Bündnis für Arbeit
Nach dem Regierungswechsel 1998 in DEU etablierte (nach den Wahlen 2002 nicht mehr aktive) Einrichtung, in der die Bundesregierung und Spitzenvertreter von Verbänden der Arbeitgeber und Gewerkschaften Maßnahmen verabredeten, die das Ziel hatten, a) die Arbeitslosigkeit zu reduzieren und die Beschäftigung aufzubauen, b) mehr Arbeitsplätze zu schaffen und c) die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu verbessern.Siehe auch:
Wahlen
Bundesregierung
Arbeitgeber/Arbeitgeberin
Gewerkschaften
Arbeitslosigkeit
Unternehmen
Konzertierte Aktion
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.