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Religionsfreiheit | bpb.de

Religionsfreiheit

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Religionsfreiheit (© Stefan Eling)

Eigene Entscheidung jedes Menschen

Jeder Mensch darf glauben, was er möchte. Jeder Mensch darf selbst entscheiden, welche Religion er hat. So steht es in unserem Grundgesetz. Das ist der wichtigste Gedanke der Religionsfreiheit: Über seine Religion entscheidet jeder selbst. Weder der Staat noch andere Menschen dürfen dabei Druck oder Zwang ausüben. Und auch wenn jemand gar keine Religion hat, ist das möglich.

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ — Artikel 4, Absatz 1 GG

Jugendliche können selbst entscheiden

Jugendliche können mit 14 Jahren entscheiden, welcher Religion sie angehören wollen oder ob sie ohne Religion leben möchten. Bis dahin können die Eltern für sie diese Entscheidung treffen. Zur Religionsfreiheit gehört aber nicht nur die freie Wahl der Religion. Es ist auch wichtig, dass jeder seine Religion frei ausüben kann. Der Staat muss sicherstellen, dass die Menschen ihren Glauben leben können. Deshalb heißt es auch im Absatz 2 des Artikels 4 in unserem Grundgesetz: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten