Gewerkschaften in der Gründungsphase der Bundesrepublik Deutschland (1945— 1949)
Siegfried Mielke
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Zusammenfassung
Die Bedeutung der Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland für die langfristige Entwicklungsrichtung der Bundesrepublik ist unbestritten, wird jedoch kontrovers diskutiert. Beides gilt auch für die Gewerkschaftsentwicklung dieser Jahre. Währendjedoch deren Organisationsgeschichte Gegenstand zahlreicher Studien war, wurden die gewerkschaftlichen Neuordnungsvorstellungen (z. B. Wirtschaftsdemokratie-Konzeption), die Strategien der Gewerkschaften zu ihrer Durchsetzung und die Frage nach den gewerkschaftlichen Handlungsspielräumcn bisher eher vernachlässigt. Der Beitrag skizziert und analysiert die wirtschaftsdemokratischen Vorstellungen der Gewerkschaften und fragt nach den gewerkschaftlichen Aktivitäten zu ihrer Verwirklichung. Er versucht u. a. folgende Fragen zu beantworten: Gab es Formen und Aktionen, um die eigenen programmatischen Forderungen auf anderem als auf gesetzlichem Wege durchzusetzen? Wie war das Verhältnis zur gewerkschaftlichen Basis und zu den Betriebsräten? Wurde von Seiten der Gewerkschaften der Versuch unternommen, Tarifpolitik und Arbeitskämpfe als Hebel für eine Durchsetzung z. B.der Rechte der Betriebsräte zu nutzen? Wie verhielten sich die Gewerkschaften zu so zentralen Sachfragen wie Marshall-Plan, Währungsreform und Demontage? Diese hatten nicht nur erhebliche Rückwirkungen auf die ökonomische Situation der Mitglieder der Gewerkschaften, sondern auch auf ihre Neuordnungsvorstellungen und die gewerkschaftlichen Handlungsspielräume.
Die Bedeutung der Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland für die langfristige Entwicklungsrichtung der Bundesrepublik, für deren politische und gesellschaftliche Strukturen ist unbestritten Es überrascht daher nicht, daß die Jahre 1945 bis 1949 insbesondere in den beiden letzten Jahrzehnten Gegenstand zahlreicher Studien geworden sind. Das gilt auch für die Gewerkschaftsentwicklung dieser Jahre, die wesentliche Weichen-stellungen für die folgenden Jahrzehnte mit sich brachte.
Schwerpunkt der Arbeiten zur Gewerkschaftsgeschichte in der Nachkriegsphase war insbesondere der Aufbau der Gewerkschaftsorganisationen in den westlichen Besatzungszonen, der im Schnittpunkt zahlreicher divergierender inner-und außer-deutscher Einflußfaktoren (insbesondere Besatzungsmächte, aber auch internationale Gewerkschaftsorganisationen) erfolgte. Programmatische Fragen, vor allem die Neuordnungsvorstellungen der Gewerkschaften — hier wird in der Literatur das Hauptaugenmerk auf die Motive der Einflußnahme der Militärregierungen auf eine Reihe von Gesetzentwürfen zur Sozialisierung und zur wirtschaftlichen Mitbestimmung gelegt — und Fragen gewerkschaftlicher Tätigkeit werden in den zahlreichen Arbeiten, die sich mit dem Gewerkschaftsaufbau befassen, eher am Rande behandelt. Aufgrund des knappen zur Verfügung stehenden Raumes ist es unmöglich, an dieser Stelle auf alle Fragenkomplexe einzugehen. Soweit es die Organisationsprobleme betrifft, kann hier lediglich auf die umfangreiche Literatur und auf einige Ergebnisse, die vom Verfasser an anderer Stelle ausführlich belegt wurden, verwiesen werden
Im Unterschied zu den Fragen nach dem gewerkschaftlichen Wiederaufbau und zur Organisationsstruktur sind — wie erwähnt — die gewerkschaftlichen Neuordnungsvorstellungen, die Strategien und Ansätze zu ihrer Durchsetzung sowie die Frage nach dem gewerkschaftlichen Handlungsspielraum bisher weniger intensiv erforscht worden. Das Gros der Gewerkschaftsliteratur insbesondere der siebziger und frühen achtziger Jahre hat in erster Linie die Restaurationsthese vertreten Die offensichtliche Diskrepanz zwischen den programmatischen Neuordnungsforderungen der Gewerkschaften in der Nachkriegsphase und die daran gemessen geringen Erfolge, aber auch die trotz aller Verzögerungen und Eingriffe schnelle und anscheinend Einflußnahmen erlaubende Reorganisation der Gewerkschaften selbst sowie der unzureichende Einsatz der Organisation für die proklamierten Ziele bilden die Grundlage für die Thesen von der „verhinderten Neuordnung“ und dem „erzwungenen Kapitalismus“ Die Restaurationsthese wird vor allem von folgenden Grundannahmen bestimmt:
— Im Zusammenhang mit den weitreichenden Neuordnungsvorstellungen der Gewerkschaften in der Emigration, Illegalität und nach 1945 gab es eine antikapitalistische Grundorientierung in der unmittelbaren Nachkriegsphase, die auch in weiten Teilen der Bevölkerung als konsensfähig galt.
— Die Verhinderung dieser Neuordnung wird vor allem dem Einwirken der Alliierten zugeschrieben: Orientiert an antikommunistischen und prokapitalistischen Ordnungsvorstellungen verzögerten diese den schnellen Aufbau einer zentralistischen Einheitsgewerkschaft, suspendierten Sozialisierungsmaßnahmen und begünstigten das Erstarken bürgerlich-kapitalistischer Kräfte.
— Wenngleich der Handlungsspielraum für die Gewerkschaften gering eingeschätzt wird, förderten die Gewerkschaftsführungen, die überwiegend an tradierten Politikmustern der Weimarer Republik orientiert waren, diese Entwicklung. Sie verzichteten auf eine basisgestützte Strategie zur Durchsetzung der gewerkschaftlichen Neuordnungsvorstellungen, nicht zuletzt aus Furcht vor einer Politisierung der Gewerkschaften und einem größeren Einfluß kommunistischer Gewerkschafter sowie der KPD.
Die Möglichkeiten der Gewerkschaften, ihre Schutz-und Gestaltungsfunktion effektiv auszuüben, hingen nicht nur von der Politik der Besatzungsmächte und den Auswirkungen des Kalten Krieges, sondern auch von zahlreichen internen ökonomischen und politischen Faktoren ab: vom Kräfteverhältnis zwischen Kapital und Arbeit, vom Verhältnis der Gewerkschaften zu den Unternehmer-und Arbeitgeberorganisationen, vom politischen Kräfteverhältnis in den verfassunggebenden Landesversammlungen und im Parlamentarischen Rat sowie später in den Parlamenten der Länder und des Bundes, d. h. konkret von der Stärke der Parteien, die bereit waren, die gewerkschaftlichen Neuordnungsvorstellungen gesetzlich abzusichern. Nicht zuletzt spielte die innere Geschlossenheit der Gewerkschaften und ihre Bereitschaft, ihr organisatorisches Potential und die Mitglieder für die Durchsetzung ihrer Neuordnungsvorstellungen zu mobilisieren, eine wesentliche Rolle.
In der Literatur wird überwiegend die These von den fehlenden Strategien der Gewerkschaften zur Realisierung der eigenen Programmatik vertreten. „Zu einer solchen Strategie hätte eine enge Verklammerung von Organisation und Aktion gehört, um eine stärkere innere Bindung der Masse der Gewerkschaftsmitglieder an ihre Organisation und deren Programm und damit in Entscheidungssituationen eine breite wechselseitige Unterstützung zwischen Führung und Basis zu erreichen.“ Obwohl auch die Kritiker der Gewerkschaften von einem erheblich eingeengten Handlungsspielraum ausgehen, machen sie dennoch insbesondere den führenden Gewerkschaftsfunktionären den Vorwurf, nicht einmal den Versuch gemacht zu haben, an die Grenzen ihrer Aktionsmöglichkeiten vorzustoßen. Mit ihrer Kritik am defensiven und anpassungsbereiten Kurs der Gewerkschaftsführung implizieren sie ein politisches Potential der Gewerkschaftsbasis, das zumindest bei einer entsprechenden Führung hätte genutzt werden können
Wie sah es in dieser Hinsicht mit der Berücksichtigung der Gewerkschaftsbasis und der Betriebsräte im Wirtschaftsdemokratiekonzept der Gewerkschaften aus? Wurde von Seiten der Gewerkschaften der Versuch unternommen, Tarifpolitik und Arbeitskämpfe als Hebel für eine Durchsetzung z. B.der Rechte der Betriebsräte zu nutzen? Gab es Formen und Aktionen, um die eigenen programmatischen Forderungen auf anderem als auf gesetzlichem Wege durchzusetzen? Wie verhielten sich die Gewerkschaften zu so zentralen Sachfragen wie Marshall-Plan, Währungsreform und Demontage, die nicht nur erhebliche Rückwirkungen auf die ökonomische Situation ihrer Mitglieder, sondern auch auf die Schlagkraft der gewerkschaftlichen Organisation und ihre wirtschaftsdemokratischen Konzeptionen hatten?
