Die gesetzliche Rentenversicherung ist das mit weitem Abstand wichtigste Alterssicherungssystem. Laut dem Alterssicherungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit bezogen in Westdeutschland etwa 87 % und in Ostdeutschland nahezu 99 % der Bevölkerung im Alter Leistungen der gesetzlichen Rente. Ausnahmen sind nur Beamtinnen und Beamte, langjährige Selbstständige und Beschäftigte in freien Berufen. Der Beginn der ersten Rentenzahlung markiert für die meisten Frauen und Männer den Übergang in die Nacherwerbsphase. Die gesetzliche Rente ist in dieser Lebensphase dann für viele die größte Einkommensquelle.
Die Auseinandersetzung mit den Regeln und Leistungen der Rentenversicherung ist daher in der zweiten Lebenshälfte ein zentrales Thema. Die Altersgrenze für den Rentenübergang war hierbei nicht für alle gleich, sondern von Geschlecht und Erwerbsbiografie abhängig. Die Voraussetzungen wurden in den letzten zwei Jahrzehnten mehrfach stark reformiert, sodass die Bedingungen für die 1952 im Vergleich zu den 1941 Geborenen deutlich verändert wurden. Personen, die in den letzten 20 Jahren in Altersrente gingen, mussten sich folglich intensiv mit dem jeweils für sie gültigen Rentenrecht beschäftigen. Gesetzesänderungen, auch von bereits in Kraft gesetzten Reformen, erfolgten teilweise sehr kurzfristig.
Die Altersrente setzt das Erreichen eines bestimmten Lebensalters sowie einen bestimmten Verlauf der Erwerbsbiografie voraus. Diese Voraussetzungen sind bei den Rentenarten der Regelaltersrente sowie der Altersrente für langjährig Versicherte, der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, der Altersrente für Bergleute, der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sowie der Altersrente für Frauen unterschiedlich gesetzlich festgelegt. Alle Zugangsvoraussetzungen unterliegen seit 1992 außerdem rechtlichen Veränderungen, weil die Möglichkeiten der Frühverrentung kontinuierlich abgebaut wurden. Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden der Frage nachgegangen werden, wie sich der Übergang in die Rente bei der Gruppe der zwischen 1941 und 1952 Geborenen darstellt, also den Personen, die im Untersuchungszeitraum das 60. Lebensjahr erreicht haben und damit für eine (frühe) Altersrente infrage kamen.
Autor(en): Tatjana Mika, Tino Krickl – Deutsche Rentenversicherung (DRV BUND) Herausgeber: WZB / SOEP