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Führerprinzip

Das "Führerprinzip" galt als Grundgesetz nationalsozialistischer Weltanschauung. Es verpflichtete nach dem Motto "Führer befiehl, wir folgen" zu blindem Gehorsam und bedingungsloser Treue gegenüber Hitler als dem obersten "Führer" und die jeweilige Gefolgschaft zu Gehorsam gegenüber den Befehlen der Führer auf mittlerer und unterer Ebene. Das Führerprinzip war unter Berufung auf Hitlers Buch "Mein Kampf" als Gegensatz zu jeder Art von demokratischer Entscheidung und Mitbestimmung formuliert und fand im Kult um die Person Adolf Hitlers seinen höchsten Ausdruck. Im Willen des Diktators war alle hoheitliche Gewalt des Reiches verkörpert. Nach der damals gültigen Definition des einflussreichen Verfassungsjuristen Ernst Rudolf Huber* war die "Führergewalt" nicht durch Kontrollen gehemmt, sie war ausschließlich und unbeschränkt: "Die Führergewalt ist umfassend und total; sie vereinigt in sich alle Mittel der politischen Gestaltung; sie erstreckt sich auf alle Sachgebiete des völkischen Lebens; sie erfasst alle Volksgenossen, die dem Führer zu Treue und Gehorsam verpflichtet sind."*

Mit der Anerkennung des nationalsozialistischen "Führerprinzips", das bis 1933 nur innerhalb der NSDAP galt und dann auf alle Bereiche von Staat und Gesellschaft ausgedehnt wurde, verzichteten die Deutschen auf alle bürgerlichen Rechte der Gestaltung ihrer Verhältnisse und damit auch auf rationale Strukturen der Politik, die nun ausschließlich vom Willen der Führer gesteuert wurde. Das Führerprinzip galt nicht nur im politischen und sozialen Bereich, auch die Wirtschaft wurde nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam gelenkt. Dem "Betriebsführer an der Spitze der Firma in Industrie, Gewerbe, Handel, Bankwesen" oblagen alle Entscheidungen, er war zugleich Vorsitzender des "Vertrauensrats", der an die Stelle des demokratischen Betriebsrats getreten war und keine Mitwirkungsrechte hatte. Das Führerprinzip war Inbegriff der Selbstaufgabe des Individuums im nationalsozialistischen Staat. Als Anspruch ist das Führerprinzip auch für den modernen Rechtsextremismus typisch und kennzeichnender Ausdruck antidemokratischer Gesinnung.

Literatur

  • Broszat, Martin: Der Staat Hitlers, München 1969.

  • Hirschfeld, Gerhard / Kettenacker, Lothar (Hg.): Der Führerstaat: Mythos und Realität, Stuttgart 1981.

  • Frei, Norbert: Der Führerstaat. Nationalsozialistische Herrschaft 1933–1945, München 2000.

  • Kershaw, Ian: Hitler ( 2 Bde.), Stuttgart 1998 und 2000.

* s.a. Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches, Zweite, stark erweiterte Auflage der "Verfassung", Hanseatische Verlagsanstalt Hamburg 1939, C. IV, § 20. Die Einheit der Führergewalt, S.230. [d. Red.]

Fussnoten

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