I. Wirtschaftsdemokratische Vorstellungen der Gewerkschaften und Aktivitäten zu ihrer Verwirklichung
Standen in den Jahren 1945 bis 1948 die unmittelbaren Sorgen (wie Ernährung, Wohnungsprobleme, Entnazifizierung) und die erwähnten Organisationsprobleme im Mittelpunkt, so wurden dennoch erste programmatische Stellungnahmen entwickelt, die sowohl an das Gedankengut aus der Widerstandstätigkeit wie an die freigewerkschaftliche Konzeption der Wirtschaftsdemokratie anknüpften
Berücksichtigt man lediglich die internen Machtfaktoren, dann erschien — verglichen mit 1918/19 — die Ausgangssituation der Gewerkschaften für eine Neuordnungskonzeption günstiger und die Position der Kapitalvertreter schwächer — und das schon deshalb, weil sich zahlreiche Unternehmer dürch ihre Zusammenarbeit mit dem NS-System kompromittiert hatten. Der Sturz des NS-Systems war jedoch nicht wie der des Kaiserreichs ein Verdienst der Arbeiterbewegung, sondern die Folge des militärischen Sieges der Anti-Hitler-Koalition. Das war ein Faktor, der für die Entwicklung der wirtschaftsdemokratischen Neuordnungskonzeption der Gewerkschaften von großer Bedeutung werden sollte, der von Gewerkschaftsseite jedoch zunächst nicht zureichend erkannt wurde.
Die unterschiedliche Ausgangslage erscheint als wesentlicher Grund für das Faktum, daß die wirtschaftsdemokratische Konzeption der Jahre 1945/46 in einigen wichtigen Punkten von der des früheren Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) abwich. Das galt z. T. auch für die Art und Weise, wie man die Notwendigkeit einer Demokratisierung der Wirtschaft begründete. Die Erfahrungen der Jahre 1918 bis 1933 hätten gelehrt, daß die formale politische Demokratie nicht ausreiche, eine echte demokratische Gesellschaftsordnung zu verwirklichen. Die Demokratisierung des politischen Lebens müsse deshalb durch die Demokratisierung der Wirtschaft ergänzt werden. Angesichts der finanziellen und sonstigen Unterstützung des Nationalsozialismus nicht zuletzt durch schwer-industrielle Kreise hatte diese Forderung ein besonderes Gewicht erhalten. Im Unterschied zur Weimarer Republik erschien sie daher nicht mehr nur als abstraktes Postulat der Gewerkschaftsspitze, sondern als eine wichtige Forderung zur Kontrolle wirtschaftlicher Macht und zur Verhinderung einer Beeinflussung politischer Entscheidungen durch das Großkapital
Der Beitrag der Betriebsräte zum Gewerkschaftsaufbau, das weitgehende Fehlen legaler Organe oberhalb der Betriebsebene in der unmittelbaren Zeit nach dem Zusammenbruch des NS-Systems sowie die Tatsache, daß die überbetriebliche Ebene zunächst der uneingeschränkten Kompetenz der Besatzungsmächte unterlag, ließ die Gewerkschaften die Chancen einer Neuordnung auf Betriebs-ebene besonders hoch einschätzen. Zur Orientierung auf die Betriebsebene zwang sie auch die Politik der englischen und amerikanischen Besatzungsmacht. Diese versuchten, die Gewerkschaften zu zwingen, ihre Organisationen von unten, aus den Betrieben heraus, aufzubauen und nicht entsprechend den in der Illegalität entwickelten Vorstellungen den Aufbau gleichzeitig von unten und oben zu vollziehen, um das günstige Kräfteverhältnis zu ihren Gunsten zu nutzen. Dies führte immerhin dazu, daß die Betriebsräte in der unmittelbaren Nachkriegsphase einen bedeutenden Machtfaktor darstellten und auch im wirtschaftsdemokratischen Konzept der Gewerkschaften eine wesentliche Rolle spielten.
Wie sehr diese Entwicklung sich gegen den Willen der Militärregierungen vollzog, die in den Betriebsräten lediglich Übergangsorgane bis zum endgültigen Aufbau der Gewerkschaftsorganisationen sahen, lassen die zahlreichen Anordnungen der örtlichen britischen Militärbehörden erkennen, die den Betriebssprechern zunächst nur unwesentliche Mitwirkungsrechte in sozialen und personellen Fragen zugestanden Ziel der Betriebsräte war es jedoch, eine direkte Einflußnahme auf Betriebs-und Untemehmensentscheidungen zu erlangen. Die in der Literatur vertretene These, die Betriebsräte hätten sich damit grundsätzlich von den Neuordnungsvorstellungen, die in den Kreisen der alten Spitzenfunktionäre bestanden, unterschieden trifft für die Jahre 1945/46 nicht zu. Die Gewerkschaften haben zwar stets die Abhängigkeit der Betriebsräte von der Gewerkschaftsbewegung betont, sich jedoch anfangs für weitgehende Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte eingesetzt und bereits vor Erlaß des Kontrollratsgesetzes Nr. 22 (11. April 1946) an der Ausarbeitung neuer Betriebsrätegesetze gearbeitet Auf der Basis dieses Kontrollratsgesetzes haben sie dann in der britischen Zone noch vor ihrem offiziellen Zusammenschluß auf Zonenebene ein Muster für eine Betriebsvereinbarung ausgearbeitet, die der erwähnten These widerspricht
In dieser Mustervereinbarung heißt es u. a.: „Die Betriebsleitung hat vierteljährlich den Betriebsrat über Lage und Gang des Unternehmens und Gewerbes im allgemeinen und über die Leistungen des Betriebes Bericht zu erstatten. Dabei sind alle Produktionsabsichten und sonstigen Planungen dem Betriebsrat mitzuteilen und mit ihm gemeinsam zu beschließen.“ Ferner forderte diese Mustervereinbarung die Zustimmungspflicht zu allen Personalveränderungen und den Einblick in Bilanzen, Gewinn-und Verlustrechnungen. Auch das Engagement der Gewerkschaftsführungen gegen die restriktive Auslegung des Kontrollratsgesetzes von Seiten zahlreicher örtlicher Militärorgane spricht gegen die These von den tiefgreifenden Differenzen zwischen Gewerkschaftsführung und Betriebsräte-bewegung in den Jahren 1945/46. Die zur Unterstützung dieser These angeführten Streiks zur Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen, z. B. bei Bode-Panzer in Hannover, die angeblich nicht von den Gewerkschaften gebilligt wurden, fanden im Gegenteil deren tatkräftige Unterstützung
Auf der Ebene der überbetrieblichen Mitbestimmung knüpften die gewerkschaftlichen Konzeptionen nach 1945 weitgehend an die seinerzeit vom ADGB vertretenen Vorstellungen zur Demokratisierung der Wirtschaft an. Das bestätigen z. B. die 1947 vom DGB der britischen Besatzüngszone vorgelegten Vorschläge zum Aufbau einer wirtschaftlichen Selbstverwaltung und der Entwurf eines Wirtschaftskammergesetzes die ein System von Wirtschaftskammem vorsahen, das sich entsprechend den ADGB-Vorstellungen in Bezirks-und Landeswirtschaftskammern sowie eine Reichswirtschaftskammer aufgliedern sollte. Den zahlreichen Vorschlägen zur überbetrieblichen Mitbestimmung ist gemeinsam, daß sie für die Kammern vor allem beratende Funktionen bei Parlamenten und Regierungen postulieren und die Forderungen erheben, aus ihrer Mitte Vertreter in die Fachausschüsse der Wirtschaftsbehörden und Verwaltungen zu entsenden. Insgesamt läßt sich feststellen, daß die früheren Entwürfe weitergehende Rechte fordern, z. B. das Recht zur Einbringung eigener Gesetzesvorlagen, und — als eine der zentralen Aufgaben der Selbstverwaltungsorgane — die Wahrnehmung von Kontrollaufgaben im Rahmen gesamtwirtschaftlicher Planung und Mitwirkungsrechte bei ihrer Durchführung nennen — Forderungen, die mit dem Ende der Bewirtschaftung ihre reale Basis verloren. Sie sind deshalb in späteren Entwürfen nicht mehr enthalten.
Neben dem Aufbau dieser paritätischen Selbstverwaltungskörper verlangten die Gewerkschaften darüber hinaus eine gleichberechtigte Vertretung in Gremien und Beiräten, die am wirtschaftspolitischen Entscheidungsprozeß beteiligt waren. In einer Entschließung des DGB der britischen Besatzungszone heißt es hierzu: Die Gewerkschaften fordern „die Demokratisierung aller für die Wirtschaft entscheidenden Stellen, sowohl der zentralen als auch der nachgeordneten Instanzen, sowohl der staatlichen Ämter als auch der wirtschaftlichen Selbstverwaltung“ Diese Forderung nach einer verstärkten Kontrolle der Wirtschaftspolitik des Staates ist in engem Zusammenhang mit der gewerkschaftlichen Forderung nach Planwirtschaft zu sehen, die dem Staat vermehrte Aufgaben zuweist und eine verstärkte Kontrolle notwendig erscheinen läßt Die Forderungen nach Ausbau der Selbstverwaltungsorgane und Verstärkung der Kontrolle der staatlichen Wirtschaftspolitik sind aufgrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus nicht zuletzt auch gegen die potentielle Rekonstituierung eines totalen Staates gerichtet.
Von dieser Position her ist es daher verständlich, daß die Gewerkschaften die Überführung der Schlüsselindustrien in Gemeineigentum, die der neue Gewerkschaftsvorsitzende Hans Böckler den Schlußstein des wirtschaftsdemokratischen Aufbaus nannte, nur in Ausnahmefällen in der Form der Verstaatlichung erstrebten, Im allgemeinen sollten vielmehr besondere Körperschaften der wirtschaftlichen Selbstverwaltung gebildet werden, in deren Aufsichts-und Verwaltungsorganen den Gewerkschaften ein maßgeblicher Einfluß einzuräumen gewesen wäre
Begründet wurde die Forderung nach Sozialisierung der Eisen-und Stahlindustrie, des Kohlebergbaus.der Energiewirtschaft und der Monopolunternehmen der Chemieindustrie mit der Notwendigkeit zur Kontrolle wirtschaftlicher Macht Der Hinweis auf die historische Schuld der Schwerindustrie am Aufkommen des Nationalsozialismus bekräftigte diese Begründung. Darüber hinaus sollte mit Hilfe der Sozialisierung eine Neuordnung der Wirtschaft erreicht werden, „die nicht einseitig vom privaten Profitinteresse geleitet und ständig zwischen Konjunkturen und Krisen hin-und hergerissen werde“. Die Vergesellschaftung der Schlüsselindustrien der Wirtschaft und die Verstaatlichung der Großbanken sollte es ermöglichen, Umfang, Richtung und Verteilung ihrer Produktion im gesamtwirtschaftlichen Interesse zu lenken und die Kapazität dieser Industrien dem Bedarf anzupassen. Zur Verhinderung neuer Machtzusammenballungen und zur Erhaltung des wirtschaftlichen Leistungswettbewerbs wurde eine Unterstellung der sozialisierten Industrien unter staatliche Organe abgelehnt und für vollständige finanzielle Autonomie der sozialisierten Unternehmen plädiert. Diese sollte jedoch ihre Grenzen an den staatlichen Planungs-und Lenkungsmaßnahmen finden, deren maßgebliche Beeinflussung die Gewerkschaften erstrebten. Sozialisierung wurde als unverzichtbarer Teil gesamtwirtschaftlicher Planung begriffen, d. h. als eine wesentliche Voraussetzung zur Durchsetzung der in einem volkswirtschaftlichen Gesamtplan festzulegenden Daten und Richtlinien
Die Vorstellungen von gesamtwirtschaftlicher Planung bleiben in der hier zu behandelnden Phase jedoch äußerst vage. Dies gilt auch für die auf dem Gründungskongreß (1949) beschlossenen wirtschaftspolitischen Grundsätze des DGB für die Bundesrepublik Deutschland, die die Forderung erhoben, durch bewußte Planung und Lenkung der Wirtschaft die Willkür des freien Spiels der Kräfte zu überwinden. Um dies zu ermöglichen, wurde eine Änderung der staatlichen Finanzpolitik postuliert und die Feststellung getroffen: „Bisher beschränkt auf fiskalische Ausführung, wird sie zu einem wichtigen Instrument der Wirtschaftsführung, insbesondere durch Regulierung der Kapitalbildung, Steuerung der Selbstfinanzierung und Lenkung der Investitionskredite.“ Diese Ausführungen verdeutlichen, daß die Planvorstellungen nicht von einer Planung der leichten Hand ausgingen, also der Privatwirtschaft nicht lediglich die notwendigen Orientierungsdaten liefern wollten, sondern auch Eingriffe in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gestatteten.
II. Einschränkungen gewerkschaftlichen Handlungspielraums: Marshall-Plan, Währungsreform, Demontage
Als diese Forderungen auf dem Gründungskongreß des DGB im Oktober 1949 erhoben wurden, waren mit dem Marshall-Plan und der Währungsreform von alliierter Seite bereits Entscheidungen getroffen worden, die die Möglichkeiten der Gewerkschaften zur Durchsetzung ihrer Neuordnungsvorstellungen erheblich einschränkten. 1. Gewerkschaften und Marshall-Plan Wie war die Haltung der Gewerkschaften zum Marshall-Plan? Gab es in dieser Frage wesentliche Differenzen zwischen Führung und Basis? Wurde die Bedeutung dieses Planes für die eigenen wirtschaftsdemokratischen Vorstellungen erkannt? Die Haltung der westdeutschen Gewerkschaften zum Marshall-Plan war keineswegs einheitlich Sie reichte von einer weitgehend vorbehaltlosen über eine an wichtige Voraussetzungen geknüpfte Zustimmung bis hin zur Ablehnung. Die größte Bedeutung kam der Stellungnahme des wenige Monate vor Ankündigung des Europäischen Hilfsplans auf Zonenebene gegründeten DGB (britische Besatzungszone) zu. Die Gefahr, die von den politischen und wirtschaftlichen Intentionen des Mar-shall-Plans für die Neuordnungsvorstellungen der Gewerkschaften ausging, wurde in den Führungskreisen des DGB frühzeitig erkannt. So heißt es z. B. in einem Kommentar zum Marshall-Plan im Organ des DGB (britische Besatzungszone): „Als Gewerkschaften wissen wir aber auch, daß die von Amerika beabsichtigte Hilfsaktion und damit der von ihm geförderte Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft ernste Gefahren mit sich bringen. Die USA als ausgesprochen kapitalistischer Staat verfolgen dabei selbstverständlich auch ihre politisehen und wirtschaftlichen Interessen. Sehr ernst ist für uns dabei auch die Tatsache, daß die USA gegen die Sozialisierung der Wirtschaft ist und daher bei ihrer Hilfsaktion den kapitalistischen Wiederaufbau Europas begünstigen und fördern wird. Sollen die Gewerkschaften deshalb den Marshall-Plan ablehnen? Ganz gewiß nicht.“ Die Zustimmung zum Marshall-Plan erfolgte unter dem Vorbehalt, die europäischen Völker einschließlich Deutschlands sollten in demokratischer Freiheit über ihre Sozial-und Wirtschaftsordnung selbst bestimmen können Begründet wurde die Position u. a. mit dem Hinweis, nach Auffassung der Gewerkschaften würde die Erfüllung der Neuordnungsforderungen eine wichtige Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg des Hilfsprogramms darstellen. Von daher erschien es nur konsequent, die Entschließung zum Marshall-Plan als Ergänzung zu den ebenfalls einstimmig angenommenen „Grundsätzen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (britische Zone) zur wirtschaftlichen Neuordnung der Grundstoffindustrien“ anzusehen
Die Zustimmung zum Marshall-Plan bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Neuordnungsvorstellungen wurde von Böckler auch in den Auseinandersetzungen mit den Gegnern des Marshall-Plans auf dem außerordentlichen Bundeskongreß des DGB vertreten. Da nach seiner Auffassung das deutsche Volk an der Grenze des Verhungerns angelangt sei, beschwor er die Möglichkeit eines dritten Weges, d. h. „zwischen zwei Ideologien gestellt . . .deutsche Wirtschaftspolitik (zu) machen. Eine deutsche Wirtschaftspolitik, die den Bedürfnissen der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer entspricht, ohne uns mehr als notwendige Gedanken zu machen über die Kräfte, die zu diesem MarshallPlan geführt haben.“
Obwohl auch führende Gewerkschaftsvertreter der amerikanischen Besatzungszone sich über zahlreiche Maßnahmen der Besatzungsmacht in starkem Maße enttäuscht zeigten und zum Beispiel im Zusammenhang mit der zu erwartenden Währungsreform die Befürchtung äußerten, daß es — ebenso wie 1923 — die Arbeitnehmerschaft sein würde, auf deren Rücken der wirtschaftliche Aufbau Deutschlands vollzogen werden solle, fand der MarshallPlan bei den Gewerkschaftsführern der amerikanischen Besatzungszone eine vorbehaltlosere Aufnahme, nicht zuletzt, weil die Alternative — der Aufbau aus eigener Kraft oder der Molotow-Plan — als unrealistisch bzw. unakzeptabel zurückgewiesen wurde Ein Junktim zwischen den Neuordnungsforderungen und der Unterstützung des Marshall-Plans wurde nicht hergestellt.
