W. sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern (Interner Link: Bürger/Bürgertum) an der Politik, die mittels formalisierter Stimmabgabe (z. B. für einen Kandidaten, eine Interner Link: Partei etc.) im Rahmen eines Wahlverfahrens erfolgen. Freie W. sind ein Grundelement demokratischer Interner Link: Herrschaft. Zu unterscheiden ist zwischen a) allgemeinem W.-Interner Link: Recht, das allen Menschen unabhängig von ihrer Geschlechts-, Berufs-, Schichtzugehörigkeit etc. zusteht; b) eingeschränktem W.-Recht, das bestimmte Erfordernisse an die Wahlbeteiligung stellt (z. B. für Nichtstaatsangehörige); c) direkten W. (die Wahlberechtigten wählen mit ihrer Stimmabgabe unmittelbar den Kandidaten); d) indirekten W., bei denen die Wahlberechtigten sog. Interner Link: Wahlmänner wählen, die zusammen ein Gremium bilden, das letztlich den Kandidaten bestimmt; e) offenen W. (z. B. durch Handzeichen); f) geheimen W. (bspw. durch die Abgabe von Stimmzetteln).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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