Als S. werden militärische Kampfverbände und die dazugehörigen Dienst- und Unterstützungsstellen eines Interner Link: Staates oder einer militärischen Allianz bezeichnet. Zu unterscheiden sind: Teil-S. zu Land (Heer), zu Wasser (Marine) und in der Luft (Luftwaffe).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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