Wie sehr die Auswirkungen des Marshall-Plans auf die eigenen Neuordnungsvorstellungen zum Teil unterschätzt wurden, läßt besonders die Feststellung des Chefredakteurs der württembergisch-badischen Gewerkschaftszeitung erkennen: „Sollte, was die Gegner des europäischen Aufbauprogramms befürchten, die amerikanische Hilfe in dem Bestreben gegeben werden, auf diese Weise die privatkapitalistische Wirtschaft in Westdeutschland zu verewigen, dann kann auch das uns nicht abhalten, ja! zum Marshall-Plan zu sagen. Wir sind von der Unbesiegbarkeit der Idee des Sozialismus zu tief überzeugt, als daß wir glauben könnten, es gäbe eine Macht, und sei es der Monopolkapitalismus der USA, die sich dem Sozialismus als die höhere Form der volkswirtschaftlichen Organisation auf die Dauer widersetzen könnte. Vorerst kommt es auf die Überwindung der verheerenden Kriegsfolgen an. Und hierbei ist das europäische Wiederaufbauprogramm ein erfolgversprechender Beginn.“
Die erste bedeutende Stellungnahme, in der der Marshall-Plan hingegen strikt abgelehnt wurde, verfaßte am 23. Juli 1947 das Zentralsekretariat der SED. Diese Einschätzung wurde von der KPD in den Westzonen zunächst nicht geteilt -Nach der Gründung der Kominform (September 1947) wurde in der kommunistischen Weltbewegung jedoch einheitlich eine ablehnende Stellung zum MarshallPlan vertreten. Der gewerkschaftlichen Opposition gegen das Hilfsprogramm in den Westzonen, die im wesentlichen von kommunistischen Gewerk-schaftem getragen wurde, gelang es immerhin, die DGB-Führung der britischen Besatzungszone zur Einberufung eines außerordentlichen Bundeskongresses zu zwingen. Als Alternative zum MarshallPlan propagierte die Opposition den Versuch, aus eigener Kraft aus der wirtschaftlichen Notlage herauszukommen. Dabei mußte jedoch einschränkend festgestellt werden, „inwieweit die Möglichkeit besteht, bei einer erhöhten Industriekapazität die Dinge so zu meistern, daß wir tatsächlich leben können, das läßt sich heute noch nicht überblicken“ Als Hauptgrund für die Ablehnung des Marshall-Plans wurde darauf verwiesen, daß die amerikanische Hilfe einer Neugestaltung der Wirtschaft, insbesondere den Sozialisierungsbestrebungen der Gewerkschaften, und einem Ausbau des Mitbestimmungsrechts entgegenstünde Dabei wurde auf die Erfahrungen nach 1918 verwiesen und der Marshall-Plan mit dem Dawes-und Young-Plan verglichen, die zur Stabilisierung des kapitalistischen Systems beigetragen hätten. Oberstes Ziel der Gewerkschaften müsse die Wirtschaftseinheit Deutschlands und ein entscheidender Einfluß der Gewerkschaften auf die Wirtschaft bleiben.
Die von der Opposition befürwortete Alternative — Aufbau der Wirtschaft aus eigener Kraft bei Wahrung der Selbständigkeit Deutschlands — blieb nicht nur aufgrund der wirtschaftlichen Not wenig überzeugend, sondern auch, weil gleichzeitig von Vertretern der Opposition die Auffassung vertreten wurde, daß es zwischen den Exponenten Moskau und Washington keine Möglichkeit eines dritten Weges gäbe Bei Ablehnung des Marshall-Plans blieb lediglich die Alternative Moskau — eine Alternative, die wenig diskutabel zumindest für das Gros der Delegierten des außerordentlichen Gewerkschaftskongresses des DGB war.
Der in der Literatur und von Seiten des ostzonalen Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) gegen die Westzonen-Gewerkschaften erhobene Vorwurf, die Mitglieder in der Marshall-Plan-Frage nicht gehört bzw.der Opposition keine ausreichende Gelegenheit zur Darstellung ihrer Position gegeben zu haben, ist nur zum Teil berechtigt. Der Vorwurf der FDGB-Führung war insofern wenig überzeugend, als sie selbst ohne Mitgliederbefragung den Marshall-Plan ablehnte, obwohl es in den Reihen des FDGB zweifellos zahlreiche Befürworter für eine Annahme dieses Plans gab. Es spricht vieles für die Vermutung von U. Borsdorf, daß „sowohl die große Anzahl der Artikel wie die Auswahl der Informationen . . . darauf hinzuweisen (scheinen), daß die Mitglieder des FDGB von der Richtigkeit der Ablehnung des Planes mit einigem Aufwand überzeugt werden mußten“ In den Westzonen bestand, wenn auch verspätet, immerhin die Möglichkeit, die Marshall-Plan-Frage 1947/48 auf Kongressen einiger Gewerkschaftsbünde und einzelner Industriegewerkschaften bzw. auf Bezirksebene des DGB zu diskutieren. Berechtigt erscheint die Kritik insoweit, als zum Beispiel der DGB (britische Besatzungszone [BBZ]) W. Agatz von der IG Bergbau nicht die Möglichkeit bot, zu dem Referat von H. Böckler ein Korreferat zum Thema Marshall-Plan zu halten. Andererseits wurde die Opposition, gemessen an ihrer Stärke, in der Diskussion überproportional berücksichtigt.
Die unterschiedlichen Stellungnahmen der Führungsgremien des Badischen Gewerkschaftsbundes, die um so positiver zugunsten des Marshall-Planes ausfielen, je basisnäher diese Gewerkschaftsorgane zusammengesetzt waren, ist ein wichtiger Beleg für eine grundsätzlich positive Einstellung der Mehrheit der Mitglieder zum MarshallPlan. Die Entschließung der von den Mitgliedern des Badischen Gewerkschaftsbundes erzwungenen erweiterten Bundesausschußsitzung läßt erkennen, daß die Basis noch eher als die Gewerkschaftsführung bereit war, dem Marshall-Plan trotz aller Gefahren für die Neuordnungsvorstellungen zuzustimmen
Da die Politik des dritten Weges „nur dann Erfolg haben konnte, wenn man die negativen Folgen auch durch einen aktiven Widerstand zu verhindern suchte“ hierzu aber auf Seiten des DGB (BBZ) keinerlei Vorkehrungen getroffen wurden, unterschied sich diese Position in ihren Auswirkungen kaum von der einer vorbehaltlosen Befürwortung des Marshall-Plans. Es bleibt jedoch sehr fraglich, ob bei realistischerer Einschätzung des Kräfteverhältnisses und einer Aufgabe des traditionellen Weges der Einflußnahme auf politische Entscheidungen über die den Gewerkschaften nahestehenden politischen Kräfte eine Aufklärungsarbeit bei den Mitgliedern über die wirtschaftlichen und politischen Intentionen des Marshall-Plans und eine Mobilisierung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten 2. Gewerkschaften und Währungsreform Die Lösung der Finanz-und Währungsprobleme stellte nach 1945 wegen der vom Dritten Reich übernommenen Disproportionalität zwischen dem Geld-und Warenvolumen, der steigenden Fürsorgelasten der öffentlichen Haushalte, denen keine zusätzlichen Leistungen im Wirtschaftskreislauf entsprachen, der im Umlaufbefindlichen zwölf Milliarden Mark Besatzungsgeld („Alliierte Mark“) und aufgrund anderer Faktoren eine der wichtigsten und vordringlichsten Aufgaben jeder Wirtschaftspolitik in den Besatzungszonen dar. Von Gewerkschaftsseite wurde die Notwendigkeit einer Währungsreform wegen ihrer Bedeutung für den Wiederaufbau der Wirtschaft und der Verwirklichung ihrer Neuordnungsvorstellungen sehr früh hervorgehoben. Nach ihrer Auffassung entschied die „Art der gesetzlichen Lösung dieses Problems . . . über die künftige Vermögens-und Einkommensverteilung und damit weitgehend auch über die künftige soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Struktur sowie die politische Entwicklung“ des deutschen Volkes Frühe Pläne der Gewerkschaften, wie z. B.der G-Plan der Münchener Gewerkschaften und die Entschließung auf der ersten Konferenz der Gewerkschaften der britischen Besatzungszone, erhoben die Forderung einer schnellen Währungsreform, einer umfangreichen Vermögensabgabe, einer sozial gerechten Verteilung der Lasten unter besonderer Belastung der Hauptverantwortlichen des NS-Systems und des Krieges
Die Forderung einer schnellen Währungsreform wurde nicht zuletzt auch deshalb erhoben, um zu verhindern, „daß die Unternehmer, die zufällig über große Barbeträge verfügten, den Arbeitern für ihre Arbeit schlechtes Geld auszahlten und inzwischen ihre Anlagen wieder aufbauten und sich so Sachwerte verschafften“, und die Arbeiter „praktisch . . . mit ihren letzten körperlichen Reserven einen erheblichen Teil der Kriegsschäden bereinigten“ In gemeinsamen Erklärungen des Freien Gewerkschaftsbundes Hessen und der Arbeitsgemeinschaft der Industrie-und Handelskammern und der Handwerkskammern von Groß-Hessen (13. April 1946) sowie in einer Resolution des Gemeinschaftsausschusses Wirtschaft und Arbeit vom 13. September 1947 stimmten auch die Unternehmervertreter grundsätzlich einer gleichen Belastung von Geld-und Sachvermögen sowie einer progressiven Vermögensabgabe zu. Diese Position wurde von Untemehmerseite jedoch bereits Ende 1947 wieder aufgegeben
Neben der Forderung nach einer alsbaldigen und sozial gerechten Währungsreform, die die Gleich-behandlung von Geld-und Sachwertbesitzern voraussetzte, wurde von Gewerkschaftsseite 1948 eine gesamtdeutsche Regelung der Währungsreform angestrebt, wobei die einheitliche Währungs-und Finanzreform für ganz Deutschland auf der 4. Interzonenkonferenz der Gewerkschaften noch an die Bedingung erfolgter wirtschaftlicher Einheit geknüpft wurde Um eine gesamtdeutsche Regelung der Währungsreform nicht zu gefährden, war der DGB (BBZ) Anfang 1948 bereit, diese Prämisse aufzugeben. Eine Geldreform erschien ihm auf der Grundlage eines Viermächte-Abkommens schon vorher in allen Zonen gleichmäßig und gleichzeitig durchführbar.
Obwohl sich 1947 immer deutlicher abzeichnete, daß die Gewerkschaften keinen Einfluß auf die Durchführung der Währungsreform zu nehmen vermochten, erarbeitete das Wirtschaftswissenschaftliche Institut der Gewerkschaften im Auftrag des DGB im September 1947 eine ausführliche Stellungnahme zur Währungsreform, die die Gewerkschaftsforderungen noch einmal zusammenfaßte. Darin wurde besonderes Gewicht auf die Regelung des Lastenausgleichs gelegt und in der überarbeiteten veröffentlichten Version auch der Zusammenhang zwischen Währungsreform und überbetrieblichen Plan-und Lenkungsvorstellungen der Gewerkschaften aufgezeigt Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Währungsreform — die Schaffung einer neuen Zentralbank — erfolgte am 1. März 1948 mit der Einrichtung der Bank Deutscher Länder zunächst für die Bizone und ab Juni 1948 auch für die französische Besatzungszone. Bereits vor dem Auszug der Sowjetunion aus dem Kontrollrat (20. März 1948) wurde die gewerkschaftliche Forderung nach einer gesamtdeutschen Regelung damit zumindest erschwert. Die eigentliche — von den USA und Großbritannien diktierte — Währungsreform bestand aus dem Währungs-, dem Emissions-, dem Umstellungs-(20. bzw. 26. August 1948), dem Festkonten-Gesetz (4. Oktober 1948) sowie verschiedenen Durchführungsverordnungen.
Keine der wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften zur Währungsreform wurde erfüllt. Die Währungsreform war weder zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgt, noch stellte sie eine gesamtdeutsche Regelung dar. Da sie zunächst lediglich eine Abwertung der Barvermögen vomahm, jedoch Grund und Boden, Produktionsmittel und gehortete Waren nicht in die Neuordnung einbezog, stellte sie in ihrer Auswirkung eine einseitige Bevorzugung der Sachwertbesitzer und eine Enteignung der Geldbesitzer dar.
Die Gewerkschaften griffen in ihren ersten Stellungnahmen die Währungsreform zwar als unsozial an. lehnten sie jedoch nicht grundsätzlich ab. Erst der Lastenausgleich — seine Durchführung wurde mit Frist bis zum 31. Dezember 1948 den deutschen gesetzgebenden Stellen übertragen, die erforderlichen Mittel sollten durch eine besondere Vermögensabgabe aufgebracht werden — würde darüber entscheiden, ob die Währungsreform als sozial gerecht bezeichnet werden könnte. Bedauert wurde, daß keine gesamtdeutsche Währungsreform zustandegekommen war. Der Wunsch, daß es gelingen möge, das neue Geld auch in Berlin und in der sowjetisch besetzten Zone einzuführen war bei objektiver Beurteilung der politischen Lage ebensowenig realistisch wie die Einschätzung der eigenen Möglichkeiten zur Durchsetzung der gewerkschaftlichen Neuordnungsvorstellungen. Die Forderung des Generalsekretärs des Bayerischen Gewerkschaftsbundes.den lebensnotwendigen Bedarf weiter unter Bewirtschaftung zu halten und die Produktion nach „gemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten und nach dem Bedarf der breiten Massen“ zu steuern blieb ebenso unerfüllt wie die Forderung nach einer gerechten Steuerreform und einer raschen Erfassung des Sachwertbesitzes. Die 1952 erfolgte endgültige Regelung belastete lediglich 50 Prozent des Vermögenswertes vom 31. Juni 1948 mit einer Abgabe, die aus den laufenden Erträgen erbracht werden konnte und überdies steuerlich abzugsfähig war. 3. Probleme der Demontagen Solange die Demontagepolitik der Alliierten, die vereinzelt bereits 1945/46 einsetzte, sich darauf beschränkte, stillgelegte Rüstungsunternehmen zu sprengen oder abzu Prozent des Vermögenswertes vom 31. Juni 1948 mit einer Abgabe, die aus den laufenden Erträgen erbracht werden konnte und überdies steuerlich abzugsfähig war. 3. Probleme der Demontagen Solange die Demontagepolitik der Alliierten, die vereinzelt bereits 1945/46 einsetzte, sich darauf beschränkte, stillgelegte Rüstungsunternehmen zu sprengen oder abzubauen, wurde sie von gewerkschaftlicher Seite als Konzession an die Sicherheitsinteressen der Alliierten bzw. als notwendige Wiedergutmachung akzeptiert. Wenig oder kein Verständnis fand dagegen bei den meisten deutschen Gewerkschaftern die im Oktober 1947 vorgelegte Liste der zu demontierenden Betriebe 47), obwohl sie ebenso wie der revidierte Industrieplan im Vergleich zum Morgenthau-Plan und zum Potsdamer Abkommen deutliche Erleichterungen brachte. Kritisiert wurde die Unvereinbarkeit der Demontage „deutscher Friedensindustrien“ mit dem Wiederaufbau Deutschlands und Europas im Rahmen des Marshall-Plans 48). Die im Zusammenhang mit der Demontage insbesondere von Frankreich geäußerten Sicherheitsinteressen sowie das Bestreben der westeuropäischen Empfängerländer, mit Hilfe der deutschen Maschinen und Betriebe den eigenen Wiederaufbau zu beschleunigen, wurden akzeptiert; Demontagen jedoch, die darauf abzielten, nach Einschätzung der Gewerkschafter die deutsche Wirtschaftskonkurrenz vom Weltmarkt zu verdrängen, wurden heftig attackiert 49).
Die geringsten Probleme mit den Demontagen gab es in der amerikanischen Besatzungszone. Der Bayerische Gewerkschaftsbund z. B. akzeptierte die Demontagen als nicht zu änderndes Faktum und ignorierte die Wehklagen der Betriebsräte betroffener Unternehmen und der örtlichen Gewerkschaften. da diese sich nach Einschätzung der Gewerkschaftsspitze häufig im „Schlepptau von Unternehmerinteressen“ 50) bewegten. Der Bayerische Gewerkschaftsbund appellierte an die Militärregierung. für eine schonende Durchführung der Demontagen Sorge zu tragen und einen Wiederaufbau der demontierten Betriebe im Rahmen des Industrieplanes zuzulassen. Er trat für einen Maschinen-ausgleich zwischen den Betrieben ein und versuchte, über ein Sonderreferat für Demontagefragen die sozialen Folgeprobleme für die betroffenen Belegschaften zu lösen — nach eigener Einschätzung mit Erfolg: „ein im zuständigen Länderratsausschuß vorbereitetes Gesetz für die Unterstützung von Arbeitnehmern, die infolge Demontage arbeitslos werden, wurde gar nicht weiter verfolgt, denn in keinem Land der US-Zone hat sich bis jetzt ein Bedürfnis für eine solche Regelung ergeben“ Der Geschäftsbericht von 1948 konstatiert dann lediglich mit einem Satz das Ende der Demontage, ohne daß — wie betont wird — „die von manchen befürchteten Schwierigkeiten eingetreten sind“
Ganz anders stellte sich zu diesem Zeitpunkt die Situation für die Gewerkschaften der britischen und französischen Besatzungszone dar. Ihre Ziele, eine Begrenzung der Demontage zu erreichen, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nicht zu gefährden und die sozialen Auswirkungen der Demontage für die Arbeitnehmerschaft zu begrenzen, wurden nur zum Teil erreicht. Obwohl in Verhandlungen mit der Militärregierung, über die Mitarbeit in der deutsch-britischen Kommission und deren Unterausschüssen, in Zusammenarbeit mit Regierung, Unternehmern, Parteien, Kirchen, ferner über Einschaltung insbesondere der amerikanischen Gewerkschaften AFL und CIO Einfluß auf die amerikanische Regierung, die Militärregierung und einzelne Abgeordnete des Kongresses ausgeübt wurde, um eine Reduktion der Demontagen zu erreichen, blieben die Erfolge eher begrenzt
Wurden einerseits vom DGB alle möglichen Adressaten einer Einflußnahme direkt bzw. indirekt angesprochen, so blieb andererseits ein konzentrierter Einsatz der eigenen Organisation und Mitgliedschaft aus. Ein landesweiter Demontagestreik war zwar zeitweise geplant, fand jedoch nicht statt. Was stattfand, waren in der Regel von den Belegschaften, den Betriebsräten und den lokalen Gewerkschaftsorganisationen gegen die Demontagen gerichtete Streiks einzelner Betriebe. Lediglich die beiden kleinen Gewerkschaftsbünde von Süd-Württemberg-Hohenzollern und Süd-Baden führten Generalstreiks am 9. August 1948 bzw. 9. Sep-tember 1948 gegen die Demontagepolitik der französischen Besatzungsmacht durch
Die Demontagefrage band nicht nur in einer Phase wesentlicher Entscheidungen wichtige Arbeitskapazitäten der Gewerkschaftsführungen, sie trug auch dazu bei, die gewerkschaftliche MarshallPlan-Position zu untergraben, da sie die Gewerkschaften in zunehmendem Maße zwang, ohne Einschränkung für das Europäische Hilfsprogramm einzutreten, um die Demontage von Firmen, die nicht für die Rüstungsindustrie gearbeitet hatten, zu verhindern Es gelang ihnen nicht, so wie von Ludwig Rosenberg vorgeschlagen eine offensive Strategie zu entwickeln, ohne mit der Militärregierung in Konflikt zu geraten. Da Rosenberg die Voraussetzungen für einen aktiven Kampf, der sowohl von den Gewerkschaften als auch von der Arbeitnehmerschaft mit „aller Kraft und Annahme aller Konsequenzen“ geführt werden müßte, nicht gegeben sah, schlug er vor. eine Liste der Betriebe aufzustellen, die nicht demontiert werden sollten.
