die gemeinsame Erfassung steuerpflichtiger Einkünfte mehrerer Personen. Bei der Einkommensteuer werden die Einkünfte der Ehepartner zusammengerechnet. Soweit nicht eine getrennte Veranlagung vereinbart ist, wird die Einkommensteuer nach dem Interner Link: Splittingverfahren (siehe dort) berechnet.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.