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15. November 1988: PLO erklärt staatliche Unabhängigkeit Palästinas | Hintergrund aktuell | bpb.de

15. November 1988: PLO erklärt staatliche Unabhängigkeit Palästinas

Redaktion

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Vor 30 Jahren rief die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) einen unabhängigen palästinensischen Staat aus. Mittlerweile wird er von zwei Dritteln der UN-Mitgliedsländer anerkannt. Deutschland hat diesen Schritt bisher nicht vollzogen.

Am 15. November 1988 rief der Palästinensische Nationalrat in Algier einen unabhängigen Palästinenserstaat aus. (© picture-alliance/dpa, dpa-Bildarchiv)

Am 8. Dezember 1987 brach im Westjordanland und im Gazastreifen die "Interner Link: Erste Intifada" aus – ein gewaltsamer Aufstand der Palästinenser gegen die israelische Besatzung. In dieser Zeit fasste die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) den Entschluss, einen eigenständigen palästinensischen Staat auszurufen. Die PLO hatte ihren Sitz zu diesem Zeitpunkt in Tunis und kontrollierte keines derjenigen Gebiete, die aus ihrer Sicht nun Teil eines Staates Palästina werden sollten. Der Schritt war zu diesem Zeitpunkt somit ausschließlich symbolischer Natur. Und doch hat er eine Debatte angefacht, die bis heute anhält.

Am 15. November 1988 beschloss der Palästinensische Nationalrat, das legislative Organ der PLO, im Rahmen einer Tagung in Algier die Annahme einer palästinensischen Unabhängigkeitserklärung. Der Text der Erklärung stammte unter anderem von dem palästinensischen Schriftsteller Mahmud Darwisch. PLO-Chef Jassir Arafat verlas das dreieinhalbseitige Dokument auf der Tagung.

In der Externer Link: Unabhängigkeitserklärung des Staates Palästina heißt es unter anderem:

"In Ausübung der nationalen Rechte des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung, politische Unabhängigkeit und Souveränität über sein Land proklamiert der Palästinensische Nationalrat im Namen Gottes und im Namen des palästinensischen Volkes die Gründung des Staates Palästina auf seinem palästinensischen Boden mit Jerusalem als Hauptstadt."

Indirekte Anerkennung des Existenzrechts Israels

In der Unabhängigkeitserklärung wird bemängelt, dass das "palästinensische Volk" in Zeiten, "als die moderne Welt ihre Werte und Normen neu formulierte", vom "allgemeinen Lauf der Geschichte" ausgeschlossen worden sei. Explizit nimmt die Deklaration auch Bezug auf die Externer Link: UN-Resolution 181 vom 29. November 1947, dem Teilungsplan der Vereinten Nationen für das damalige britische Mandatsgebiet Palästina, in dem bereits die Schaffung eines arabischen und eines jüdischen Staates gefordert wurde.

Mit harschen Worten wird in der Deklaration von 1988 die israelische Besatzungspolitik kritisiert. Unerwähnt bleibt jedoch, dass die Besetzung von palästinensischen Gebieten das Ergebnis mehrerer kriegerischer Versuche arabischer Staaten gewesen war, die Gründung eines jüdischen Staates in Palästina zu verhindern oder rückgängig zu machen.

In einer Externer Link: politischen Zusatzerklärung, die zeitgleich veröffentlicht wurde, erkannte die PLO letztlich auch die UN-Resolution 242 von 1967 an, in der die "Souveränität, territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region" garantiert wurde. Indirekt hatte die PLO damit das Existenzrecht Israels bestätigt – eine Vorbedingung für weitere Gespräche mit den USA und Israel. Diese Entscheidung bestätigte die PLO fünf Jahre später im Rahmen der Osloer Verträge. In der Folge wurde das Existenzrechts Israels von Vertretern der PLO dennoch immer wieder öffentlich in Zweifel gezogen. Zuletzt teilte der Nationalrat der Palästinenser, ein Gremium der Dachorganisation PLO, im Januar 2018 mit, Israel vorerst nicht mehr als Staat anerkennen zu wollen.

Heute erkennen 137 Länder die Staatlichkeit Palästinas an

Seine Proklamation eines Palästinenserstaates wiederholte Jassir Arafat im Dezember 1988 vor der UN-Vollversammlung, die dies in der Resolution 43/177 "zur Kenntnis" nahm. Zudem wurde der Externer Link: seit 1974 existierenden PLO-Delegation bei den Vereinten Nationen das Recht eingeräumt, künftig unter dem Namen "Palästina" zu firmieren.

Bis Mai 1989 erkannten Externer Link: weltweit insgesamt 92 Länder den Staat Palästina an, darunter die meisten kommunistischen Regime. Obwohl der Oslo-Friedensprozess ab Mitte der 1990er-Jahre die Einrichtung einer palästinensischen Autonomiebehörde möglich machte, änderte sich am Status des Palästinas bei den Vereinten Nationen danach lange Zeit wenig.

Mittlerweile ist Palästina von 137 UN-Mitgliedsländern als Staat anerkannt worden, zuletzt von Kolumbien im August 2018. Auch zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten haben zur palästinensischen Autonomiebehörde bereits diplomatische Beziehungen aufgenommen: Bulgarien, Malta, Polen, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern. Die DDR hatte Palästina bereits 1988 anerkannt. Das wiedervereinte Deutschland hat diesen Schritt bis heute nicht vollzogen, ebenso wie beispielsweise Italien, Kanada, die Niederlande, die Schweiz und die USA.

Seit 2012 hat Palästina einen Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen

Seit 2012 hat Palästina einen Beobachterstatus als Nicht-Mitgliedsstaat bei den Vereinten Nationen und damit auch Interner Link: Zugang zu UN-Unterorganisationen. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung in der UN-Vollversammlung.

Im Jahr 2015 trat Palästina dem Römischen Statut bei. Seitdem können Vertreter der Autonomiebehörde Klagen beim Internationalen Gerichtshof und beim Internationalen Strafgerichtshof erheben.

Wann ist ein Staat ein Staat?

Obwohl die Mehrheit der UN-Mitgliedsländer Palästina anerkennt, ist die Staatlichkeit der palästinensischen Autonomiegebiete international umstritten und Gegenstand von bisweilen emotional geführten Auseinandersetzungen. "Es existiert keine völkerrechtliche Regelung, die Staaten zur Anerkennung eines Staates zwingen könnte", heißt es dazu in einem Sachstandbericht der Externer Link: Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom Mai 2018. "Die Nichtanerkennung bedeutet jedoch nicht zwingend die völlige Ignorierung Palästinas durch den jeweiligen Staat. Vielmehr gibt es de facto Abstufungen zwischen Anerkennung und Nichtanerkennung." So gelte zum Beispiel die Palästinensische Autonomiebehörde der Bundesrepublik Deutschland als legitimer Ansprechpartner in Fragen der Entwicklungszusammenarbeit. Norwegen behandle die Vertretung der Autonomiebehörde in Oslo rechtlich wie eine Botschaft und deren Mitarbeiter wie ausländische Diplomaten – obwohl die Regierung in Oslo den Palästinenserstaat bisher nicht anerkannt hat.

Kritiker sagen, Palästina erfülle nicht die rechtlichen Kriterien, um als Staat zu gelten. So schrieb etwa im Jahr 2015 der inzwischen verstorbene CDU-Politiker Philipp Mißfelder in einem Gastbeitrag für die Zeitung "Die Welt", dass Palästina "insbesondere nicht das Kriterium einer effektiven Regierungsbildung" erfülle. Damit bezog sich Mißfelder auf die weitgehend anerkannte "Drei-Elemente-Lehre" des Völkerrechtlers Georg Jellinek aus dem frühen 20. Jahrhundert, wonach sich ein Staat durch ein abgeschlossenes Territorium mit klar definierten Grenzen, ein Staatsvolk und eine von einer stabilen Regierung ausgeübte Staatsgewalt konstituiere.

Welche Maßstäbe dafür herangezogen werden müssen, ist allerdings umstritten. So behindert unter anderem der Konflikt zwischen der radikal-islamischen Hamas, die seit Juni 2007 den Gazastreifen kontrolliert, und der Fatah-Bewegung, die unter Präsident Mahmoud Abbas die Autonomiegebiete im Westjordanland regiert, die Herausbildung einer einheitlichen Staatsgewalt.

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Fussnoten

Fußnoten

  1. Im engl. Originaltext: "Through the exercise by the Palestinian Arab people of its right to self-determination, political independence and sovereignty over its territory: The Palestine National Council hereby declares, in the Name of God and on behalf of the Palestinian Arab people, the establishment of the State of Palestine in the land of Palestine with its capital at Jerusalem.", zit. n.: United Nations: Declaration of State of Palestine – Palestine National Council, Letter dated 18 November 1988 from the Permanent Representative of Jordan to the United Nations addressed to the Secretary-General, 18.11.1988. Online unter: Externer Link: https://www.un.org/unispal/document/auto-insert-178680/ (Stand: 05.12.2024)

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