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Rechtsakte der EU | bpb.de

Rechtsakte der EU

In der Interner Link: Europäischen Union werden Gesetze als R. bezeichnet. Neben den verbindlichen R. (Interner Link: Richtlinien und Interner Link: Verordnungen) gibt es auch sog. Soft Law, also unverbindliche Empfehlungen, Stellungnahmen usw. sowie abgeleitete Rechtsakte; das sind Ausführungsrichtlinien, die von der EU-Kommission (Interner Link: Kommission, EU) aufgrund einer Ermächtigung in einer Richtlinie oder Verordnung erlassen werden. Sie ähneln den deutschen Interner Link: Rechtsverordnungen (RVO).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten