Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Leistungsstörung | bpb.de

Leistungsstörung

Wenn in einem Interner Link: Schuldverhältnis die geschuldete Interner Link: Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wird, spricht man von L., und es kommen rechtliche Konsequenzen, z. B. Interner Link: Schadensersatz für den Interner Link: Gläubiger oder Interner Link: Rücktritt, in Betracht. Teilweise ist dafür aber ein Interner Link: Verschulden des Interner Link: Schuldners an der L. erforderlich. Die L. kann darin liegen, dass die Leistung zu spät erbracht wird (Interner Link: Verzug), gar nicht (ggf. wegen Interner Link: Unmöglichkeit) oder schlecht (siehe dazu Interner Link: Rücktritt, Interner Link: Schadensersatz). Siehe auch Gefahrtragung

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten