Grundlegendes Regelwerk eines Interner Link: Staates . Eine moderne Verfassung bestimmt die Organe und Institutionen des Staates (Interner Link: Regierung , Interner Link: Parlament usw.), die Befugnisse der Staatsorgane sowie die Interner Link: Rechte der Bürger, die demokratische (Interner Link: Demokratie ) Mitwirkung v. a. bei Wahlen und die Interner Link: Menschenrechte . Die V. enthält die Spielregeln für das Zusammenleben der Gesellschaft; man könnte auch von der Gebrauchsanleitung für den Staat sprechen. Die V. wird als Gesellschaftsvertrag (Interner Link: Gesellschaft ) verstanden, über den ein Staat begründet und legitimiert wird. In Deutschland heißt die V. Interner Link: Grundgesetz (GG) , weil dieses nach dem Krieg als vorläufige V. verstanden wurde. Es sollte nach der Wiedervereinigung Deutschlands abgelöst werden durch eine V., die durch Interner Link: Volksentscheid angenommen wird. Insbesondere sollte das GG um soziale Grundrechte (Interner Link: Grundrechte, soziale ) wie das Recht auf Arbeit oder Wohnung erweitert werden. Weder die Erweiterung um soziale Rechte noch die Volksabstimmung fanden bei der Vereinigung von Bundesrepublik und DDR statt. So heißt die deutsche V. weiter Grundgesetz. Das GG normiert zunächst die Interner Link: Grundrechte , dann die grundlegenden Regeln für Bund und Interner Link: Länder , wie den Vorrang des Bundesrechts. Es folgen die Organe des Staates wie Interner Link: Parlament , Interner Link: Bundeskanzler oder Interner Link: Bundespräsident . Dann werden das Interner Link: Gesetzgebungsverfahren und die Interner Link: Verwaltung geregelt. Der Rechtsprechung u. a. durch das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist ein besonderes Kapitel gewidmet, ebenso den Finanzen von Bund und Ländern. (➠ Abb. »Staatliche Organe der Bundesrepublik Deutschland«)
Staatliche-Organe-Bundesrepublik
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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