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Ministerrat | bpb.de

Ministerrat

Wichtigstes Gesetzgebungsorgan der Europäischen Union (Interner Link: Europäische Union). In ihm sind alle Fachminister der Interner Link: Mitgliedstaaten, also z. B. alle Landwirtschaftsminister oder alle Finanzminister vertreten. Beraten wird über Interner Link: Rechtsakte der EU zu den Fachgebieten der Minister. Kein Rechtsakt der EU kann ohne Zustimmung des M. verabschiedet werden, wohl aber können Rechtsakte ohne Zustimmung des Interner Link: Europäischen Parlaments (EP) ergehen. So kann man den M. als erste Interner Link: Kammer im Gesetzgebungsverfahren der EU bezeichnen. Um verabschiedet zu werden, brauchen die Rechtsakte unterschiedliche Mehrheiten im M. Häufig werden qualifizierte Mehrheiten (Interner Link: Mehrheit, qualifizierte) benötigt, andere Entscheidungen müssen einstimmig erfolgen. Welche Mehrheiten erforderlich sind, richtet sich nach der Gesetzgebungsmaterie und wird in der Kompetenznorm im Interner Link: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) jeweils festgelegt.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten