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Konventionelle Rüstungskontrolle vom Atlantik bis zum Ural — Sachstand und Probleme | APuZ 8/1989 | bpb.de

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APuZ 8/1989 Artikel 1 Konventionelle Rüstungskontrolle vom Atlantik bis zum Ural — Sachstand und Probleme Nationale Interessen und Sicherheit in Europa Akzeptanzprobleme der NATO-Strategie Seestreitkräfte und Rüstungsbeschränkung. Möglichkeiten und Probleme der Einbeziehung von Seestreitkräften in den Prozeß von Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung

Konventionelle Rüstungskontrolle vom Atlantik bis zum Ural — Sachstand und Probleme

Karl-Heinz Kamp

/ 28 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die seit Mitte der achtziger Jahre wiederbelebte konventionelle Rüstungskontrolle (KRK) ist zu einem zentralen Thema westlicher sicherheitspolitischer Diskussion geworden. Dabei hat sich in den letzten Jahren gezeigt, daß die Probleme nicht nur in der östlichen Konzessionsbereitschaft, sondern auch in der innerwestlichen Konsensfindung liegen. Ein allseits akzeptiertes Verhandlungsmandat konnte zwar nach langwierigen Verhandlungen erstellt werden, es bildet aber nur den groben Rahmen für den anstehenden Rüstungskontrollprozeß. In den eigentlichen Verhandlungen ist mit einer Vielzahl weiterer Probleme zu rechnen, welche sich sowohl aus der komplexen Materie ergeben, als auch in den unterschiedlichen Zielsetzungen der Teilnehmerstaaten begründet sind. Eines der wesentlichen Hindernisse für ein rasches Verhandlungsergebnis wird der Streit um eine gemeinsame Datenbasis sein. Wenn auch von Seiten des Warschauer Pakts partielle Ungleichgewichte zunehmend anerkannt werden, scheint doch der Graben zwischen den östlichen und den westlichen Zahlenangaben schier unüberwindlich. Diesem Problem tragen einige der konkreten Rüstungskontrollvorschläge dahin gehend Rechnung, daß sie sich auf klar identifizierbare und verifizierbare Reduktionsobjekte stützen, nämlich Divisionen und ausgewählte Großwaffensysteme. In den künftigen KRK-Verhandlungen wird vor allem dafür zu sorgen sein, daß zum einen eine glaubhafte westliche Vorneverteidigung erhalten bleibt, zum anderen die enge Verzahnung konventioneller und nuklearer Elemente der NATO-Strategie beibehalten wird.

I. Einleitung

Die zweite Hälfte der achtziger Jahre brachte aus dem Blickwinkel der Rüstungskontrolle einige tief-greifende Einschnitte mit sich. So wurde mit dem Vertrag über den Abbau der Mittelstreckenwaffen erstmals ein Abkommen unterzeichnet, welches nicht nur den Rüstungszuwachs begrenzen soll, sondern tatsächlich zum Abzug von modernen Waffensystemen auf beiden Seiten führt. Im strategischen Bereich ist im Rahmen der weit fortgeschrittenen START-Verhandlungen ebenfalls relativ bald mit einer signifikanten Beschränkung der nuklearen Arsenale beider Bündnisvormächte zu rechnen. Auch bei der konventionellen Rüstung zeichnet sich nach den langen Jahren der Stagnation bei den Wiener Verhandlungen über konventionellen Truppenabbau (Mutual Balanced Force Reduction = MBFR) eine Wende zum Besseren ab; konventionelle Rüstungskontrolle vom Atlantik bis zum Ural ist in den Bereich des Möglichen gerückt.

Weitreichende Zugeständnisse der Sowjetunion sowie die Schaffung neuer Verhandlungskonzepte und Gesprächsforen lassen hoffen, daß sich das eigentliche Stabilitätsproblem in Europa — die militärischen Ungleichgewichte im konventionellen Be

II. Ein neuer Ansatz

Die Initiative zur Wiedergeburt der längst totgeglaubten konventionellen Rüstungskontrolle geht eindeutig auf den sowjetischen Generalsekretär Michail Gorbatschow zurück. Auf dem 11. Parteitag der SED in Ost-Berlin am 18. April 1986 kündigte Gorbatschow einen neuen Vorstoß auf dem Gebiet konventioneller Rüstungskontrolle an. In einem Reduzierungsraum, der vom Atlantik bis zum Ural reicht und somit den Ansatz der MBFR-Gespräche erheblich erweitert, sollten bedeutende Verminderungen der konventionellen Streitkräfte — in einer von beiden Seiten kontrollierten Weise — vorge-

werden. Die NATO reagierte auf diesen nommen noch recht vagen Vorschlag auf ihrer Frühjahrsta-

im Mai 1986 im kanadischen Halifax und gung setzte die „High Level Task Force“ (HLTF) ein, eine multinationale Arbeitsgruppe unter der Teilnahme Frankreichs, welche die Voraussetzunreich — auf dem Wege der Rüstungskontrolle beseitigen läßt. Gleichzeitig mehren sich aber die Stimmen, die auf die ungeheure Komplexität des Problems verweisen und vor allzu optimistischen Einschätzungen hinsichtlich baldiger Verhandlungsresultate warnen. In der Tat wurde fast zwei Jahre lang lediglich über das Verhandlungsmandat beraten, ohne daß die wirklich kritischen Fragen konventioneller Abrüstung zur Sprache gebracht werden konnten. Auch zeigte sich im Verlauf der Mandatsverhandlungen, daß die Probleme nicht nur in der sowjetischen Konzessionsbereitschaft lagen, sondern daß auch innerhalb des Westens ein Konsens über gemeinsame Verhandlungspositionen schwer zu erzielen ist.

Um eine realistische Einschätzung der Erfolgschancen eines beiderseitigen konventionellen Rüstungsabbaus in Europa zu ermöglichen, soll im folgenden versucht werden, zum einen die bisherige Entwicklung in diesem Bereich seit Mitte der achtziger Jahre nachzuzeichnen, zum anderen einen Über-blick über die sich aus den Verhandlungen ergebenden Probleme zu geben. gen für künftige Rüstungskontrollverhandlungen prüfen sollte.

Am 11. Juni des gleichen Jahres präzisierte der Warschauer Pakt auf der Sitzung des Politischen Beratenden Ausschusses in Budapest die Vorschläge Gorbatschows. Diesem „Budapester Appell“ zufolge sollte in den folgenden Jahren die Truppenstärke auf beiden Seiten um 100 000 bis 150 000 Soldaten reduziert werden Die Verifikation würde durch multinationale Konsultativkommissionen und Inspektionen vor Ort ermöglicht und in weiteren vertrauensbildenden Maßnahmen ihre Ergänzung finden. Die notwendigen Verhandlungen sollten mit den Vertretern der europäischen Staaten, den USA und Kanada geführt werden. Im Gegenzug nahmen die NATO-Außenminister auf ihrer Wintertagung im Dezember 1986 einen Bericht der HLTF zur Kenntnis und verabschiedeten auf dieser Grundlage die „Brüsseler Erklärung“ Darin schlägt die NATO vor, für die anstehenden Rüstungskontrollgespräche zwei Verhandlungsforen unter dem Dach des KSZE-Prozesses (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) zu bilden, in denen in unterschiedlicher Zusammensetzung über verschiedene Themenbereiche gesprochen werden soll. Einmal soll mit allen 35 an der KVAE (Konferenz für Vertrauensbildung und Abrüstung in Europa) beteiligten Staaten über weitere vertrauens-und sicherheitsbildende Maßnahmen verhandelt werden. Die eigentlichen Abrüstungsgespräche unter der Bezeichnung KRK (Konventionelle Rüstungskontrolle) sollen nur unter Beteiligung der sechzehn NATO-und sieben Warschauer-Pakt-Staaten geführt werden. Die seit 15 Jahren andauernden MBFR-Verhandlungen sollten formal fortgesetzt, nicht aber durch neue westliche Vorschläge reaktiviert werden.

