Eine wichtige Rolle bei der Vermarktung urheberrechtlich geschützter Werke spielen die Verwertungsgesellschaften. Die Verwertungsgesellschaften bündeln die individuellen Ansprüche von Urhebern und machen sie gegenüber einer Vielzahl von Werknutzern geltend. Umgekehrt bieten die Verwertungsgesellschaften einzelnen Werknutzern eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit, Nutzungslizenzen für Werke aus einem breiten Repertoire aus einer Hand zu erwerben. Das kann eine Menge von Verhandlungen mit einzelnen Rechteinhabern ersetzen.
Die von den Verwertungsgesellschaften eingesammelten Einnahmen werden dann an die Mitglieder nach einem Verteilungsschlüssel ausgeschüttet. Mitglieder von Verwertungsgesellschaften sind sowohl Künstler als auch Unternehmen.
Im Bereich der Musik sind die wichtigsten Verwertungsgesellschaften die GEMA und die GVL. Für Texte ist die VG Wort zuständig, für Bilder aller Art die VG Bild-Kunst. Daneben gibt es eine größere Anzahl kleinerer, spezialisierter Verwertungsgesellschaften. Alle Verwertungsgesellschaften treten für eine Stärkung der Position der Urheber und anderer Rechteinhaber ein.
So kämpft etwa auch die GVL zusammen mit den Plattenfirmen und den ausübenden Künstlern für die zuvor diskutierte Verlängerung der Schutzfristen auf Musikaufnahmen. Alle Verwertungsgesellschaften setzen sich zusammen mit den Urheberverbänden dafür ein, dass Pauschalabgaben, die auf Geräte und Leermedien erhoben werden, auch auf Computer und neue Kategorien von 'Vervielfältigungsgeräten' wie Mobiltelefone und Digitalkameras sowie auf Medien wie Speicherkarten ausgeweitet werden.
Die GEMA befindet sich im Zuge der Digitalisierung der Mediennutzung in einem Dilemma. Um den tatsächlichen Musikverbrauch individuell zu erfassen und abzurechnen, bräuchte man eine vollständige DRM-Infrastruktur von den Musikunternehmen bis zu den Nutzern. Hätte man eine solche Infrastruktur, würde aber die jetzt von der GEMA wahrgenommene Aufgabe der pauschalen Vergütung und Abrechnung entfallen, da man die Musiknutzung individuell abrechnen könnte. Damit würde sich für die GEMA die Existenzfrage stellen. In Anbetracht dieser Konsequenzen setzt sich die GEMA nicht ausschließlich für die Verbreitung von DRM ein, sondern plädiert für die parallele Beibehaltung des Pauschalabgabensystems.
Links:
- Externer Link: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
- Externer Link: Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
- Externer Link: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst)
- Externer Link: Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL)
- Externer Link: Initiative "Ja zur privaten Kopie" (von GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst)