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Innenminister/in | bpb.de

Innenminister/in

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon I blau (© Stefan Eling)

Regierungsamt

Sowohl in der Bundesregierung als auch in den Regierungen der einzelnen Bundesländer gibt es das Amt einer Innenministerin. Die Innenministerin oder der Innenminister leitet ein Ministerium, das für die inneren Angelegenheiten eines Staates oder eines Bundeslandes zuständig ist.

Sicherheit und Schutz der Bürger

Die Aufgaben einer Innenministerin sind vielfältig. Ein sehr wichtiger Bereich ist es, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. So fällt etwa der Schutz vor Bedrohung durch den internationalen Terrorismus in die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums. Die Bundesinnenministerin ist die oberste Chefin der Bundespolizei. Die Polizei, mit der es die Bürger im täglichen Leben immer wieder zu tun haben, untersteht immer dem Innenminister des jeweiligen Bundeslandes, in dem sie arbeitet. In wenigen Ausnahmefällen kann die Bundesinnenministerin Anweisungen an die Innenminister der Bundesländer geben (das nennt man „Weisungsrecht“).

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten