

  • Bundesweit verpflichtend bleibt das Tragen einer Maske nur noch im Luft- und Personenfernverkehr.

  • Im Rahmen des sog. Basis-Schutz können die Landesregierungen eine Masken- und Testpflicht in verschiedenen Bereichen anordnen, bspw. in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Weitergehende Maßnahmen müssen die jeweiligen Parlamente der Bundesländer beschließen

  • Dafür muss ein sog. Corona-Hotspot festgestellt werden, eine Region, in der die Infektionslage besonders kritisch ist. Dann kann z.B. die Maskenpflicht auch in anderen Innenräumen, wie Schulen, Geschäften und dem ÖPNV gelten.

Bund vs. Länder

  • Gesundheitsminister Karl Lauterbach rief dazu auf, die Hotspot-Regelung möglichst schnell umzusetzen. Er rät auch dazu, sich weiterhin durch Impfungen oder das Tragen von Masken zu schützen.

  • Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits komplett zum Hotspot erklärt, viele andere Landesregierungen möchten die Regelung aber nicht anwenden.

  • Einige zweifeln an der Rechtssicherheit der neuen Verordnung. Außerdem fehlen Ihnen verbindliche Kriterien zur Feststellung von Hotspots.

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Deine bpb Online-Redaktion

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