Bis zur Interner Link: Volljährigkeit, also bis zum 18. Geburtstag, spricht man von M., und es gilt im Interner Link: Zivilrecht ein besonderer Schutz. Minderjährige besitzen zwar Interner Link: Rechtsfähigkeit, aber nur eingeschränkte Rechte und Pflichten. Der 18. Geburtstag ist die wichtigste der Interner Link: Altersstufen im Recht. Siehe auch Interner Link: Geschäftsfähigkeit und Interner Link: Deliktsfähigkeit. Für das Interner Link: Strafrecht siehe Interner Link: Jugendstrafrecht, vgl. auch Interner Link: Jugendschutz.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: