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Grundrechte | bpb.de

Grundrechte

Seit der Französischen Revolution von 1789 findet sich in (fast) allen Interner Link: Verfassungen ein Katalog von G. oder Interner Link: Menschenrechten. In Deutschland werden die Menschenrechte aus dem gleichen Grund als G. bezeichnet, wie unsere Verfassung Interner Link: Grundgesetz (GG) heißt, nämlich weil das Grundgesetz bei seiner Entstehung wegen der Teilung Deutschlands nur einen vorläufigen Charakter haben sollte. Menschenrechte bezeichnen fundamentale Rechte der Menschen in einer Gesellschaft. Sie sollen v. a. gegen Freiheitsbeschränkungen durch den Interner Link: Staat schützen. G. sind deshalb in ihrer ursprünglichen Form als Abwehrrechte gegen den Staat konzipiert.

Charakteristik-Grundrechte

Traeger-der-Grundrechte

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten