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Unterhändler/in | bpb.de

Unterhändler/in

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon U blau (© Stefan Eling)

Eine Vertrauensperson in schwierigen Angelegenheiten

Ein Unterhändler ist eine Person, die Ansehen und Vertrauen genießt, verschwiegen ist und sich auf schwierige Verhandlungen versteht. In der Geschäftswelt wird ein Unterhändler zum Beispiel dann tätig, wenn ein Unternehmen herausfinden möchte, ob ein anderes Unternehmen zur Zusammenarbeit bereit ist. Der Unterhändler muss dann Gespräche führen und dabei möglichst unauffällig vorgehen.

Vermittler zwischen Staaten und Parteien

Unterhändler werden auch tätig, wenn Staaten Verhandlungen miteinander führen wollen. Der Unterhändler soll dann herausfinden, was die andere Seite erreichen möchte. Danach können die Staatschefs oder Minister/innen abschätzen, wo es Probleme bei den offiziellen Verhandlungen geben könnte. Unterhändler werden oft auch nach einer Bundestags- oder Landtagswahl eingesetzt. Sie werden von ihren Parteien zu anderen Parteien geschickt und sollen in geheimen Gesprächen herausfinden, welche Chancen es für ein gemeinsames Regierungsprogramm gibt.

In der EU: Gesandte ihrer Länder

In der Europäischen Union muss vor offiziellen Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten zunächst herausgefunden werden, wie eine gemeinsame politische Linie aller EU-Staaten, zum Beispiel in Finanz- oder Sicherheitsfragen, aussehen könnte. Vor offiziellen Verhandlungen der Staatschefs erkunden das Unterhändler der verschiedenen Staaten. Das sind dann meist hohe Beamte aus den Ministerien.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten