Die letzten Lebensjahre vor der Rente entscheiden für viele Versicherte über die Auswahl der Rentenart. Der Geburtsjahrgang 1952 verfügte nicht mehr über die Möglichkeit einer frühen Altersgrenze mit 60 Jahren, hatte aber dafür die Option der Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Diese bestand allerdings nur, wenn die Erwerbskarriere früh gestartet wurde und keine längeren Phasen der Arbeitslosigkeit oder Krankheit ab dem Alter von 50 Jahren aufgetreten sind. Abbildung 5 zeigt auf der Grundlage von Längsschnittdaten, wie die Erwerbsbeteiligung der 1952 Geborenen in den letzten zehn Jahren vor der Altersrente aussah. Hierfür wurden die Rentenzugangsjahre von 2013 bis 2018 zusammengespielt und um die erwerbsbiografischen Daten ergänzt.
Erwerbsbiografien vor der Rente
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Am linken Rand der Balken sind die Biografien erkennbar, bei denen die Personen in den zehn Jahren vor der Rente kein Gehalt bezogen haben. Das war bei etwa 40 % der westdeutschen Frauen der Fall, bei den anderen Gruppen waren es etwas mehr als 20 %. Personen mit solchen Versicherungsverläufen steht in der Regel nur die Regelaltersrente zur Verfügung. Ein Teil von diesen Personen bezieht die Alterssicherung zentral aus anderen Sicherungssystemen, in denen sie vorrangig für das Alter abgesichert sind (Beamtenversorgung, Versorgungskassen und Renten für Landwirte).
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