Wesentliches Prinzip eines Interner Link: Rechtsstaats. G. bedeutet, dass Gesetzgebung (Legislative, siehe Interner Link: Gesetzgeber), Interner Link: Verwaltung (Interner Link: Exekutive) und Interner Link: Rechtsprechung (Judikative) voneinander getrennt sind. Die ausführende Gewalt soll nur die erlassenen Interner Link: Gesetze umsetzen und keinen Einfluss auf die Interner Link: Gerichte ausüben. Umgekehrt haben die Gerichte die kontrollierende Funktion gegenüber der Verwaltung. In der Bundesrepublik wird das Prinzip der G. ergänzt durch die Verfassungsgerichtsbarkeit (v. a. das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG)), die bei allen 3 Gewalten die Beachtung der Interner Link: Verfassung sichert.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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