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Sichere Herkunftsstaaten | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Sichere Herkunftsstaaten Deine tägliche Dosis Politik

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(© bpb)

🍵 Guten Morgen,

die Bundesregierung diskutiert erneut über eine Erweiterung der Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Aber was gilt als sicher und wozu die Einstufung?

🔒 „Sichere Herkunftsstaaten“

  • Die Einstufung gibt es seit der Reform des Asylrechts 1993. Ein Staat gilt als sicher, wenn Menschen dort keine politische Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen drohen.

  • Asylanträge von Menschen aus „sicheren Herkunftsländern“ werden in einem beschleunigten Verfahren geprüft und üblicherweise abgelehnt.

  • Auf der Liste sind aktuell die Staaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.

🇬🇪🇲🇩 Aktuelle Diskussion

  • Seit vergangener Woche stuft die Bundesregierung auch Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten ein. Ein Argument: die niedrigen Anerkennungsquoten von Asylanträgen aus beiden Ländern (unter 0,1 %).

  • Wegen gestiegener Geflüchtetenzahlen wird aktuell eine weitere Ausweitung der Liste diskutiert.

  • CDU und FDP fordern auch die Maghreb-Staaten (u.a. Marokko, Tunesien und Algerien) als sicher einzustufen. SPD und Grüne lehnen dies ab.

⚡ Reaktionen/Einordnung

  • Während Befürworter/-innen in dem Konzept eine Möglichkeit zur Steuerung der Migration sehen, verweisen Organisationen wie ProAsyl darauf, dass das Konzept die individuelle Situation von Schutzsuchenden missachte.

  • Zudem sei die Liste unvereinbar mit dem Menschenrecht auf Schutz vor Verfolgung und führe zur Diskriminierung von Antragstellenden.

  • Informationen von Menschenrechtsorganisationen würden oft nicht berücksichtigt. In Georgien und Moldawien seien bspw. queere Menschen sowie Roma von Verfolgung und Erniedrigung betroffen.

➡️ Wie das Asylverfahren in Deutschland abläuft, kannst du hier nachlesen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp2005

Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion

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