Diese komplexe Regelung war ein Ergebnis, zu dem sich die westlichen Verhandlungspartner nur zögerlich durchgerungen hatten. Dabei galt es, das Interesse der Vereinigten Staaten an reinen Bündnisverhandlungen gemäß der MBFR-Praxis mit dem Wunsch der Europäer — insbesondere Frankreichs —, die Teilnehmerzahl zu erweitern, zu verbinden. Der Hintergrund für die ausdrückliche französische Weigerung, an reinen Bündnisverhandlungen teilzunehmen, war die Befürchtung, man werde so in den Verdacht einer schrittweisen Reintegration in die NATO geraten. Um nun einerseits die Unabhängigkeit der KRK von dem Einfluß der daran nicht beteiligten KSZE-Staaten, also den sogenannten N + N-Staaten (neutrale und nichtpaktgebundene Staaten) zu erhalten, andererseits aber eine gewisse Verbindung zwischen beiden Foren zu sichern, wurde ein komplizierter Mechanismus zur Unterrichtung der 12 N + N-Staaten entwickelt. Neben der Klärung des Verhandlungsforums wies die „Brüsseler Erklärung“ darauf hin, daß es — entgegen den im „Budapester Appell“ dargelegten Vorstellungen — nicht um einen paritätischen Abbau konventioneller Streitkräfte gehen könne, sondern primär um eine einseitige Reduzierung östlicher Übergewichte. Dabei sollten neben dem Kriterium der Truppenstärke auch Faktoren wie Bewaffnung, Dislozierung und Bereitschaftsgrad in die Verhandlungen einbezogen werden.

Am 17. Februar 1987 begannen dann im Rahmen des KSZE-Folgetreffens in Wien zwischen Vertretern der NATO und des Warschauer Paktes die Verhandlungen über ein Mandat für den künftigen KRK-Prozeß. Diese Mandatsverhandlungen waren in hohem Maße von einer Annäherung der östlichen Positionen an westliche Vorstellungen gekennzeichnet Hinsichtlich des wohl wesentlichsten Punktes — der westlichen Forderung nach disparitätischen Reduzierungen zu Lasten der Sowjetunion — zeigten sich erste Indizien eines östlichen Einlenkens bereits im April 1987, als der sowjetische Generalsekretär in einer Rede in Prag die Beseitigung existierender Ungleichgewichte in Aussicht stellte. Im Folgemonat schlug der War-schauer Pakt dann im Rahmen der „Ost-Berliner Erklärung“ offizielle Konsultationen über die Beseitigung militärischer Asymmetrien vor Wenn diesem Vorschlag auch noch die eher traditionelle östliche Vorstellung des Kräfteverhältnisses zugrunde lag, der zufolge eine ungefähre Parität der gesamten militärischen Potentiale in Ost und West bereits existiert, es also nur um untergeordnete Veränderungen gehen könne, so war diese Erklärung dennoch als wichtiger Fortschritt zu werten. Ende 1987, zum Abschluß der dritten Verhandlungsrunde, einigten sich die östliche und die westliche Verhandlungsdelegation auf einen gemeinsamen Zielkatalog, welcher im wesentlichen auf der „Brüsseler Erklärung“ der Allianz aufbaute und folgende Punkte umfaßte:

— Herstellung eines stabilen Gleichgewichts bei den konventionellen Truppen und Waffensystemen;

— Abbau von Disparitäten;

— Abbau der Fähigkeit zu Überraschungsangriffen und zu großräumigen Offensiven;

— regionale Differenzierungen hinsichtlich der Obergrenzen der verbleibenden Potentiale.

Im Juli 1988 schlug der Warschauer Pakt auf der Sitzung des Politischen Beratenden Ausschusses in Warschau einen Drei-Stufen-Plan zur konventionellen Abrüstung vor Während der ersten Etappe dieses Abrüstungsplanes sollten etwaige Ungleichgewichte mit dem Ziel niedrigerer Obergrenzen abgebaut werden. In einem zweiten Schritt sollten die Streitkräfte beider Bündnisse um 500 000 Soldaten samt ihrer „strukturmäßigen Bewaffnung“ vermindert werden. Der dritte Schritt sollte dann durch weitere Reduzierungen und Umstrukturierungen rein defensive Streitkräftestrukturen in Ost und West schaffen. Gleichzeitig mit dem Drei-Stufen-Konzept schlug der Warschauer Pakt einen umfassenden Datenaustausch mit sofortiger Verifikationsmöglichkeit noch vor der Aufnahme der eigentlichen Verhandlungen vor. Dies war insofern bemerkenswert, als gerade die langjährige sowjetische Weigerung, nachprüfbare Streitkräftedaten zur Verfügung zu stellen, einen wesentlichen Grund für die Erfolglosigkeit der MBFR-Verhand-lungen darstellte. Obwohl ein solcher Datenaustausch eine nicht zu unterschätzende Gelegenheit gewesen wäre, die von Gorbatschow beschworene „neue Transparenz“ in militärischen Belangen zu testen, ist dieses Angebot vom amerikanischen Außenministerium mit der Begründung zurückgewiesen worden, daß ein Datenaustausch vor Verhandlungsbeginn zu unerwünschten Verzögerungen führen könnte.

Während der Mandatsverhandlungen zeigte sich aber auch, daß sich Probleme nicht nur hinsichtlich der Abstimmung östlicher und westlicher Ansätze ergaben, sondern insbesondere auch in der Bestimmung einheitlicher westlicher Positionen. Insbesondere die auf die Wahrung der eigenen Unabhängigkeit abzielenden Interessen Frankreichs erwiesen sich häufig als Hemmschuh für eine rasche inner-westliche Konsensfindung So scherte Frankreich kurz vor Abschluß der Mandatsverhandlungen noch einmal aus dem Konsens aus. Ohne daß eindeutige Motive erkennbar waren, stellte die französische Delegation den mühsam erreichten Kompromiß hinsichtlich des Zusammenhanges von KRK und KSZE in Frage und forderte eine stärkere Anbindung der KRK-Verhandlungen an den KSZE-Prozeß sowie einen stärkeren Einfluß der N+N-Staaten auf den KRK-Verlauf. Bemerkenswert an diesem Vorgang waren einerseits der offensichtliche Versuch Frankreichs, den Einigungsprozeß bei den Mandatsverhandlungen zu verzögern, andererseits die außerordentlich harsche Reaktion der USA auf dieses Vorgehen, welche auf tiefgreifende Differenzen innerhalb der westlichen Delegation hindeutet

Diese Schwierigkeiten trugen mit dazu bei, die Mandatsverhandlungen entgegen früheren optimistischen Annahmen erheblich zu verzögern. Es dauerte letztlich bis zum Ende des Jahres 1988. das Mandat in den wesentlichen Zügen festzulegen. Verhandlungsgegenstand sind demzufolge die konventionellen, landgestützten Streitkräfte beider Bündnissysteme zwischen Atlantik und Ural. Nicht in die Verhandlungen einbezogen werden die Nuklearwaffen, die chemischen Waffen und die Seestreitkräfte. Die von der Sowjetunion gewünschte Sonderbehandlung von Jagdflugzeugen wurde dahingehend geregelt, daß landgestützte Luftstreitkräfte generell in die Verhandlungen einzubeziehen sind. Hinsichtlich der „dual capable Systems“ — also der sowohl konventionell als auch nuklear einsetzbaren Waffensysteme — wurde vereinbart, diese nicht als gesonderte Kategorie zu behandeln, sondern sie als konventionelle Waffen in die Verhandlungen einzubeziehen. Die zum Jahreswechsel noch anstehenden strittigen Fragen, wie etwa der Wunsch der Türkei, ihre Truppen entlang der Grenze zu Syrien, dem Irak und dem Iran aus dem Rüstungskontrollregime herauszunehmen, waren eher von zweitrangiger Bedeutung, so daß keine Seite den möglichst frühzeitigen Verhandlungsbeginn an derartigen Problemen scheitern lassen wollte

