Verbraucher sind überwiegend Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke. Beim einfachen Hören von Musik, Lesen von Büchern oder Ansehen von Filmen nehmen sie so genannte "gewöhnliche Nutzungshandlungen" an Werken vor, die nicht vom Urheberrecht reguliert sind. Bei darüber hinausgehenden Nutzungshandlungen wie beispielsweise dem Anfertigen von Kopien für die private Nutzung (Privatkopie) greift hingegen das Urheberrecht. Dann gilt: Da das Recht zur Werknutzung ursprünglich den Urhebern vorbehalten ist, werden Verbraucher erst durch den Erwerb von Nutzungsrechten (Lizenzen) oder gesetzliche Ausnahmen dazu berechtigt.
Voraussetzung dafür ist, dass der Urheber der Veröffentlichung des Werkes zugestimmt hat. Üblicherweise werden die Nutzungsrechte an geschützten Werken von den Urhebern an Verwerter wie beispielsweise Verlage oder Plattenfirmen verkauft, die dann Kopien in größerer Menge auf den Markt bringen.
Nicht alle Nutzungshandlungen bedürfen einer ausdrücklichen Erlaubnis der Rechteinhaber: Im Gesetz sind Ausnahmebestimmungen vorgesehen, die unter bestimmten Umständen erlauben, dass Nutzungshandlungen wie etwa die Anfertigung von Privatkopien auch ohne ausdrückliche Genehmigung der Rechteinhaber vorgenommen werden dürfen.
Die Ausgestaltung dieser Ausnahmen ist regelmäßig ein Streitpunkt zwischen Rechteinhabern und Interessenvertretern der Verbraucher – das sind vor allem organisierte Verbraucherschützer und Bürgerrechtsinitiativen. Während laufender Gesetzesinitiativen bemühen sie sich darum, die Verbraucher über die Konsequenzen der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen aufzuklären und sie gegebenenfalls dagegen zu mobilisieren.
Dabei kommt es aufgrund teils radikaler Forderungen nicht selten zu Konfrontationen mit Vertretern der Urheber, Rechteinhabern und der Legislative. Mit Öffentlichkeitsarbeit vor allem im Internet sowie schriftlichen Eingaben an das in Urheberrechtsangelegenheiten zuständige Bundesjustizministerium wehren sich die Verbraucherschützer gegen eine Ausweitung des Urheberrechtsschutzes. Dabei geht es vor allem um die zunehmende Beschneidung der Nutzerbefugnisse, wie etwa die Abschaffung oder Einschränkung der Privatkopie.