Auf diese Liste sollten insbesondere solche Werke gesetzt werden, die gemäß den wirtschaftsdemokratischen Vorstellungen der Gewerkschaften in Gemeineigentum zu überführen waren. Seine Begründung: „Uns interessieren vor allem die Betriebe, die das Volk selbst verwalten soll — uns interessieren nicht die Betriebe, in denen Nazis und Nazihelfer und Kapitalisten“ das Sagen haben. Dieser an die Mitglieder des DGB-Bundesvorstandes gerichtete Vorschlag von Ludwig Rosenberg, der eine offensive Politik zugunsten der eigenen Neuordnungsvorstellungen erlaubt hätte, wurde nicht aufgegriffen. Weshalb dies nicht geschah, konnte nicht ermittelt werden. Der DGB, obwohl in Fragen der Demontage sehr aktiv, verzettelte sich in zahllosen Einzelaktionen für die von der Demontage bedrohten Unternehmen und ihre Belegschaften; diese attackierten ihn wiederum, zu wenig für ihre Interessen eingetreten zu sein
III. Tarifbeziehungen — Arbeitskämpfe — Generalstreik: konsequente Nutzung gewerkschaftlichen Handlungsspielraums?
Um den Handlungsspielraum der Gewerkschaften für eine aktive Tarifpolitik bestimmen zu können, gilt es zunächst, die alliierten Anordnungen zu skizzieren. Die westlichen Besatzungsmächte, die angetreten waren, die deutsche Gesellschaft einer grundlegenden demokratischen Erneuerung zu unterziehen, gestatteten den neugegründeten Gewerkschaften zwar grundsätzlich, kollektive Arbeitsverträge abzuschließen und ließen als Kampf-mittel auch Streiks zu, schränkten einige dieser Rechte jedoch erheblich ein. Die Möglichkeit, über Tarifverträge die wirtschaftliche Lage und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer zu verbessern, war — abgesehen von Ausnahmen (Problemindustrien) — aufgrund des weiterhin geltenden Lohnstopps und der Fortdauer der Arbeitszeitregelungen der Kriegswirtschaft fast unmöglich. Hinzu kam, daß kollektive Arbeitsverträge zunächst lediglich auf Betriebsebene zulässig waren. Diese Einschränkung wurde von gewerkschaftlicher Seite selten angeprangert, was sich in erster Linie daraus erklärt, daß das „Geld in der Zuteilungswirtschaft der frühen Nachkriegszeit mit Warenmangel und Kaufkraftüberhang seine ökonomische Funktion weitgehend verloren (hatte). Wenn das zusätzliche Pfund Butter einen Monatsverdienst kostet, macht es wenig Sinn, um zwanzig Prozent höhere Geld-löhne zu streiten.“ Verboten waren Streiks und Aussperrungen, die die militärische Sicherheit oder die Aufgaben und Zielsetzungen der Militärregierungen tangierten. Streikverbot bestand für alle deutschen Arbeitnehmer alliierter Stellen und für Betriebe, die unter alliierter Verwaltung arbeiteten Einschränkungen der Interessenvertretung der Arbeitnehmer bei individuellen und kollektiven Arbeitskonflikten gab es im öffentlichen Dienst, in Versorgungsunternehmen und in anderen für die Militärregierung relevanten Bereichen. Als Konfliktherde für Arbeitskämpfe blieben Fragen der indirekten Lohnpolitik (Lebensrnittel-und Wohnraumzuteilung) und Probleme, die sich aus der Entnazifizierung sowie der Neuordnung und Demokratisierung der Wirtschaft ergaben.
Waren einerseits durch die Bestimmungen der Alliierten die Inhalte der Tarifvertragspolitik und der Kreis der deutschen Arbeitnehmer, denen es erlaubt war, Arbeitskämpfe zu führen, eingeschränkt, so waren es andererseits die deutschen Gewerkschaften selbst, die durch eine Fehlein-Schätzung des Kräfteverhältnisses — der Kapitalismus lag keineswegs, wie z. B. Böckler glaubte, in den letzten Zügen — und einer daraus abgeleiteten Politik der Nichtanerkennung von Arbeitgeber-organisationen in zahlreichen Fällen Tarifverhandlungen unmöglich machten. Der Vorschlag der Gewerkschaften, die wirtschaftlichen Fachvereinigungen sollten für Verhandlungen in Tarifangelegenheiten gemeinsame Ausschüsse bilden, wurde von diesen zurückgewiesen. Da es Zonenvorstand und Zonenausschuß der Gewerkschaften der britischen Besatzungszone ihrerseits ablehnten, mit Organisationen zu verhandeln, die „nicht als einzige Unternehmervertretung des betreffenden Wirtschaftszweiges sowohl die wirtschaftlichen als auch die sozialpolitischen Interessen“ wahrnahmen kam es — wenn überhaupt — in den ersten Jahren in der Regel nur zu Tarifabschlüssen für einzelne Betriebe.
Die Politik der DGB-Spitze der britischen Besatzungszone wurde 1947 von mehreren Einzelgewerkschaften unterlaufen, die, wie z. B. die IG Metall in Nordrhein-Westfalen, mit der Arbeitgeberorganisation der Metallindustrie eine Musterbetriebsvereinbarung abschlossen. Gerechtfertigt wurde diese Politik u. a. damit, daß die Haltung des Bundes eine Fortentwicklung des kollektiven Arbeitsrechts verhindere, zu einer Aufsplitterung der Lohn-und Arbeitsbedingungen, zu einer Übernahme wichtiger Funktionen der Gewerkschaften durch die Betriebsräte und zu einer die „Grundlagen der Gewerkschaftsbewegung gefährdenden Verselbständigung der Betriebsräte“ führe. Kritisiert wurde ferner, daß die Aufrechterhaltung der Politik des DGB-Bundesvorstandes es verhindere, über zentrale Vereinbarungen die Rechte der Betriebsräte auszubauen und eine Revision der Tarif-ordnungen, d. h. ihren Ersatz durch Tarifverträge zu erreichen, verhindere
Diese Kritik, die von anderen Einzelgewerkschaften geteilt wurde, führte dazu, daß der DGB (BBZ) seine Position der strikten Nichtanerkennung der Arbeitgeberorganisation aufgab. Die oben dargestellte Verschiebung der Kompetenzen zugunsten der Einzelgewerkschaften ließ der DGB-Spitze auch keine andere Möglichkeit. Hinzu kam, daß verschiedene Direktiven des Kontrollrates und der 60 Militärregierungen den Lohnstopp lockerten. Die Direktive Nr. 14 des Kontrollrates vom 12. Oktober 1945 und ihre Ergänzung vom 13. September 1946 ermöglichten begrenzte Verhandlungsmargen bei den Löhnen für Frauen und Jugendliche, bei der Beseitigung der Hungerlöhne unter fünfzig Pfennige, bei Akkordverdiensten, Ortsklassenregelungen und insbesondere bei Problemindustrien. Das bedeutete, daß für Industrien, die in der nationalsozialistischen Lohnpolitik benachteiligt worden waten, in einem Rahmen von fünf Prozent der Gesamtlohnsumme der jeweiligen Besatzungszone dem Kontrollrat Lohnerhöhungen vorgeschlagen werden konnten. Kam es zwischen den Tarifvertragsparteien zu einer Einigung, mußte diese der Arbeitsverwaltung zur Prüfung vorgelegt und anschließend vom Kontrollrat oder später von der Militärregierung genehmigt werden
Nachdem der Kontrollrat im März 1948 seine Funktion eingestellt hatte, erlaubten die Industrial Relations Direktiven Nr. 40 vom 29. April 1948 und Nr. 41 vom 2. Juli 1948, die mit OMGUS (der amerikanischen Militärregierung) abgestimmt waren, eine fünfzehnprozentige Lohnerhöhung, die jedoch erst nach der Währungsreform durchgesetzt werden konnte Die in der Anlage der Direktive Nr. 40 angekündigte Autonomie der Tarifvertragspartner wurde in der Bizone erst Ende 1948, in der französischen Besatzungszone sogar erst im April 1949 erreicht und mit dem Tarifvertragsgesetz vom 9. April 1949 gesetzlich festgeschrieben.
