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Euthanasie

Der Ausdruck "Euthanasie" kommt aus der griechischen Antike und meint ursprünglich einen "leichten, schönen Tod ohne äußere Einwirkung", bürgerte sich dann als Bezeichnung für verschiedene Formen der Sterbehilfe ein (von der Linderung von Leiden vor dem Tod über Hilfe zum Sterben durch Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen bis zur Tötung auf Verlangen) und wurde im Nationalsozialismus zur Tarnung eines Mordprogramms missbraucht. Bestandteil nationalsozialistischer Ideologie war neben der Verfolgung ethnischer, religiöser, politischer Minderheiten (zum Beispiel Juden, "Zigeuner", Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Kommunisten) auch das Vorgehen gegen Behinderte, denen man die Lebensberechtigung absprach. Gesetzliche Maßnahmen bildeten 1933 den Anfang einer sozialdarwinistischen Bevölkerungspolitik, die Auslese nach dem "Recht des Stärkeren" betreiben wollte. Nach der Besetzung Polens wurde dort ein Mordprogramm gegen arbeitsunfähige Insassen von Pflegeanstalten praktiziert. Ein mobiles "Sonderkommando" tötete mit Kohlenmonoxyd. In Posen wurden Geisteskranke in einer Gaskammer ermordet. Eine SS-Einheit erschoss in einem polnischen Waldgebiet Kranke aus Pommern und Westpreußen.

Im Reichsgebiet begann die Mordaktion Ende Oktober 1939 unter großer Geheimhaltung. Formale Grundlage bildete erst eine mündliche Ermächtigung Hitlers, die dann, auf einem Briefbogen der Privatkanzlei des "Führers" schriftlich fixiert, auf den 1. September 1939 zurückdatiert wurde. "Ermächtigt" waren Karl Brandt, Hitlers Leibarzt, und Philipp Bouhler, der Chef der "Kanzlei des Führers", unheilbar Kranken bei "kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustands den Gnadentod" zu gewähren. Meldepflicht für missgestaltete Neugeborene bestand ab August 1939, Meldebögen und ärztliche Gutachter sorgten für ein geordnetes Verfahren des nun einsetzenden Massenmords, der in den Anstalten Bernburg, Brandenburg, Grafeneck, Hadamar, Hartheim und Sonnenstein betrieben wurde. Unter der Tarnbezeichnung "Aktion T 4" war eine nahezu perfekt arbeitende Organisation tätig, die in einer Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4 ihre Zentrale hatte.

Eigene Standesämter beurkundeten den Tod, die Leichen wurden sofort eingeäschert. Erkennbar falsche Angaben zur Todesursache weckten bei der Benachrichtigung von Angehörigen oft deren Misstrauen, der ständige Betrieb der Krematorien in den Euthanasie-Anstalten erregte die Aufmerksamkeit der Umgebung. Die Justizbehörden erhielten im Sommer 1940 erst durch Hinweise aus der Bevölkerung Kenntnis von den Vorgängen. Reichsjustizminister Franz Gürtner (1881–1941), den sowohl die Vorgänge selbst als auch das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage beunruhigten, drängte auf die Einstellung der heimlichen Tötung Geisteskranker. Sein Nachfolger Otto Georg Thierack (1849–1946) warb dagegen bei nachgeordneten Stellen um Verständnis und Unterstützung der "Euthanasie". Proteste aus der Bevölkerung wurden von den Kirchen aufgenommen. Der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, machte am 3. August 1941 den Krankenmord zum Thema einer Predigt. Daraufhin wurden die Tötungen erwachsener Behinderter eingestellt, die Kinder-"Euthanasie" mit unauffälligeren Methoden wie Injektionen oder verhungern lassen dauerte an, ebenso die planmäßige Tötung kranker KZ-Häftlinge mit Giftgas in der "Aktion 14 f 13" (so genannt wegen eines Aktenzeichens). Bis zum offiziellen Stopp der "Euthanasie" im Sommer 1941 sind 70000 Kranke getötet worden, danach noch einmal 50000. Die "Aktion Gnadentod", die auch öffentlich propagiert wurde, zum Beispiel durch den Spielfilm "Ich klage an" (1941), war nur das Vorspiel einer Bevölkerungspolitik des systematischen Massenmords. Die Erfahrungen und das Personal der Aktion T 4 wurden wenig später, 1942, unmittelbar in den Vernichtungslagern in Polen bei der "Endlösung der Judenfrage" eingesetzt.

Literatur

  • Klee, Ernst: "Euthanasie" im NS-Staat. Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens", Frankfurt a. M. 1983.

  • Klee, Ernst (Hg.): Dokumente zur "Euthanasie", Frankfurt a. M. 1985.

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