Am 7. Dezember 1988 ergriff Michail Gorbatschow abermals die Initiative im Rüstungskontrollbereich. In seiner Rede vor den Vereinten Nationen in New York kündigte er die einseitige Verminderung konventioneller Streitkräfte an. Bis zum Jahr 1991 sollen sechs Panzerdivisionen aus der DDR, der Tschechoslowakei und Ungarn mit insgesamt 5 000 Kampfpanzem und 50 000 Mann abgezogen und aufgelöst werden. Im gesamten europäischen Teil des Warschauer Paktes sollen die sowjetischen Streitkräfte um insgesamt 10 000 Kampfpanzer, 8 500 Artilleriegeschütze und 800 Kampfflugzeuge reduziert werden. Ohne Festlegung auf einen bestimmten Reduzierungsraum verkündete Gorbatschow darüber hinaus eine Verringerung des sowjetischen Militärpotentials um 500 000 Soldaten innerhalb der nächsten beiden Jahre.

Diese Ankündigung kam für den Westen nicht völlig überraschend; bereits seit längerer Zeit hielten sich Gerüchte über einen einseitigen sowjetischen Truppenabbau, die aber sowohl von offiziellen Stellen als auch von Gorbatschow selbst immer wieder dementiert worden war Die Reaktionen auf diesen neuen Vorstoß des sowjetischen Generalsekretärs waren auf Seiten der NATO durchweg positiv, allerdings wurden auch Stimmen laut, die vor allzu großer Euphorie warnten. Es wurde nicht nur darauf verwiesen, daß für die Sowjetunion die Möglichkeit bestehe, veraltetes Gerät abzuziehen (in den westlichen Militärbezirken der Sowjetunion, in Polen, der Tschechoslowakei und der DDR stehen beispielsweise ca. 19 500 ältere Panzer der Baureihe T 54/T 55), sondern es wurde auch klargestellt, daß die angestrebten Reduktionen das konventionelle Ungleichgewicht zwischen Ost und West nicht grundsätzlich beseitigen würden Es ist aber andererseits nicht von der Hand zu weisen, daß der Abzug von sechs Panzerdivisionen aus dem westlichen Vorfeld der Sowjetunion, insbesondere unter Einbeziehung der DDR, die Offensivfähigkeit der sowjetischen Streitkräfte nicht unerheblich einschränkt. Werden sämtliche angekündigten Reduktionen korrekt, das heißt ohne Kompensationen in anderen Bereichen durchgeführt, so würde die NATO nach Ansicht einiger westlicher Beobachter eine zusätzliche Vorwarnzeit von sieben Tagen gewinnen — so lange etwa bräuchte die Sowjetunion, um die abgezogenen Kontingente wieder in die grenznahen Gebiete zurückzuverlegen

Nimmt man an, daß zwei der Divisionen aus Ungarn und eine aus der Tschechoslowakei abgezogen würden, so müßte Moskau drei Divisionen aus der DDR abziehen, was einer ganzen Panzerarmee entspricht. Ironischerweise wurde der Vorschlag, daß die Sowjetunion eine „Armee“ abziehen sollte, verbunden mit der Gegenleistung des Westens, 1 000 Atomsprengköpfe zu vernichten, bereits 1976 als sogenannte „Option Drei“ von der NATO in den MBFR-Verhandlungen vorgebracht. Die Sowjetunion hatte dieses Angebot damals zurückgewiesen. Die Motive für den plötzlichen Schwenk sind nicht eindeutig abzuschätzen, bricht die Ankündigung des sowjetischen Generalsekretärs doch mit der immer wieder vorgetragenen sowjetischen Ablehnung unilateraler Abrüstungsschritte Auch hat die ungewohnt deutlich vorgebrachte Kritik sowjetischer Militärs an den verkündeten Reduzierungen zu Spekulationen darüber geführt, ob die Machtposition des Generalsekretärs eher gestärkt oder geschwächt wurde Wie auch immer man den Wert der Ankündigung Gorbatschows ein-schätzen mag, so hat sie zweifelsohne den Druck hinsichtlich des Abschlusses der Mandatsgespräche und des Eintritts in den Rüstungskontrollprozeß verstärkt.

Bevor die Verhandlungen über konventionelle Rüstungskontrolle allerdings offiziell eröffnet werden können, mußte erst einmal die KSZE-Folgekonferenz abgeschlossen sein. Der Dissens entzündete sich in diesem Bereich einmal mehr an dem Menschenrechtsproblem beziehungsweise der Frage, inwieweit die östlichen Staaten den Verpflichtungen aus dem KSZE-„Korb 3“ nachkommen. Hier stellte sich insbesondere Rumänien quer und weigerte sich noch Anfang 1989. das bis dahin ausformulierte Dokument der KSZE-Folgekonferenz in vollem Umfang zu akzeptieren Aber auch dieses Problem konnte letztendlich ausgeräumt werden, so daß nach der Verabschiedung des allseits akzeptierten KSZE-Schlußdokuments mit dem Beginn der KRK-Verhandlungen im März diesen Jahres zu rechnen ist.

Das Verhandlungsmandat, über das so lange gestritten wurde, steckt jedoch nur den groben Rahmen für die Gespräche über konventionelle Rüstungskontrolle ab, ohne etwas über den konkreten Verhandlungsansatz der Beteiligten auszusagen. Aus der Sicht des Westens stellt sich somit die Frage, welche konkreten Ziele man in den Verhandlungen realistischerweise verfolgen wird beziehungsweise welche konkreten Vorschläge man in den Abrüstungsprozeß einbringen will. Um dieser Frage nachgehen zu können, ist es zunächst notwendig, sich einige prinzipielle Probleme der konventionellen Rüstungskontrolle vor Augen zu führen.

III. Verhandlungsprobleme

Während die Rüstungskontrolle im Bereich der Nuklearwaffen bisher durchaus zu Erfolgen hinsichtlich der Festlegung gemeinsamer Obergrenzen oder — wie im Fall des INF-Abkommens — zu echter Abrüstung geführt hat, waren derartige Bemühungen im konventionellen Bereich bisher nicht von Erfolg gekrönt. Die prinzipielle Schwierigkeit konventioneller Abrüstung in Europa ist zum einen in der Komplexität der Verhandlungsmaterie begründet, zum anderen in der Vielzahl der Verhandlungspartner und ihrer jeweiligen Zielvorstellungen. Beide Problemquellen gelten auch für die KRK; die daraus resultierenden Hindernisse für den Verhandlungsprozeß haben bereits breite publizistische Beachtung gefunden Im folgenden sollen daher lediglich das Problem der für die Verhandlungen notwendigen Datenbasis sowie die Frage der militärischen Konsequenzen einer Reduzierung von Streitkräften auf westlicher Seite etwas näher ausgeleuchtet werden. 1. Datenbasis und Kräftevergleich Anläßlich der Tagung des Nordatlantikrates am 3. Mai 1988 in Brüssel erläuterte Bundeskanzler Kohl, was das Verhandlungskonzept des Westens zum Abbau des konventionellen Übergewichts des Warschauer Paktes vorsieht — nämlich die „asymmetrische Verminderung zu Lasten des Warschauer Pakts, Beschränkungen für Großgerät und Dislozierung der Streitkräfte, strikteste Kontrollen einschließlich Vor-Ort-Inspektionen, Abbau der Fähigkeit des Warschauer Pakts zum Überraschungsangriff“

