Die S. ist eine Regel, die festlegt, welche Hürde genommen werden muss, um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können oder Teil einer Einrichtung zu werden (z. B. bei Interner Link: Wahlen mit eigenen Abgeordneten in ein Interner Link: Parlament einziehen zu können). Die Interner Link: Fünfprozentklausel bei Bundestagswahlen besagt z. B., dass eine Interner Link: Partei mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erreichen muss, um in den Interner Link: Bundestag einzuziehen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: