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Überhangmandat | bpb.de

Überhangmandat

Wenn mehr Interner Link: Abgeordneten durch die Interner Link: Erststimme in ein Interner Link: Parlament gewählt werden, als die Interner Link: Partei laut Zweitstimme Sitze hat, dann sagt man: Die Partei hat Überhangmandate.

Überhangmandat

Bei einem Wahlsystem mit Erststimme und Zweitstimme passiert manchmal folgendes:
33 Abgeordnete einer Partei werden durch die Erststimme in das Parlament gewählt. Nach der Ausrechnung der Zweitstimme bekommt die Partei aber eigentlich nur 30 Sitze im Parlament. Das sind 3 Sitze weniger, als die Partei nach der Erststimme bekommen müsste.

Diese 3 zusätzlich gewählten Abgeordneten dürfen aber trotzdem in das Parlament. Man nennt das Überhangmandate. Es kommen dann mehr Abgeordnete in das Parlament als eigentlich geplant.

Dann dürfen auch die anderen Parteien mehr Abgeordnete in das Parlament schicken. Das nennt man Ausgleichsmandate.

Es wird genau berechnet: Wie viele Abgeordnete dürfen die anderen Parteien zusätzlich in das Parlament schicken? Keine Partei hat so Vorteile durch die Überhangmandate.

(© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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