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Kindertagesbetreuung | Datenreport 2021 | bpb.de

Kindertagesbetreuung

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung steht seit Jahren im Fokus der öffentlichen Diskussion. Eine gute Kinderbetreuung und damit eine frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den zentralen Zukunftsaufgaben in Deutschland. Sie sind wichtige Faktoren für die Entwicklung und auch die Chancengleichheit der Kinder. Ein bundesweit bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot an Betreuungsplätzen zu schaffen – insbesondere für Kinder unter drei Jahren – ist gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen. Neben anderen familienpolitischen Leistungen (unter anderem Kindergeld, Elterngeld; zu Elterngeld siehe auch Interner Link: Kapitel 10.1.3) ist dies eine wesentliche Voraussetzung für eine zufriedenstellende Vereinbarkeit von Familie und Beruf (siehe Interner Link: Kapitel 2.1.5). Ein bedarfsorientiertes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten unterstützt Paare bei dem Entschluss, Kinder zu bekommen. Außerdem ermöglicht es gut ausgebildeten und qualifizierten Müttern und Vätern, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen und damit Familie und Beruf zu vereinbaren.

Die gesetzlichen Grundlagen für den beschleunigten Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots wurden durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005 sowie das Kinderförderungsgesetz (KiföG) im Jahr 2008 gelegt. Bund, Länder und Kommunen vereinbarten 2007 auf dem sogenannten Krippengipfel, bis zum Jahr 2013 bundesweit Betreuungsmöglichkeiten für 35 % der Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Die Betreuung soll in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater (sogenannte Tagespflege) angeboten werden. Die damalige Planungsgröße lag bei 750.000 Plätzen. Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) aus den Jahren 2011 und 2012 ergaben jedoch einen etwas höheren Betreuungsbedarf von rund 780.000 Plätzen, was einer Betreuungsquote von gut 39 % entspricht. Da der Bedarf regional unterschiedlich hoch ist, kommt es in einzelnen Regionen zu deutlichen Abweichungen nach oben oder auch nach unten. Seit dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres.

Das Kinderförderungsgesetz enthält zudem die gesetzlichen Grundlagen für Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung (Errichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau"). Im Rahmen dieser Regelungen hat der Bund die Länder und Kommunen zwischen 2008 und 2014 durch mehrere Investitionsprogramme mit insgesamt 5,95 Milliarden Euro beim Ausbau unterstützt. Weitere 845 Millionen Euro werden nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2015 jährlich vom Bund für die Betriebskosten zur Verfügung gestellt; in den Jahren 2017 sowie 2018 erhöhte der Bund diese Unterstützung noch einmal um 100 Millionen auf 945 Millionen Euro je Jahr. In einem weiteren Investitionsprogramm stellt der Bund zwischen 2017 und 2021 noch einmal 1,13 Milliarden Euro bereit.

Autor(en): Heike Heilmann
Herausgeber: Statistisches Bundesamt (Destatis)