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Legislaturperiode | bpb.de

Legislaturperiode

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Der Bundestag ist zur Eröffnung der 18. Legislaturperiode im Oktober 2013 zusammengekommen. (© picture-alliance/ dpa)

Gewählt auf Zeit

In demokratischen Staaten wird ein Parlament nur für einen bestimmten Zeitraum gewählt. Der Deutsche Bundestag wird zum Beispiel für vier Jahre gewählt. Danach finden wieder Wahlen statt. Diesen Zeitraum nennt man eine "Legislaturperiode".

Eine Zeitspanne für die Arbeit des Parlaments

In dem Wort steckt der Begriff "Legislative" (auf Deutsch: „gesetzgebende Gewalt“), dem ihr auch unter dem Stichwort „Gewaltenteilung“ begegnen könnt. Eine Legislaturperiode ist also die Zeitspanne, in der ein gewähltes Parlament Gesetze macht und auch seine sonstige Arbeit erledigt. Wenn das Parlament nach Ende der vom Gesetz festgelegten Zeit wieder aufgelöst wird, ist das Ende der Legislaturperiode erreicht. Damit endet dann auch die Amtszeit der jeweiligen Regierung. Die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages beträgt vier Jahre, das heißt, dass alle vier Jahre der Deutsche Bundestag neu gewählt wird.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten