Die Hersteller elektronischer Geräte für die Verarbeitung von Medien aller Art – Unterhaltungselektronik, Computer, digitale Fotoapparate, Mobiltelefone und so weiter – haben eine recht klare Agenda. Ihnen sind vor allem die Geräte- und Medienabgaben an die Verwertungsgesellschaften ein Dorn im Auge, die das Urheberrecht ihnen vorschreibt.
In langjährigen Auseinandersetzungen vor Gericht und mit Lobby-Aktivitäten aller Art kämpfen sie gegen eine Ausweitung und Erhöhung der Gebühren. Dabei werden sie in erster Linie vom Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) sowie vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) vertreten.
Die Interessen der Internet-Provider werden vor allem durch Haftungsfragen im Zusammenhang mit tatsächlichen oder vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen berührt. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (ECO) nimmt diese Interessen auf politischer Ebene wahr. Wiederholt haben Gerichte eine Verantwortlichkeit der Provider für die über ihre Systeme illegal verbreiteten Inhalte anerkannt.
Wenn die aktuellen EU-Vorgaben umgesetzt werden, die die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums verbessern sollen, kommen auf die Internet-Provider weitere Aufgaben bei der Unterstützung der zivil- und strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu. Dazu gehören beispielsweise die Pflicht zur Datenspeicherung und Herausgabe von Kundendaten auf Verlangen durch berechtigte Parteien. Der ECO fordert den Gesetzgeber auf, sich darauf zu konzentrieren, gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen, und die den Internet-Providern entstehenden Kosten für Datenspeicherung und Bereithaltung zu erstatten.