Bei einer generellen Aufhebung des Preisstopps, während der Lohnstopp noch einige Monate nach der Währungsreform galt, konnten weder die begrenzten Lohnabschlüsse noch die von den Gewerkschaften geforderten und zum Teil auch durchgesetzten Preisausschüsse und Preiskontrollen einen Kaufkraftverfall beim Gros der Arbeitnehmerschaft verhindern. Dennoch hat es Lohnstreiks in der britischen Besatzungszone — abgesehen von Einzelstreiks, bei denen es im wesentlichen um die betriebliche Durchsetzung von Lohn-und Akkord-vereinbarungen ging — „nur in einzelnen Fällen“, und zwar mit lokaler Tendenz in der Bauwirtschaft sowie im Organisationsbereich der Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten und auf regionaler Ebene in der Textil-und Holzindustrie in Westfalen-Lippe, gegeben
Größere Bedeutung kommt in dieser frühen Phase Arbeitskämpfen zu, die zur Durchsetzung von Be-triebsvereinbarungen geführt wurden, und Protestaktionen, die darauf abzielten, die katastrophale Emährungslage zu verbessern. Auch Kritiker wie Kleßmann/Friedemann konstatieren, daß bei den Auseinandersetzungen über die Betriebsvereinbarungen 1946 „noch eine weitgehende Identität zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften, die die Streiks in den meisten Fällen unterstützten“, festzustellen gewesen sei Bei den Streiks und Hunger-demonstrationen des Jahres 1947 handelte es sich zumeist „um spontane, häufig von Betriebsräten oder den örtlichen Gewerkschaften initiierte Aktionen“ die keine Unterstützung der Gewerkschaftsführung fanden, von ihr aber auch nicht verhindert wurden. Diese zumeist kurzen, mehrstündigen Arbeitsniederlegungen und Kundgebungen blieben lokal begrenzt. Gesellschaftspolitische Neuordnungsforderungen wurden — sieht man einmal vom Generalstreik der Bergarbeiter (3. April 1947) ab — nur selten erhoben. Es dominierte „in allen Aktionen eindeutig der Protest gegen die katastrophale Ernährungssituation“.
Das gilt in noch stärkerem Maße für die Streikwelle zu Beginn des Jahres 1948. Bei diesen Streiks machte sich als Folge des Kalten Krieges die verschärfte Auseinandersetzung mit den Kommunisten deutlicher als in den vorangegangenen Jahren bemerkbar. Der Verdacht „kommunistischer Drahtzieherei“ wurde offener und schneller geäußert. Im Unterschied zu den Streiks von 1947 gelang es der inzwischen „fest etablierten Gewerkschaftsspitze trotz der Spontaneität der Vorgänge leichter und effektiver, die Bewegungen unter einer gewissen Kontrolle zu halten oder gar ihnen die Spitze abzubrechen“ So heißt es zum Beispiel in einem Schreiben des Vorstandes des DGB-Landesbezirks Nordmark vom 10. Januar 1948: „Die Streiks in Hamburg sind ja inzwischen durch das Eingreifen der Gewerkschaften beendet. Der Bezirksvorstand ist sich klar darüber, daß Streiks ähnlicher Art unbedingt verhindert werden müssen, weil sie kein Stück Brot mehr schaffen, sondern die Versorgungslage erheblich erschweren. Wenn der Streik in Hamburg noch einige Tage fortgesetzt worden wäre, wären die größten Versorgungsschwierigkeiten aufgetreten. Auf der anderen Seite aber ist der Bezirksvorstand der Meinung, daß die Urheber dieser Streiks einen ausgezeichnet vorbereiteten Boden gefunden haben. Ebenso wie in Nordrhein-Westfalen hat die Fett-und Fleischversorgung auch in Hamburg aufgehört zu funktionie-ren." Mit der gleichen Begründung hatte die Gewerkschaftsführung in der britischen Besatzungszone Anfang 1948 ihren ganzen Einfluß aufgeboten, um einen von den Betriebsräten des Ruhrgebietes geforderten Generalstreik zu unterbinden
Wie läßt sich vor diesem Hintergrund erklären, daß am 12. November 1948 dennoch ein vierundzwanzigstündiger Generalstreik durchgeführt wurde, der insbesondere vom DGB (BBZ) mitgetragen wurde und eindeutig auch Neuordnungsvorstellungen wie Gemeinwirtschaft und überbetriebliche Mitbestimmung einklagte?
Das Scheitern der demonstrativen Arbeitsruhe der bayerischen Gewerkschaften und anderer regionaler und lokaler Proteste zu Beginn des Jahres 1948, die sich eindeutig gegen die katastrophale Ernährungslage richteten, die Preispolitik des Frankfurter Wirtschaftsrates — d. h. die Aufhebung des Preisstopps bei Fortbestand des Lohnstopps, die die Lohn-Preis-Schere öffnete —, die die Sachwertbesitzer einseitig begünstigende Währungsreform und andere Maßnahmen, insbesondere der amerikanischen Militärregierung, die das Kräfteverhältnis zwischen Kapital und Arbeit zugunsten der Unternehmer veränderten und deren Widerstand gegen die Neuordnungsvorstellungen der Gewerkschaften verstärkten, führten in Gewerkschaftskreisen zu wachsender Verbitterung. „Angesichts der Tatsache. daß alle bisherigen Forderungen und Vorschläge der Gewerkschaften, die die Sicherung eines ausreichenden Realeinkommens und damit einer erträglichen Lebenshaltung für die breite Masse der Arbeiterschaft bezweckten, unbeachtet“ blieben, beauftragte der Bundesbeirat den Bundesvorstand des DGB (BBZ), „sofort energische Maßnahmen vorzubereiten, um eine Änderung der . . . unhaltbaren Lage herbeizuführen“. Der Zeitpunkt, an dem die „Spannung zwischen Lohn und Preis, die eine unerträgliche Senkung der Massenkaufkraft zur Folge hatte, mit einer klaren Negation der Mitbestimmungsrechte der Arbeiterschaft zusammentrifft“, der gleichzeitig der Punkt sein würde, „an dem die Gewerkschaften mit geballter Kraft den Kampf aufnehmen“ würden war damit für den DGB Ende 1948 gekommen. Entsprechend dem Auftrag des Bundesbeirates beschloß der Bundesvorstand des DGB, über zwei Tage hinweg, am 11. und 12. November 1948, die Arbeit ruhen zu lassen, und kündigte an. daß dieser Maßnahme weitere Aktionen folgen sollten, wenn es der Gewerkschaftsrat für zweckmäßig erachte. Zugleich sprach der DGB die Hoffnung aus, daß diese Aktion als eine Handlung des Gewerkschaftsrates in beiden Zonen gemeinsam durchgeführt würde
Neben der Einflußnahme der Besatzungsmächte, die darauf abzielte, der Demonstration gewerkschaftlichen Willens die politische Spitze abzubrechen waren es vor allem gewerkschaftsinterne Differenzen und parteipolitische Bestrebungen, die einer machtvollen Streikbewegung der Gewerkschaften entgegenstanden.
Die Differenzen zwischen den Gewerkschaftsführern der amerikanischen und britischen Besatzungszone betrafen nicht nur die Streikdauer, die auf Betreiben der Gewerkschaften in der amerikanischen Zone auf vierundzwanzig Stunden verkürzt wurde. Insbesondere die Gewerkschaftsführer „aus Bayern und Württemberg-Baden versuchten, unter vielerlei Begründungen den Beschluß des Gewerkschaftsrates zur Durchführung der Aktion aufzuheben oder hinauszuschieben, und es zeigte sich auch hier wieder, wie weit die Auffassungen über Sinn und Zweck der Aktion in den beiden Zonen auseinandergingen“ Während es den Gewerkschaftsvertretern der amerikanischen Besatzungszone in erster Linie um die Behebung der katastrophalen Ernährungslage, um Preissenkungen für lebensnotwendige Güter und Lohnerhöhungen ging, traten Böckler und andere führende Gewerkschafter der britischen Besatzungszone dafür ein, sich mit der Frage des Einflusses der Gewerkschaften auf die Wirtschaft zu beschäftigen, da „es auf sie in der Hauptsache ankäme und nicht auf die Frage einer Lohnerhöhung“. Eine Beschränkung der Gewerkschaften auf „sozialpolitische Arbeit“ wurde deshalb abgelehnt, da dies einem Verzicht auf „jeden Fortschritt und direkter Mitwirkung in der Wirtschaft“ gleichkäme
Erschwert wurden die Vorbereitungen für den Demonstrationsstreik ferner durch die Haltung der Sozialausschüsse der CDU und eines Teils der ehemals christlichen Gewerkschafter. Obwohl auch die Sozialausschüsse scharfe Kritik an denjenigen übten, die aus reiner „Gewinnsucht nach der absolut freien Wirtschaft“ riefen und kirchliche Kreise, z. B.der Bischof von Münster, die Preistreiberei als „himmelschreiende Sünde“ bezeichneten, sprachen sich Vertreter der christlich-demokratischen Mitglieder des DGB (BBZ) auf einer Tagung in Königswinter (6. bis 7. November 1948) gegen den vom Gewerkschaftsrat beschlossenen Demonstrationsstreik aus. Ein Generalstreik schien ihnen nicht geeignet, das gewerkschaftliche Ziel der Verbesserung der Lebenslage der Arbeiter herbeizuführen. In der geplanten Aktion erblickten sie vielmehr „eine große Gefahr für die Wiedergesundung der Wirtschaft und für die Gewerkschaftseinheit, deren junges Gefüge durch die politische Aktion gefährdet“ würde. Diese Bedenken wurden in einer Besprechung mit Vertretern der Bundesleitung des DGB vorgetragen. Man äußerte insbesondere die Besorgnis, die geplante Arbeitsruhe könnte zu „dunklen parteipolitischen Zwecken mißbraucht werden . . ., deren Nutznießer allein der Kommunismus sein würde“. Auch der Hinweis, daß „weitgehende Sicherungen gegen jeden Mißbrauch“ getroffen worden wären, vermochte die genannten Gewerkschaftsvertreter der CDU nicht umzustimmen
Entscheidend für das Gelingen der Aktion wurde das „Gelöbnis“ der Funktionäre des DGB-Bezirks Nordrhein-Westfalens, „den Beschluß des Gewerkschaftsrates zur Durchführung zu bringen und dafür Sorge zu tragen, daß am 12. November 1948 . . . sämtliche Betriebe stilliegen“ Nachdem auch in Hessen die Vorbereitungen der Aktion auf vollen Touren liefen, ließ sich trotz der im Gewerkschaftsrat am 10. November 1948 erneut geäußerten Bedenken einiger Gewerkschaftsführer der amerikanischen Besatzungszone der Generalstreik weder verschieben noch gar rückgängig machen.