Es ist offensichtlich, daß diese Zielsetzung nur dann zu verwirklichen ist, wenn sich die Verhandlungsdelegationen auf eine allseits akzeptierte Datenbasis stützen können. Ein solcher, von beiden Seiten anerkannter Streitkräftevergleich dürfte mit das schwierigste Problem von KRK darstellen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Grundsätzlich wird von östlicher Seite immer noch geltend gemacht, daß — entgegen westlicher Einschätzung — insgesamt ein annäherndes militärisches Gleichgewicht zwischen NATO und Warschauer Pakt existiere. Zwar hat Gorbatschow in seiner Rede in Prag im April 1987 die Möglichkeit gewisser Ungleichgewichte erwähnt, diese aber nicht näher spezifiziert Im Februar 1988 ging der sowjetische Verteidigungsminister Jasow dann erstmals ausführlicher auf das konventionelle Kräfteverhältnis ein und gab eine östliche Panzerüberlegenheit öffentlich zu. Diese werde aber durch Vorteile der NATO in anderen Bereichen kompensiert, so daß das eingangs konstatierte Gesamtgleichgewicht nicht berührt werde. In der Folgezeit gestand man auch bei anderen Waffengattungen eigene Übergewichte ein, ohne daß dadurch aber das sowjetische Gleichgewichtsverständnis grundsätzlich revidiert wurde

Der Umstand, daß der Warschauer Pakt in seinen publizierten Streitkräftevergleichen nahezu ausschließlich auf westliches Zahlenmaterial zurückgreift, zeigt nicht nur die prinzipielle Schwierigkeit quantifizierbarer Aussagen über militärische Kräftekonstellationen sondern weist auch auf das breite Spektrum westlicher Einschätzungen der Ost-West-Balance hin. Dabei ist zu beobachten, daß gerade in jüngster Zeit die „kritischen Kräfte-vergleiche“ an Bedeutung zunehmen. Insbesondere in den Vereinigten Staaten mehren sich die Stimmen, welche die eher pessimistische Einschätzung des westlichen Militärpotentials durch die NATO nicht mehr teilen Das ist um so bemerkenswerter, als gerade zur gleichen Zeit die Sowjetunion beginnt, Überlegenheiten in bestimmten Kategorien einzuräumen, und so die langjährige offizielle westliche Einschätzung einer östlichen konventionellen Überlegenheit zumindest tendenziell bestätigt.

Der Umstand, daß „kritische“ Kräftevergleiche nicht mehr sogleich unter Ideologieverdacht geraten, mag zum Teil davon herrühren, daß die Bewertung militärischer Kräfteverhältnisse derzeit eine hohe publizistische Aufmerksamkeit erfährt, er zeigt aber insbesondere die allgemein zu wenig beachtete Tatsache, daß militärische Stärke im Frieden nicht meßbar, sondern nur schätzbar ist. Dabei ist ungewiß, ob komplexe Methoden oder umfangreiche Modelle zutreffendere Aussagen über bestehende Kräfteverhältnisse erlauben als einfache Verfahren Worin liegen aber nun die Hauptschwierigkeiten bei der Erstellung eines möglichst „objektiven“ Kräftevergleichs?

Zunächst einmal werden Streitkräftevergleiche für verschiedene Zwecke erstellt und lassen somit unterschiedliche, auf den jeweiligen Zweck begrenzte Aussagen zu. So ist beispielsweise ein Kräftevergleich, der als Grundlage für eine realistische Bedrohungsanalyse dienen soll, anders strukturiert als ein Kräftevergleich, der in Rüstungskontrollverhandlungen Verwendung findet. Während ersterer weit umfassender zu sein hat und etwa Reservepotentiale und Aufmarschfähigkeiten weit stärker berücksichtigt, muß letzterer „verhandlungsfähiger“, das heißt konzeptionell einfacher und leichter quantifizierbar konstruiert sein. Kräftevergleiche, die als Grundlage für künftige Streitkräfteplanungen dienen sollen, müssen wiederum nach anderen Kriterien vorgehen und etwa langfristige Einschätzungen des gegnerischen Militärpotentials stärker einbeziehen. Es darf auch nicht übersehen werden, daß Streitkräftevergleiche häufig politischen Zwecken dienen sollen — so wird man vermutlich in einem Kräftevergleich, den man in die Debatte um eine gerechte Lastenteilung im Bündnis einbringen möchte, die eigenen Streitkräfte (und somit die erbrachten Leistungen) tendenziell höher bewerten. Nicht immer wird die jeweilige Zweckbestimmung der vorgelegten Zahlen hinreichend deutlich, wodurch Fehlinterpretationen in die eine oder andere Richtung unvermeidlich sind. Die vollständige quantitative Erfassung konventioneller Militärpotentiale in Ost und West ist angesichts der großen Vielzahl verschiedener Waffensysteme in beiden Militärbündnissen ein nahezu hoffnungsloses Unterfangen. Aber auch wenn man sich, wie bei KRK, auf wenige ausgewählte Hauptwaffensysteme beschränkt, ist damit das Problem der Datensammlung noch nicht gelöst. So ist etwa bei einer Gegenüberstellung der Panzerzahlen von NATO und Warschauer Pakt nicht immer ersichtlich, ob nur „echte“ Kampfpanzer oder auch Jagd-und Schützenpanzer berücksichtigt wurden. Auch ist unklar, wie in einem solchen Panzervergleich beispielsweise die derzeit in Polen eingeführte modernisierte Version der Kampfpanzer T 54/55 einzubeziehen ist, die von der Baureihe her als „veraltet“ gilt, aber durch umfangreiche „Kampfwertsteigerungen“, etwa durch Laser-Entfernungsmesser, auch heute noch einen signifikanten militärischen Wert hat. Ähnliche Probleme ergeben sich auch bei dem Versuch einer Gegenüberstellung der Artilleriegeschütze beider Bündnisse.

Der zahlenmäßige Vergleich militärischer Potentiale wird häufig abschätzig als „Erbsenzählerei“ abgetan, die der Ergänzung durch qualitative Faktoren bedürfe. Eine solche qualitative Bewertung der Streitkräfte ist aber in zweifacher Hinsicht schwierig. Zum einen baut sie auf der (unsicheren) quantitativen Datenbasis auf. zum anderen sind Faktoren wie die Qualität von Waffensystemen, Ausbildungsstand und Kampfmoral der Soldaten, Führungsstil und -effizienz oder das wirtschaftliche und politische Durchhaltevermögen kaum zu messen oder zu verallgemeinern. Qualitative Aussagen sind somit in hohem Maße angreifbar und umstritten

Letztlich bleibt anzumerken, daß sowohl ein quantitativer als auch ein qualitativer Streitkräftevergleich nur eine vage Beschreibung der Realitäten vor einem militärischen Konflikt darstellt und nichts über die Entwicklung der Potentiale in einem Konflikt beziehungsweise den Ausgang des Konflikts aussagt. Dieser Schwäche versucht man zu begegnen, indem man mit Hilfe von komplexen Gefechtsmodellen beispielsweise Aussagen über den Kampfverlauf bei einem gegebenen Anfangs-potential auf beiden Seiten zu machen sucht Derartige Modelle sind aber, obgleich methodisch meist sehr aufwendig, in ihrem Aussagewert sehr begrenzt und letztlich in ihrem Ergebnis den jeweiligen Prämissen (dem „input“) unterworfen

Im November 1988 veröffentlichte die NATO einen neuen Streitkräftevergleich, an dessen 18monatigen Vorbereitungen auch Spanien und Frankreich teilgenommen haben. Dieser Vergleich ist auf die spezifischen Anforderungen bei KRK zugeschnitten. Erfaßt werden nur die auf dem europäischen Kontinent stationierten Land-und Luftstreitkräfte, und zwar nach rein quantitativen Kriterien. Es wird sich zeigen, ob und inwieweit dieser Kräftevergleich als Diskussionsgrundlage für die Erstellung einer KRK-Datenbasis dienen kann. 2. Militärische Konsequenzen Das eingangs zitierte Ziel der KRK-Verhandlungen, nämlich konventionelle Stabilität auf niedrigerer Ebene zu schaffen, führt zu der Frage der militärischen Konsequenzen einer gegenseitigen Verminderung konventioneller Kapazitäten. Da eine Reduzierung der Streitkräfte nicht automatisch zu mehr Stabilität führt, ist umgekehrt zu fragen, wie niedrig die gemeinsamen Obergrenzen sein dürfen, ohne daß die westliche Verteidigungsfähigkeit erschüttert und die Stabilität dadurch gefährdet wird.

Aus militärischer Sicht ist daher das Ziel von KRK etwas konkreter zu formulieren: Es gilt, die Streitkräfte des Warschauer Paktes unter das Invasionsminimum zu reduzieren, der NATO jedoch das Verteidigungsminimum zu erhalten. Eine solche Konzeption ist allerdings nicht einfach zu operationalisieren, da nicht exakt zu bestimmen ist, wo diese Minima liegen. Militärische Stabilität wird häufig mit einer numerischen Balance zwischen Ost und West gleichgesetzt. Eine solche verengte Perspektive vernachlässigt den Aspekt, daß letztendlich weniger die Friedenspräsenz der Streitkräfte in einem bestimmten geographisch umgrenzten Gebiet zählt, sondern welche Potentiale an Soldaten und Gerät jede Seite in einer Krise dem möglichen Gefechtsfeld zuführen kann. Diese Zahl ist von Entscheidungen abhängig, die von der jeweiligen Gegenseite weder vorhergesagt noch kontrolliert werden können.

Würde die Sowjetunion zum Beispiel die Möglichkeit einer Intervention Chinas an der sibirischen Grenze im Falle eines europäischen Konflikts in Kauf nehmen oder durch politische Maßnahmen reduzieren, so könnte sie rein rechnerisch von dort weitere 55 Divisionen und mehr als 1 500 Kampf-panzer nach Europa verlegen und so ihre Schlag kraft auf dem Gefechtsfeld erheblich erhöhen Demzufolge ist ein Schlüsselkriterium für die militärische Stabilität die Fähigkeit, mit der Unsicherheit durch wechselnde Streitkräftekonzentrationen fertig zu werden. Um diese Fähigkeit zu erhalten, ist auf westlicher Seite ein operatives Minimum an konventionellen Streitkräften notwendig Allerdings ist der Begriff des „operativen Minimums“ nicht zweifelsfrei zu definieren.

Einerseits ergibt es sich aus der geostrategischen Lage des Verteidigers — im Falle der NATO würde es also durch die ca. 900 Kilometer zu verteidigende Grenze zwischen Ostsee und Alpen bestimmt —. zum anderen hängt es von der Anzahl der Divisionen und der Hauptangriffsachsen ab, die dem Verteidigergegenüberstehen. Die angestellten Berechnungen, wie viele Verteidigerkräfte notwendig sind, um einer bestimmten Anzahl angreifender Verbände erfolgreich zu widerstehen, gehen aber meist auf militärische „Daumenregeln“ zurück, deren Richtigkeit umstritten ist Im Verlauf der KRK-Verhandlungen wird man diesen Fragen mehr Beachtung beimessen müssen.

IV. Rüstungskontrollvorschläge

Angesichts der Schwierigkeiten, welche sich einer erfolgreichen konventionellen Abrüstung entgegenstellen und von denen nur einige wenige hier kurz angedeutet werden konnten, mutet der Versuch, einen konkreten Rüstungskontrollvorschlag zu entwickeln, wie eine Quadratur des Kreises an. Ein nahezu perfekter Verhandlungsansatz müßte völlig konträren Anforderungen gerecht werden: Er müßte disparitätisch zu Lasten des Warschauer Paktes reduzieren, gleichzeitig aber „verhandlungsfähig“, das heißt in den Augen des Verhandlungspartners annehmbar sein; er müßte eine einfache Struktur haben, um so ein möglichst rasches Verhandlungsergebnis zu ermöglichen, sollte aber andererseits umfassend in seiner Wirkung sein, um die konventionellen Ungleichgewichte in Europa auszugleichen; er müßte die sowjetische Präsenz in den westlichen Staaten des Warschauer Pakts stark vermindern, ohne aber die politische Stabilität in dieser Region zu gefährden; er müßte den unterschiedlichen Zielvorstellungen der Europäer Rechnung tragen, ohne aber die Supermächte aus Ungeduld oder Verärgerung über die zahlreichen europäischen „Sonderwege“ zu bilateralen Abmachungen zurückkehren zu lassen.

Es wird somit deutlich, daß jeder Rüstungskontrollvorschlag nur ein Kompromiß zwischen all diesen Erfordernissen sein kann. Aus der Vielzahl von Vorschlägen, die seit der Wiederbelebung des konventionellen Rüstungskontrolldialogs entwickelt and der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, ragen einige aufgrund ihrer Prägnanz oder Originalität heraus. Im folgenden soll versucht werden, einige dieser Konzepte darzustellen und auf ihre Stärken und Schwächen hin zu untersuchen. 1. Der Nunn-Vorschlag Basierend auf der Grundidee, daß asymmetrische Reduzierungen bei den Stationierungskräften der beiden Supermächte organisatorisch wie konzeptionell am ehesten zu bewältigen seien, präsentierte der amerikanische Senator Sam Nunn anläßlich einer Konferenz in Brüssel im Frühjahr 1987 den folgenden Vorschlag: Beide Supermächte sollten ihre bei den jeweiligen Alliierten in Europa stationierten Landstreitkräfte um 50 Prozent vermindern und die abgezogenen Truppen so weit in rückwärtige Positionen verlegen, daß sie nur unter großem Zeitaufwand nach Mitteleuropa zurückgebracht werden könnten. Demzufolge müßte die Sowjetunion 13 von 26 Divisionen aus der DDR. Polen und der Tschechoslowakei abziehen, während die USA zwei Divisionen auf den amerikanischen Kontinent zurückverlegen müßten

Dieser Vorschlag offenbart auf den ersten Blick eine ganze Reihe von Vorzügen: Er bezieht sich auf klar identifizierbare und zählbare Verhandlungsobjekte — nämlich ganze Divisionen — und umgeht so das Problem der komplexen Datenbasis. Er ist in der Sache leicht verhandelbar und verifizierbar. Er entspricht darüber hinaus dem westlichen Wunsch nach disparitätischen Abzügen in einem möglichst hohen Reduzierungsverhältnis zu Lasten der Sowjetunion — in diesem Falle mehr als 6: 1 — und bedeutet somit eine erhebliche Schwächung sowjetischer Angriffskapazitäten. Eine Zurückverlegung dieser Verbände ist zeitaufwendig und würde dem Westen klare Warnindikatoren für eventuelle Angriffsabsichten des Warschauer Paktes geben. Auch würde der Abzug amerikanischer Streitkräfte in Europa als Ergebnis von Rüstungskontrollverhand-lungen den inneramerikanischen Druck zu einseitigen Truppenreduktionen vermindern. Letztlich würde dadurch der relative Anteil der europäischen Bündnismitglieder an der Verteidigung ihres Territoriums steigen, womit zugleich auch der Forderung einiger amerikanischer Senatoren nach einer gerechteren Lastenverteilung im Bündnis entsprochen würde.

