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EU: Europäischer Gerichtshof | bpb.de

EU: Europäischer Gerichtshof

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Auf französisch werden die Besucher beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg begrüßt. (© picture alliance/Arne Immanuel Bänsch/dpa)

Höchstes Gericht der EU

Der Europäische Gerichtshof ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Der Europäische Gerichtshof wurde im Jahr 1952 gegründet. Er hat seinen Sitz in Luxemburg.

Aufgaben

Der Europäische Gerichtshof muss darauf achten, dass die Verträge, die zwischen den Mitgliedsstaaten der EU vereinbart wurden, eingehalten werden. Außerdem muss er darüber wachen, dass sich alle EU-Staaten an die rechtlichen Bestimmungen halten, die für die gesamte EU gelten. Auch muss dieses Gericht prüfen, ob neue Entscheidungen und Beschlüsse, die von den EU-Staaten gefasst werden, mit den Gesetzen der EU zu vereinbaren sind.

Nicht verwechseln

Der Europäische Gerichtshof ist nicht dasselbe wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof, den wir in diesem Artikel vorstellen, ist eine Einrichtung der EU. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Einrichtung des Europarats.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten