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Urheberrecht und Copyright | Themen | bpb.de

Urheberrecht und Copyright Vergleich zweier ungleicher Brüder

Sebastian Deterding/Philipp Otto

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Beim Schutz geistiger Schöpfungen gibt es weltweit zwei Rechtstraditionen: das kontinentaleuropäische Urheberrecht und das angloamerikanische Copyright. Obwohl beide in der Alltagssprache oft austauschbar verwendet werden, unterscheiden sie sich schon im Ansatz fundamental.

Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de (bpb, Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de ) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de

Das Urheberrecht, wie es heute in Deutschland, Frankreich und der Schweiz gilt und teilweise in EU-Recht übergegangen ist, schützt den Urheber selbst, einschließlich seiner Person. Im Urheberrecht finden sich die humanistischen und individualistischen Gedanken der französischen Revolution (1789-1799) wieder, in deren Zuge das erste moderne Urheberrecht in Frankreich formuliert wurde: Ein Werk als geistiger und kreativer Ausdruck des Urhebers ist untrennbar mit seiner Person verbunden, daher kann der Urheber seine Rechte an diesem Werk auch nie völlig abgeben. Er kann anderen nur die Lizenz erteilen, sein Werk auf bestimmte Art und Weise zu nutzen.

Dazu ist das Urheberrecht primär um die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers bekümmert: Er soll für sein Werk einen gerechten Lohn bekommen. Seine Rechte werden allerdings von einer Reihe von Schranken begrenzt, die sicherstellen sollen, dass die Allgemeinheit in Form von Bildung und Forschung an seinem Werk teilhaben kann.

Das Copyright dagegen geht historisch viel weiter zurück bis zum englischen Statute of Anne 1709. Das Copyright ist eigentlich ein "Verwerterrecht": Seine Grundidee ist, öffentliche Bildung und die Zirkulation von Wissen zu befördern, indem die Verwerter – die Drucker oder heutigen Verlage – eine Zeitlang ein exklusives Recht erhalten, ein bestimmtes Werk zu vervielfältigen. Verlage sind so davor geschützt Verluste zu machen, wenn sie teuer ein Manuskript kaufen, erstmals setzen und drucken, das sich dann nicht verkauft, weil die Konkurrenz billigere Kopien davon herstellt.

In der Praxis drückt sich das etwa für Angestellte oder Künstler konkret so aus, das sie in Ländern mit Copyright oft mit ihren Verträgen automatisch sämtliche Rechte an ihren Werken an ihren Arbeitgeber bzw. ihren Verlag abtreten.

Auf Büchern, CDs und Filmen findet man auch hierzulande meist das Copyright-Zeichen "©", dabei ist es hierzulande irrelevant. Um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss ein Werk in Deutschland nicht extra gekennzeichnet werden – übrigens auch nicht mehr im Heimatland des ©-Zeichens, den USA. Seit 1989 muss man dort nicht mehr gesondert darauf hinweisen, dass ein Werk urheberrechtlich geschützt ist. Schaden tut das ©-Zeichen aber nicht.