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Unabhängigkeit der Gerichte | bpb.de

Unabhängigkeit der Gerichte

Die Richter und Richterinnen entscheiden
auf Grundlage von den Interner Link: Gesetzen.
Niemand sonst darf ihnen etwas vorschreiben.

Unabhängigkeit der Gerichte bedeutet:

  • Die Richter und Richterinnen achten auf die Gesetze.

  • Die Richter und Richterinnen entscheiden so, wie sie es für nach dem Gesetz richtig halten.

  • Und niemand schreibt den Richtern und Richterinnen vor, wie sie entscheiden sollen.



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Quelle: Dorothee Meyer und Team/Wolfram Hilpert: einfach POLITIK: Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2026. Lizenz (Text): CC BY-SA 4.0

Fussnoten