Überprüft Gesetze und deren Anwendung auf ihre Verfassungskonformität, also darauf, ob deren Regelungsgehalt oder ihr Vollzug durch den Interner Link: Staat mit den Geboten der Interner Link: Verfassung übereinstimmen. Das B. besteht aus 2 Interner Link: Senaten mit jeweils 8 Interner Link: Richtern und Richterinnen. Die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Interner Link: Bundestag und vom Interner Link: Bundesrat (BR) gewählt. Der Bundestag wählt einen Wahlausschuss, welcher dem Plenum einen Kandidaten oder eine Kandidatin vorschlägt. Gewählt ist, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen des Bundestags erhält. Auch die Kandidaten und Kandidatinnen, die vom Bundesrat gewählt werden, brauchen dort eine Zweidrittelmehrheit. Da diese Mehrheit i. d. R. eine Absprache von Oppositions- und Regierungsparteien voraussetzt, ist es Praxis gewesen, dass die beiden großen Parteien (Interner Link: Partei, politische) abwechselnd Vorschläge unterbreiteten, die von der jeweils anderen mitgetragen wurden. Die kleineren Parteien wurden dabei insofern berücksichtigt, als der große dem kleinen Koalitionspartner das Vorschlagsrecht überlassen hat. In der gegenwärtigen politischen Landschaft sind weitergehende Absprachen erforderlich. Mindestens 3 Mitglieder jedes Interner Link: Senats müssen aus dem Kreis der Richterinnen und Richter der obersten Bundesgerichte (Interner Link: Bundesgerichtshof (BGH), Interner Link: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Interner Link: Bundesfinanzhof (BFH), Interner Link: Bundesarbeitsgericht (BAG) und Interner Link: Bundessozialgericht (BSG) gewählt werden. Die übrigen sind i. d. R. Hochschullehrer. Siehe auch Interner Link: Verfassungsbeschwerde (Abb. »Die Rechtsgebiete und ihre Gerichte«).
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: