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Perspektiven des Risikostrukturausgleichs | bpb.de

Perspektiven des Risikostrukturausgleichs

Thomas Gerlinger

/ 1 Minute zu lesen

Die Erweiterung des Risikostrukturausgleichs um Morbiditätskriterien war und ist politisch umstritten. Welche Perspektiven für die Ausgestaltung des RSA zeichnen sich ab?

Nachdem 1996 die freie Kassenwahl eingeführt wurde, wanderten gesunde Versicherte verstärkt in Krankenkassen mit besonders niedrigen Beitragssätzen ab. (© picture alliance / ZB)

Tipp Informationen zum RSA

Informationen zum 2009 eingeführten morbiditätsorientierten RSA finden Sie einerseits in einer Erläuterung des Bundesamtes für soziale Sicherung (BAS) rechts unter "Grundlagenwissen" oder ausführlich in der Lerntour "Interner Link: Der Gesundheitsfonds".

Im Jahr 2011 legte eine Expertenkommission einen Bericht über die bisherigen Wirkungen des Morbi-RSA und die Folgen möglicher Veränderungen vor . Er kam u.a. zu folgenden Ergebnissen:

  • Der Morbi-RSA hat die Zielgenauigkeit der Mittelzuweisungen erhöht. Die standardisierten Leistungsausgaben werden demzufolge nun also präziser erfasst als vorher.

  • Deckungsquoten nach der Zahl der Morbiditätszuschläge (im Status-quo-Modell) bei Reduzierung der Zahl der Erkrankungen. (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

  • Trotz dieser Verbesserungen existiert weiterer Bedarf zur Erhöhung der Deckungsquoten (Siehe Abbildung Deckungsquoten): Nach wie vor weisen insbesondere schwere Erkrankungen, die mit einer hohen Sterblichkeit und Multimorbidität verbunden sind, eine erhebliche Unterdeckung auf. Ein "'Übermaß' an Morbiditätsorientierung im Risikostrukturausgleich", wie er bisweilen behauptet wird, können die Autoren also nicht erkennen .

  • Nachweise für eine Manipulationsanfälligkeit des RSA fand die Expertenkommission nicht. Allerdings empfahl sie, dieses Problem weiter zu beobachten.

  • Aussagen über Auswirkungen des Morbi-RSA auf das Präventionshandeln der Krankenkassen hielt der Bericht für verfrüht. Auch hier hielt er eine weitere Beobachtung für geboten.

Welche dieser Befunde in die zukünftige Gestaltung des RSA eingeht, dürfte vor allem von der zukünftigen Zusammensetzung der Bundesregierung abhängen.

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Prof. Dr. Dr. Thomas Gerlinger ist Professor an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld, AG 1: Gesundheitssysteme, Gesundheitspolitik und Gesundheitssoziologie.