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Regierung | bpb.de

Regierung

Bildet die Spitze der Interner Link: Exekutive eines Interner Link: Staates. Die R. der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Interner Link: Bundeskanzler und den Interner Link: Ministern. Der Bundeskanzler bestimmt nach dem Interner Link: Grundgesetz (GG) die »Richtlinien der Politik«. In der Realität wird die Politik aber zwischen Koalitionären, d. h. unter Einbeziehung der sie tragenden Parteien (Interner Link: Partei, politische), bestimmt. Die R. handelt faktisch eher als Kollegialorgan. Wo Einigungen in grundsätzlichen Fragen nicht möglich sind, hilft das Interner Link: Recht nicht weiter, dann steht die R. oder die Koalition politisch infrage. Die Ressorts, d. h. Politikbereiche der R., können frei zugeschnitten und neue Ressorts gebildet werden, für die jeweils ein Minister zuständig ist – etwa der Finanzminister. Einer der Fachminister, bisher häufig der Außenminister, wird Vizekanzler, also Stellvertreter des Interner Link: Kanzlers.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten