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Bundeskanzler | bpb.de

Bundeskanzler

Regierungschef in der Bundesrepublik Deutschland, der zusammen mit den Interner Link: Ministern die Interner Link: Bundesregierung bildet. Der B. wird vom Interner Link: Bundestag gewählt, im 1. Wahlgang auf Vorschlag des Interner Link: Bundespräsidenten mit absoluter Mehrheit (Interner Link: Mehrheit, absolute, einfache und relative). Erreicht die vorgeschlagene Person diese Mehrheit nicht, gibt es laut Interner Link: Verfassung einen 2. Wahlgang, in dem ein B. mit absoluter Mehrheit ohne Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt werden kann. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, kann in einem 3. Wahlgang ein B. auch mit relativer Mehrheit gewählt werden. Im letzteren Fall kann der Bundespräsident entscheiden, ob er den B. ernennen oder den Bundestag auflösen will. In der Geschichte der Bundesrepublik sind bisher alle B. im 1. Wahlgang gewählt worden. Das Interner Link: Grundgesetz (GG) hat gleichsam Vorkehrungen für Krisensituationen getroffen und ist darauf angelegt, dass Minderheitsregierungen eine Ausnahme bleiben. Der B. bestimmt die Minister, welche vom Bundespräsidenten ernannt werden. Die Minister werden aber nicht vom Bundestag gewählt oder bestätigt. In der Legislaturperiode kann der B. nur mit einem konstruktiven Interner Link: Misstrauensvotum abgelöst werden. Regulär endet seine Amtsperiode, wenn ein neuer Bundestag zusammentritt. Kann dieser zunächst keinen B. wählen, z. B., weil sich die Koalitionsverhandlungen als schwierig entpuppen, kann der Bundespräsident den B. und die Minister bitten, die Geschäfte übergangsweise weiterzuführen. Die Kompetenzen des B. ergeben sich aus Art. 65 GG und beinhalten die Geschäftsleitungs-, Organisations-, Personal- und Richtlinienkompetenz.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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