Diesen Vorteilen stehen aber eine Reihe gravierender Nachteile, insbesondere politischer Art, gegenüber: Zunächst würde ein solches Abkommen die Asymmetrien bei den konventionellen Waffensystemen nicht beseitigen, sondern würde die in der Sowjetunion stehenden Streitkräfte unberührt lassen. Die Zurückführung dieser Truppen nach Zentraleuropa ist ohne große Schwierigkeiten möglich, während sich für den Westen das Problem der Zuführung von Verstärkungen über den Atlantik noch verschärft. Noch schwerer wiegt aber das politische Signal, welches durch die signifikante Verminderung amerikanischer Truppen in Europa vermittelt würde. In einer Zeit, in der der Abzug der Mittelstreckenraketen als ein Indiz für eine Redefinition amerikanischer Bündnisverpflichtungen gewertet wird und jedes weitere Anzeichen, welches in diese Richtung weist, starke Beachtung erfährt könnte ein amerikanischer Truppenabbau in dieser Größenordnung das Problem transatlantischer Kopplung dramatisch verschärfen. Aber auch im sowjetischen Einflußbereich wären die Folgen, die sich aus dem Abzug von 13 sowjetischen Divisionen für den Zusammenhalt des östlichen Bündnissystems ergeben könnten, unabsehbar. Aus östlicher Sicht wird insbesondere bemängelt, daß ein derartiger Abrüstungsmodus zwar die sowjetischen Streitkräfte empfindlich beschneidet, die als besonders stark eingeschätzte Deutsche Bundeswehr aber keiner Beschränkung hinsichtlich ihres Umfangs oder der Dislozierung unterwirft. All diese Bedenken haben dazu geführt, daß der Nunn-Vorschlag gerade wegen seiner einfachen Struktur zwar im Verlauf der Verhandlungen noch an Bedeutung gewinnen könnte, derzeit aber keine ernsthafte Verhandlungsgrundlage darstellt. 2. Das Blackwill-Thomson-Konzept Neben den Vorschlägen, ganze militärische Einheiten zum Objekt für Streitkräftereduzierungen zu machen, gibt es einige Ansätze, welche eher auf die Beschränkung von Waffensystemen zielen. Ausschließlich auf Kampfpanzer und Artilleriege-schütze bezogen ist ein Vorschlag, der von dem ehemaligen amerikanischen MBFR-Botschafter Robert D. Blackwill und dem Vizepräsidenten der RAND-Corporation James A. Thomson formuliert wurde. Demnach sollen diese Hauptwaffensysteme in beiden Bündnissen vom Atlantik bis zum Ural auf einen gemeinsamen Plafond von 20 000 Kampfpanzern und 15 000 Artilleriegeschützen vermindert werden. Parallel dazu sollen in einer Unter-zone „Zentraleuropa“, die dem Geltungsbereich der MBFR-Verhandlungen entspricht, die jeweiligen Obergrenzen für Kampfpanzer bei 10 000 und für Artillerierohre bei 4 000 Stück liegen. Mit dieser Unterzone soll sichergestellt werden, daß die hohe sowjetische Streitkräftekonzentration gerade in der DDR.der Tschechoslowakei und in Polen wirksam vermindert wird. Bemerkenswert ist auch, daß die Autoren ihren Vorschlag nicht als Eingangsangebot verstanden wissen wollen, welches im Verhandlungsprozeß noch vielen Modifikationen unterliegt, sondern als Endprodukt der KRK-Verhandlungen

Die Vorteile dieser Idee liegen auf der Hand: Der Streitkräfteabbau wäre in hohem Maße asymmetrisch — der Warschauer Pakt müßte 30 000 Panzer und 25 000 Artilleriegeschütze abziehen, die jeweiligen westlichen Reduzierungszahlen lägen bei 4 000 und 2 000. Das Resultat wäre eine entscheidende Verminderung östlicher Offensivkapazitäten und dadurch eine Erhöhung der militärischen Stabilität in Mitteleuropa.

Aber auch die Einwände gegen diesen Vorschlag wiegen schwer: Der Anspruch, das Ergebnis der Verhandlungen gleich mit dem Eingangsvorschlag vorwegzunehmen, dürfte den Verhandlungsprozeß sehr schwierig gestalten und die Erfolgschancen mindern. Nicht unproblematisch ist auch die Definition des MBFR-Raumes als Unterzone mit geringeren Waffenplafonds. Frankreich nimmt nicht an den MBFR-Verhandlungen teil, wäre also aus diesem Raum ausgeschlossen und so demonstrativ von der Bundesrepublik getrennt — ein Umstand, der im Widerspruch zur derzeit propagierten deutsch-französischen sicherheitspolitischen Zusammenarbeit als Keimzelle eines gestärkten europäischen Pfeilers innerhalb der NATO stünde. 3. Der Vorschlag der Bundesregierung In eine ähnliche Richtung deutet der Vorschlag, den die Bundesregierung im März 1988 der NATO vorlegte. Auch hier ist es das erklärte Ziel, die konventionellen Landstreitkräfte der NATO und des Warschauer Paktes in ausgewählten Waffenkategorien auf den gleichen Stand zu bringen, allerdings bezieht sich der Vorschlag nur auf ein als „Zentral-europa" bezeichnetes Gebiet. Damit meint man ganz Europa in der Ost-West-Ausdehnung, schließt aber die Teile nördlich der Elbe und südlich der Alpen sowie in der Sowjetunion die Militärbezirke Leningrad im Norden und Odessa im Süden aus. In diesem neu definierten Gebiet sollen beide Seiten über 46 „Divisionsäquivalente“ mit einer Bewaffnung von 14 000 Kampfpanzern, 7 500 Schützen-panzern und 7 500 Artilleriegeschützen verfügen. Diese Obergrenzen entsprechen etwa 95 Prozent des derzeitigen westlichen Bestandes in diesen Waffenkategorien. Für den Westen würde dies eine Verringerung der Zahl seiner Divisionen um zwei, seiner Kampfpanzer um 800, der Schützenpanzer um 400 und der Geschütze um ebenfalls 400 Stück bedeuten. Auf östlicher Seite müßten hingegen 25 000 Kampfpanzer, 11 000 Schützenpanzer und 22 000 Artillerierohre abgebaut werden. Die Zahl der Divisionen müßte sich um 80 von derzeit 126 auf 46 vermindern

Bereits aus diesen Zahlen wird die Hauptschwäche des bundesdeutschen Vorschlages deutlich — das Problem der Negotiabilität. Der Warschauer Pakt müßte, würde er dem deutschen Vorschlag vorbehaltlos zustimmen, Reduzierungsverhältnisse zu seinen Lasten von 1: 55 bei Artillerierohren, 1: 40 bei den Divisionen und 1: 30 bei Kampfpanzern hinnehmen. Selbst bei optimistischer Betrachtung der Möglichkeit weiterer östlicher Zugeständnisse bei den konventionellen Waffen ist kaum zu erwarten. daß der Warschauer Pakt derartige Reduzierungen hinnimmt.

Aus diesem Gedanken heraus, daß die Abrüstungsverhältnisse auch für die Gegenseite akzeptabel gestaltet werden müssen, ergeben sich Vorschläge, die für eine tiefgreifende Verminderung auch der westlichen Potentiale plädieren. Solchen Konzeptionen — wie etwa dem Abbau der Streitkräfte beider Bündnisse auf 50 Prozent des derzeitigen westlichen Bestandes — läßt sich aber entgegenhalten, daß das Konzept der Vorneverteidigung mit den verbleibenden Streitkräften wohl nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Das Resultat wäre eine noch stärkere Abstützung auf die nuklearen Kapazitäten, um so die Mängel im konventionellen Bereich auszugleichen. Dies stünde aber in krassem Gegensatz zu den langjährigen Bemühungen der MATO, durch Verbesserungen bei den konventio-nellen Streitkräften die nukleare Schwelle anzuheben. Zur Lösung dieses Dilemmas werden häufig „alternative Verteidigungskonzeptionen“ vorgeschlagen, die es ermöglichen sollen, defensive Streitkräftestrukturen auf beiden Seiten zu schaffen und so die Notwendigkeit nuklearer Potentiale zu beseitigen. Es stellt sich aber nicht nur die Frage, ob derartige Konzepte militärisch sinnvoll, sondern auch, ob sie bündnisfähig sind. 4. Der offizielle NATO-Vorschlag Am 8. Dezember 1988. einen Tag nach der Ankündigung einseitiger Truppenabzüge durch den sowjetischen Generalsekretär, legte die NATO einige Eckdaten für den eigenen Abrüstungsvorschlag bei den KRK-Verhandlungen vor Auch die NATO sieht eine wesentliche Bedrohung der militärischen Stabilität in Europa durch die Fähigkeit des War-schauer Pakts zu raumgreifenden Offensiven und konzentriert folgerichtig ihre Abrüstungsvorstellungen auf die dafür ausschlaggebenden Waffensysteme. So soll die Zahl der Kampfpanzer in Europa vom Atlantik bis zum Ural auf insgesamt 40 000 reduziert werden. Kein Land soll in dieser Region mehr als 12 000 Kampfpanzer unterhalten dürfen. Auch soll keiner der Vertragspartner mehr als 30 Prozent des Gesamtbestandes aller 23 Teilnehmerstaaten in den Waffenkategorien Kampfpanzer, Schützenpanzer und Artilleriegeschütze besitzen. Diese „Hinlänglichkeitsregel“ wendet sich ausschließlich gegen die Überlegenheit der Sowjetunion in diesen Bereichen. Des weiteren sieht das NATO-Konzept Obergrenzen für die Stationierungstruppen vor, um so das Problem der extremen Vorwärtsdislozierung der sowjetischen Streitkräfte zu mindern. All diese Zahlen gelten für das gesamte Verhandlungsgebiet, es sollen aber darüber hinaus regionale Teilabsprachen mit gesonderten Obergrenzen vereinbart werden.

Von diesen groben Rahmendaten ausgehend, wird der Westen zum Auftakt der KRK-Verhandlungen einen detaillierten Rüstungskontrollvorschlag präsentieren. Das heißt aber nicht, daß die Vielzahl der übrigen Konzepte, von denen hier nur einige vorgestellt wurden, durch den Eingangsvorschlag überholt wären. All diese Vorschläge bilden ein Reservoir. aus denen während der Verhandlungen geschöpft werden kann, um Kompromisse zu erzielen oder um einen Verhandlungsstillstand zu überwinden. Der Westen tut daher gut daran, dieses Reservoir an „Rückfallpositionen“ auszubauen und zu konkretisieren.

V. Konventionelle Rüstungskontrolle und nukleare Abschreckung

Die Verbindungen der konventionellen und der nuklearen Komponente des westlichen Verteidigungsdispositivs sind vielgestaltig und beeinflussen als solche auch den Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle. Zunächst ergibt sich ein enger Zusammenhang aus einem eher historischen Blickwinkel. Die konventionelle Unterlegenheit des Westens hat die NATO seit ihrer Gründung begleitet. Lange Zeit galten daher die Nuklearwaffen, insbesondere die sogenannten taktischen Atomwaffen in Europa, als ein probates und kosteneffektives Mittel zum Ausgleich mangelnder konventioneller Kapazitäten mit dem Effekt, daß die Existenz nuklearer Abschreckungspotentiale in Europa ausschließlich mit den konventionellen Disparitäten gerechtfertigt wurde.

Eine weitere Verbindung ist aktueller Natur. Der publikumswirksame Erfolg nuklearer Rüstungskontrolle im INF-Bereich verleitet viele zu der Hoffnung, ein für den Westen positiver Ausgang der KRK-Verhandlungen in Gestalt der Beseitigung östlicher Überlegenheiten könnte das Bündnis von der Last der anstehenden Entscheidungen hinsichtlich der Nuklearwaffen mit einer Reichweite unter 500 Kilometern beziehungsweise deren Modernisierung befreien. Ein Erfolg bei KRK könnte dieser Ansicht nach eine „dritte Null-Lösung“ möglich machen. Eine solche Sichtweise verkennt jedoch die Rolle nuklearer Abschreckung in Europa, weshalb es erforderlich scheint, auf diesen Aspekt noch kurz einzugehen.

Ein Grundproblem transatlantischer Sicherheitsbeziehungen ist die Frage nach der Glaubwürdigkeit der amerikanischen Nukleargarantie gegenüber den europäischen Verbündeten. Unterstellt man realistischerweise, daß das primäre Interesse der Nuklearmacht USA die territoriale Unversehrtheit und das Überleben als Nation im Falle eines militärischen Konfliktes mit der Sowjetunion ist und es erst ihr sekundäres Interesse ist, den Führungsanspruch im Bündnis durch die nukleare Verteidigung der Alliierten zu sichern, so bleibt zu fragen, wie wahrscheinlich es ist, daß die Vereinigten Staaten das primäre Interesse zugunsten des sekundären opfern. Würden die USA wirklich gegen einen Angriff in Europa strategisch-nuklear vorgehen und so einen atomaren Vergeltungsschlag auf eigenem Territorium riskieren?

Dieses Grundproblem transatlantischer Sicherheitsbeziehungen kann prinzipiell nicht gelöst, hinsichtlich der Glaubwürdigkeit aber immerhin abgemildert werden, nämlich durch die Existenz nuklearer Waffen in Europa. Diese erfüllen zwei entscheidende Funktionen: Erstens ist die Wahrscheinlichkeit, daß Nuklearwaffen in Europa eingesetzt werden, generell größer als der Einsatz der nuklearstrategischen Systeme. Auch ist die Begrenztheit des Einsatzes bei den euronuklearen Waffen durch den Gegner deutlicher zu erkennen — eine solche Einsatzdrohung ist daher glaubwürdiger. Dadurch ist jeder Angriff auf die NATO in Europa mit einem nuklearen Risiko behaftet. Zweitens kann bei allen Bemühungen um Eskalationskontrolle ein „Überspringen“ des Funkens von der taktisch-nuklearen auf die strategische Ebene und somit der weltweite Nuklearkrieg nicht völlig ausgeschlossen werden. Ein Angriff ist daher nicht nur mit einem nuklearen Risiko, sondern auch mit der Gefahr weltweiter Eskalation behaftet. Ein potentieller Angreifer kann darum weder auf eine Konventionalisierung noch auf eine Regionalisierung der Kampfhandlungen hoffen.

Nuklearwaffen auf europäischem Boden bilden somit das entscheidende Bindeglied zwischen den strategisch-nuklearen und den konventionellen Streitkräften in Europa. Diese Koppelungsfunktion ist prinzipieller Natur und als solche unabhängig von dem aktuellen Stand des konventionellen Kräfteverhältnisses in Europa.

