Höchste Entscheidungs- und Herrschaftsgewalt innerhalb eines Interner Link: Staates (Interner Link: Hoheitsrechte) und nach außen (Interner Link: Völkerrecht). Im Absolutismus wurde der Fürst/König »von Gottes Gnaden« als Souverän anerkannt.
Seit der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der Französischen Revolution ist das Volk der Souverän, der jedoch durch Interner Link: Parlamente repräsentiert wird (siehe Interner Link: Demokratie). Zur Machtbegrenzung und -kontrolle dienen Interner Link: Gewaltenteilung und Verfassungsgerichtsbarkeit (Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG)). In der Staatstheorie vernachlässigt werden allerdings wirtschaftliche und politische Einflüsse auf staatliche Entscheidungen.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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