Zwischen "Nation" und "Nationalität": das Baskenland und Katalonien
Vom Zentralstaat zum Staat der Autonomen Gemeinschaften
Schon bald nach Francos Tod, als die Autonomieforderungen der einzelnen Regionen unüberhörbar wurden, sah sich die Regierung zur Erwägung der Frage gezwungen, ob es nicht angebracht sei, anstelle individueller Lösungen für einzelne Regionen eine konstitutionelle Formel mit allgemeiner Gültigkeit zu finden. Derartige Überlegungen drängten sich auf, da es nach 1975 zu einem rapiden Anwachsen regionalistischen Eigenwillens und föderalistisch-autonomistischer Bestrebungen auch in Landesteilen kam, in denen ihnen früher kein großes politisches Gewicht zugekommen war. Die Lösung konzentrierte sich schon bald auf eine integrale Regionalisierung des Landes, also auf eine regionalpolitische Neuordnung Gesamtspaniens. Die politische Dezentralisierung führte schließlich zu einem tiefgreifenden Wandel der politischen, administrativ-institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Spaniens Demokratie. Heute gliedert sich das Land in 17 politisch autonome Regionen, die "Autonomen Gemeinschaften" (Comunidades Autonomas).[4]Die Verfassung von 1978 sah eine regionalistische, keine föderalistische Lösung der Autonomiefrage vor. Jede "Nationalität" und "Region" hat das Recht auf Selbstverwaltung. Dabei sollte der Begriff "Nationalität" ursprünglich den Basken, Katalanen und Galiciern vorbehalten bleiben, die sich von den übrigen Spaniern nicht nur historisch, sondern auch sprachlich-kulturell und zum Teil ethnisch unterscheiden.[5]
Seit ihrem Beginn wurden die Autonomieverhandlungen von den unterschiedlichsten Reaktionen begleitet, die von überwiegender Ablehnung und Warnung vor weitergehender Dezentralisierung (durch einen Teil der Streitkräfte) über die Forderung nach umfassender Autonomie oder Errichtung eines Bundesstaates (zeitweilig etwa durch die Sozialistische Arbeitspartei PSOE) bis hin zu offen separatistischen Bestrebungen (etwa durch die ETA) reichten.[6] Wer in den 1980er Jahren auf die bis dahin zurückgelegten Etappen der Autonomieregelung zurückblickte, konnte zum einen die wenig konsequente, oft widersprüchliche Haltung der Zentralregierung, zum anderen die von Region zu Region unterschiedliche Problemlage feststellen, die jede Prognose auf diesem überaus vielschichtigen und komplexen Gebiet unmöglich machte.[7]