Der Demonstrationsstreik vom 12. November 1948 wurde geprägt durch die von der Gewerkschaftsführung aufgrund der Stuttgarter Vorfälle erteilte Anordnung, daß keine Kundgebungen, Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünfte während der Arbeitsruhe stattfinden sollten — eine Aufforderung, die keineswegs ungeteilte Zustimmung erhielt. Trotz der erwähnten Differenzen innerhalb der Gewerkschaftsbewegung und der Gegenpropaganda eines Teils der CDU-Sozialausschüsse, der Unternehmer und des Gros der Presse wurde eine solch hohe Streikbeteiligung wie am 12. November 1948 nie wieder erreicht. Beteiligt waren nach Schätzungen des bizonalen Gewerkschaftssekretariats 9, 25 Millionen der 11, 7 Millionen Arbeitnehmer der Bizone; eine neuere Berechnung von H. Volkmann die alle vorhandenen Quellen heranzieht, kommt immerhin noch auf ca. sieben Millionen Beteiligte. Dieselbe Studie ergibt für den Zeitraum von 1945 bis 1948, geordnet nach den Ursachen der Arbeitskämpfe, die tabellarische Übersicht auf Seite 36.
Ordnet man die Tabelle nach den Kategorien wirtschaftliche oder politische Ziele, die insbesondere die Neuordnungsvorstellungen betreffen, zeigt sich von 1946 bis 1948 eine deutliche prozentuale Abnahme derjenigen Arbeitskämpfe, die darauf abzielten, bestehende wirtschaftliche Strukturen im Sinne der Gewerkschaften zu verändern, bzw, die Wiedereinstellung politisch belasteter Betriebsleiter oder führender Angestellter zu verhindern.
Die Frage nach den Erfolgen der Gewerkschaften in der Gründungsphase der Bundesrepublik wird hinsichtlich der Organisationsfrage und der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Neuordnungsvorstellungen unterschiedlich beantwortet werden müssen. Auch wenn kein gesamtdeutscher Gewerkschaftsbund aufgrund der Differenzen zwischen den Gewerkschaften der Westzonen und der SBZ sowie insbesondere aufgrund der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen (Kalter Krieg) erreicht und auch wenn die 1945/46 vertretenen Pläne einer zentralistischen Einheitsgewerkschaft nicht durchgesetzt werden konnten, so ist die organisatorische Erfolgsbilanz doch keineswegs negativ. Im Vergleich zu Weimar bleibt die Überwindung der Richtungsgewerkschaften und die Erfassung der Mehrzahl der organisierten Arbeiter, Angestellten und Beamten in Industriegewerkschaften ein großer Fortschritt. Das gilt selbst dann, wenn man sich vergegenwärtigt, daß mit der Gründung selbständiger Angestelltengewerkschaften und mit dem Scheitern der Bemühungen, die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) innerhalb des Gewerkschaftsbundes zu halten, die Angestellten nur zum Teil den DGB-Einzelgewerkschaften angehö-ren. Ein Mangel stellte ferner der vergleichsweise geringe Anteil an Frauen. Jugendlichen und Beamten im neuen Bund dar.
Das Scheitern der frühen Pläne einer zentralistischen Einheitsgewerkschaft ist aus demokratie-theoretischer Sicht demgegenüber eher als Vorteil zu bewerten. Die Gefahr der Bürokratisierung der Organisation und der übergroßen Distanz zu den Mitgliedern ist bei dieser Organisationsform zweifellos größer als bei einem föderativen Dachverband. Festzuhalten bleibt ferner, daß für die Entscheidung zugunsten des Industriegewerkschaftsprinzips zwar externe Faktoren — insbesondere Militärregierungen, englische und amerikanische Gewerkschaftsbünde — eine wichtige Rolle spielten. daß die Entscheidung jedoch aufgrund einer ständig wachsenden Zahl deutscher Gewerkschafter. die dieses Organisationsprinzip befürworteten, zumindest in deramerikanischen und französischen Besatzungszone nicht als Oktroyierung zu charakterisieren ist.
Die Bilanz hinsichtlich einer Realisierung der wirtschafts-und gesellschaftspolitischen Neuordnungsvorstellungen der Gewerkschaften ist dagegen eher negativ. 1946/47 waren zwar — getragen von einer breiten „Koalition“ der Parteien, die von der KPD bis zur CDU/CSU reichte — Neuordnungsforderungen zur Wirtschaftsdemokratie, zur Mitbestimmung. Sozialisierung und Planung in die Landesverfassungen aufgenommen worden. Die entsprechenden Verfassungsartikel trugen in der Regel jedoch lediglich programmatischen Charakter und bedurften der Präzisierung und Ausgestaltung in Ausführungsgesetzen. Ein erster konkreter Schritt zur Demokratisierung eines Teiles der Wirtschaft war demgegenüber die paritätische Mitbestimmung in den entflochtenen Werken der Eisen-und Stahlindustrie des Ruhrgebiets vom Februar 1947. die zum einen das Resultat gewerkschaftlicher Forderungen und einer sich ausbreitenden Streikwelle war. zum anderen von der britischen Militärregierung gebilligt wurde, um einen ungestörten Produktionsprozeß in der Schwerindustrie zu sichern. Als in den Jahren 1947 bis 1949 die einzelnen Landtage die gesetzliche Konkretisierung und Umsetzung der Neuordnungsvorstellungen berieten, traten die unterhalb des Konsenses weiter bestehenden divergierenden politischen Traditionen und Richtungen hervor. Hinzu kam, daß sich sowohl die nationalen als auch internationalen Rahmenbedingungen für eine Neuordnung von Wirtschaft und Gesellschaft erheblich verschlechtert hatten. Machtverschiebungen innerhalb der CDU, die Politik des Frankfurter Wirtschaftsrates, die Zuspitzung des Kalten Krieges, Marshall-Plan und Währungsreform sowie andere Faktoren hatten das Machtverhältnis inzwischen eindeutig zugunsten der Verfechter einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung verschoben. Erschwert wurde die Durchsetzung einer Demokratisierung der Wirtschaft nach 1947 aufgrund der wachsenden Differenzen zwischen den Gewerkschaften der westlichen Besatzungszonen und der SBZ einerseits, aber auch zwischen der britischen, der amerikanischen und der französischen Besatzungszone andererseits, was unter anderem mit dazu beitrug, daß der gewerkschaftliche Demonstrationsstreik vom 12. November 1948 erfolglos blieb.
Insgesamt läßt sich feststellen, daß von Seiten der Gewerkschaftsführung die Mobilisierung der eigenen Mitgliedschaft aus Angst vor einem wachsenden Einfluß kommunistischer Gewerkschafter und vor unkontrollierten Aktionen nur in Ausnahmefällen betrieben wurde. Entsprechend der gewerkschaftlichen Tradition in Deutschland versuchte sie, in erster Linie über die Beeinflussung der in den verfassunggebenden Landesversammlungen, in den Landtagen, im Parlamentarischen Rat und im Bundestag vertretenen Parteien, insbesondere der SPD, ihre Vorstellungen einer Demokratisierung der Wirtschaft durchzusetzen. Die wenigen Gesetz-entwürfe, die trotz ungünstigerer Machtverhältnisse in den Landtagen nach 1947 Mehrheiten fanden, scheiterten am Widerstand der Militärregierung, die ihr Inkrafttreten mit dem Argument, daß Fragen der Wirtschaftsordnung zum Kompetenzbereich eines noch zu wählenden gesamtstaatlichen Parlaments gehörten, verhinderten (z. B. im Fall des Gesetzes über die Sozialisierung der Kohlewirtschaft in Nordrhein-Westfalen). Mindestens genauso häufig scheiterten entsprechende Gesetzentwürfe bereits am Widerstand der bürgerlichen Parteien in den Landtagen.
Siegfried Mielke, Dr. phil., geb. 1941; seit 1972 Ass. Prof.; seit 1979 Professor für Politikwissenschaft am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin. Veröffentlichungen u. a.: Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Band 17, Göttingen 1976; (Hrsg.) Internationales Gewerkschaftshandbuch, Opladen 1983; (Mitherausgeber und Bearbeiter) Quellen zur Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung im 20. Jahrhundert (unter Mitarbeit von P. Rütters, M. Becker, M. Fichter), Band 6: Organisatorischer Aufbau der Gewerkschaften 1945 bis 1949, Köln 1987; Band 8: Die Gewerkschaften und die Angestelltenfrage 1945— 1949, Köln 1989; (zusammen mit P. Rütters) Band 7; Gewerkschaften in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (i. E. 1990).
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