Eine Verminderung sowjetischer konventioneller Angriffsoptionen durch eine Begrenzung nichtnuklearer Militärpotentiale etwa auf dem Wege der Rüstungskontrolle kann die Bedeutung der euro-nuklearen Komponente zwar mindern, indem sie etwa die Zahl der potentiellen Ziele reduziert, kann sie aber nicht aufheben. Auch bei konventioneller Parität, die keinesfalls schon mit „Nichtangriffsfähigkeit“ gleichzusetzen ist, bleibt somit die Notwendigkeit einer minimalen nuklearen Abschreckungskapazität in Europa gegeben. Diesem operativen Minimum an Kernwaffen, welches mit dem Verlauf der Ost-West-Beziehungen ständig neu definiert würde und gegebenenfalls weiter reduziert werden könnte, käme dann weniger die Aufgabe einer akuten Bedrohungsabwehr, als die einer „nuklearen Rückversicherung“ zu. Aus diesem Grunde dürfte auch nach der Beendigung des KRK-Prozesses und einem der westlichen Zielsetzung entsprechenden Ergebnis eine glaubhafte nukleare Abschreckungin und für Europa das tragende Element westlicher Sicherheit sein

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Europa-Archiv, (1986) 16. S. D 450-D 453.

  2. Der Text der „Brüsseler Erklärung“ ist abgedruckt u. a. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12. 12. 1986.

  3. Eine vorzügliche Darstellung der Entwicklung der östlichen KRK-Initiativen geben Ole Diehl/Anton Krakau, Die KRK-Initiativen des Warschauer Paktes im Lichte des sowjetischen Verständnisses von Parität und Defensivität. Bericht des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien, Nr. 45/1988.

  4. Vgl. Europa-Archiv, (1987) 14, S. D 392-D 394.

  5. Vgl. Europa-Archiv, (1988) 15, S. D 427-D 429.

  6. Die oftmals starre Haltung Frankreichs, verbunden mit dem Interesse der übrigen Mitglieder der westlichen Delegation, insbesondere der Bundesrepublik. Frankreich in jedem Fall in die Verhandlungen einzubinden, läßt einige Beobachter von einer de facto Veto-Möglichkeit Frankreichs sprechen. Vgl. Robert D. Blackwill. Conventional Stability Talks, in: Survival, (1988) September/Oktober. S. 444.

  7. Vgl. das Interview mit dem amerikanischen KRK-Vertreter. Botschafter Stephen J. Ledogar, am 25. November in 'Vien, abgedruckt in: U. S. Policy Information and Texts, (1988) 221, S. 13-20.

  8. Einen ausgezeichneten Überblick über den Sachstand von KRK zum Jahresende 1988 gibt Michael Rühle, Konventionelle Rüstungskontrolle in Europa, in: Neue Zürcher Zeitung vom 8. 12. 1988.

  9. Vgl. Jim Hoagland. Soviet Troop Trims May Disconcert NATO, in: The Washington Post vom 8. 12. 1988.

  10. Vgl. Jan Reifenberg. Der NATO geht es um ihre Glaubwürdigkeit. in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. 12. 1988.

  11. Vgl. Sam Nunn. If Moscow Means Business. NATO Has Work to Do. in: International Herald Tribune vom 21. 12. 1988.

  12. Vgl. Anton Krakau/Ole Diehl. Gorbatschows Ankündigung einseitiger konventioneller Rüstungsreduzierungen der Sowjetunion, in: Aktuelle Analysen. Bundesinstitut für ost-wissenschaftliche und internationale Studien. Köln 1988.

  13. Vgl. Hans Rühle, Die Fehler in der doppelten Buchführung, in: Rheinischer Merkur vom 16. 12. 1988.

  14. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. 1. 1989.

  15. Vgl. hierzu die umfängliche Studie von Michael Rühle. Konventionelle Rüstungskontrolle in Europa — Ein Literaturbericht. Forschungsinstitut der Konrad-Adenauer-Stiftung. Sankt Augustin 1988.

  16. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. 4. 1987.

  17. Vgl. o. Diehl/A. Krakau (Anm. 3), S. 13.

  18. Vgl. Karsten D. Voigt. Zahlen sagen nur die halbe Wahr-heit, Konferenzpapier, Bonn, September 1987.

  19. Vgl. Europa-Archiv. (1988) 7, S. D 208-D 209.

  20. Vgl. exemplarisch Barry Posen, Is NATO Decisively Outnumbered, in: International Security, (1988) 4, S. 186202; Joshua M. Epstein. The 1988 Defense Budget, The Brookings Institution. Washington D. C. 1987; John J. Mearsheimer, Numbers. Strategy and the European Balance, in: International Security, (1988) 4, S. 174— 185; Carl Levin, Beyond the Bean Count, Washington D. C. 1988.

  21. Vgl. Stefan Roßbach, Überlegungen zur Methodologie militärischer Kräftevergleiche. Stiftung Wissenschaft und Politik, Ebenhausen 1986, S. 6.

  22. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Debatte um das „BülowPapier“. Vgl. Andreas von Bülow, Alpträume West gegen Alpträume Ost. Bonn o. J.; Hans-Joachim Schmidt. Alpträume über Alpträume. Hessische Stiftung Friedens-und Konfliktforschung, Frankfurt 1985.

  23. Vgl. Joshua M. Epstein. The Calculus of Conventional War: Dynamic Analysis without Lancaster Theory. The Brookings Institution, Washington D. C. 1985.

  24. Vgl. Stephen D. Biddle. The European conventionalbalance: A reinterpretation of the debate, in: Survival, (1988) 2, S. 99-121.

  25. Vgl. M. Rühle (Anm. 10). S. 38.

  26. Vgl. St. Biddle (Anm. 25). S. 21.

  27. Vgl. Phillip A. Karber. Conventional Arms Control Options — or why Nunn is better than none. Konferenzpapier, Berlin. September 1987, S. 55 ff.

  28. Vgl. Stephen Biddle. What Does Conventional Stability Mean. What Would a Stable Posture Look Like, and How Can Arms Control or Force Improvements Help Us Get There?, Presentation for the House Anned Services Committee, Institute for Defense Analyses, Alexandria 1988,

  29. Vgl. die Debatte um den Bericht der Commission On Integratcd Long-Term Stratcgy. Discriminate Deterrence, Washington 1988; Michael Howard /Karl Kaiser /Francois de Rose. Differenzierende Abschreckung, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 4. 2. 1988; Fred C. Ikle /Henry A. Kissinger /Albert Wohlstetter. Antwort der Ikle-Wohlstettcr-Kommission. in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26. 2. 1988.

  30. Vgl. Robert D. Blackwill/James A. Thomson. A Countdown for Conventional Arms Control, in: Los Angeles Times vom 25. 10. 1987.

  31. Vgl. Karl Feldmeyer. Vom Atlantik bis zum Ural, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23. 3. 1988.

  32. Vgl. Albrecht A. C. von Müller/Andrzej Karkoszka. A Modificd Approach to Conventional Arms Control. For-schungsprojekt „Stabilitätsorientierte Sicherheitspolitik“. Starnberg 1988.

  33. Vgl. U. S. Policy Information and Tcxts. (1988) 230. S. 19-22.

  34. Vgl. Karl-Heinz Kamp. Nukleare Kurzstreckenwaffen in Europa — Abschaffen oder Modernisieren?. Interne Studien. Nr. 10/1988. Konrad-Adenauer-Stiftung. Sankt Augustin 1988.

Weitere Inhalte

Karl-Heinz Kamp, geb. 1957; Studium der Geschichte und Sozialwissenschaften an der Universität Bonn; 1986— 1988 Stipendiat in der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik; 1988 Forschungsaufenthalt am Center for Science and International Affairs der Harvard University; seit September 1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsinstitut der Konrad-Adenauer-Stiftung. Veröffentlichungen u. a.: Perspektiven konventioneller Rüstungskontrolle in Europa, in: Beiträge zur Konfliktforschung, (1987) 3; Die Modernisierung der nuklearen Kurzstreckenwaffen in Europa, in: Europa-Archiv, (1988) 10.