Unternehmerverbände und Staat in Deutschland
Die Geschichte der deutschen Unternehmerverbände ist durch ein hohes Maß an Kontinuität gekennzeichnet. Das gilt sowohl für die Struktur des Verbandssystems als auch für das Verhältnis zum Staat.Einleitung
Als Unternehmer und Verbandsfunktionäre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begannen, über den Wiederaufbau ihrer Organisationen nachzudenken, orientierten sie sich an dem vertrauten, seit dem Kaiserreich eingespielten Muster: Ohne größere Debatten fingen sie an, die gewohnte und aus ihrer Sicht bewährte dreigliedrige Verbandsorganisation, wie sie bis 1933 bestanden hatte - also Verbände mit wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und regionalwirtschaftlich-öffentlichen Aufgaben-, wieder zu errichten.
Sie gerieten dabei jedoch - zumindest anfangs - in Konflikt mit den Besatzungsbehörden, die entweder keinerlei Einmischung in ihre Politik duldeten oder auf Änderungen der Organisationsform oder der Zuständigkeiten drängten, die den jeweiligen heimischen Verbandssystemen entsprachen oder negative Erkenntnisse widerspiegelten, die sie von den deutschen Wirtschaftsorganisationen im Laufe des Krieges gewonnen hatten.
Für die im Entstehen begriffenen Verbände kam es deshalb darauf an, ihr Verhältnis zu diesen Stellen zu klären und auf deren Wünsche und Erwartungen zu reagieren - genau in der gleichen Weise, wie sie es seit jeher gegenüber staatlichen Stellen getan hatten und unmittelbar nach dem Krieg, in Ermangelung deutscher staatlicher Strukturen, gegenüber den Besatzungsbehörden tun mussten. Um diese Beziehung zwischen Unternehmerverbänden und Staat, um den Wandel, dem sie unterworfen war, aber auch um Elemente der Kontinuität, geht es in folgendem Beitrag. Diese Beziehung kann im Wesentlichen entweder pluralistisch oder korporatistisch organisiert sein.
Mit dem Begriff "Pluralismus" wird, stark vereinfacht, ein System vielfältiger, konkurrierender und autonomer Interessenartikulation und -vermittlung bezeichnet. "Korporatismus" bedeutet hingegen, dass der Staat bestimmte einflussreiche Interessengruppen in institutionalisierter Form in den politischen Entscheidungsprozess einbezieht; als "klassischer Fall" gilt die Zusammenarbeit von Staat, Unternehmerverbänden und Gewerkschaften.[1]
Angesichts der Zahl von gegenwärtig über tausend bundesweit, regional oder nach Industriezweigen organisierten Verbänden konzentriert sich die Betrachtung des Verhältnisses zwischen Unternehmerverbänden und Staat auf die so genannten Dach- oder Spitzenorganisationen sowie auf einige einflussreiche Branchenverbände: also auf den "Bundesverband der Deutschen Industrie" (BDI), die "Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände" (BDA) und den "Deutschen Industrie- und Handelskammertag" (DIHK, bis Juni 2001 DIHT - Deutscher Industrie- und Handelstag) sowie auf deren Vorläuferorganisationen.[2]