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Mehrheit, qualifizierte | bpb.de

Mehrheit, qualifizierte

Meint in Deutschland, also etwa bei Gesetzesbeschlüssen des Interner Link: Bundestages, eine Zweidrittelmehrheit. Eine solche ist v. a. bei der Änderung des Interner Link: Grundgesetzes (GG) erforderlich. In der Interner Link: Europäischen Union meint qualifizierte M. dagegen etwas anderes und ist komplizierter: Bei Abstimmungen über einen Vorschlag der EU-Kommission (Interner Link: Kommission, EU) ist die qualifizierte M. dann erreicht, wenn 55 % der EU-Länder – also 15 von insgesamt 27 Ländern – zustimmen und diese Länder gleichzeitig mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU vertreten. Bei Abstimmungen über andere Vorschläge als die der Kommission gilt der Interner Link: Beschluss als mit qualifizierter M. angenommen, wenn 72 % der EU-Länder zustimmen und diese Länder mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten