Sechs DDR-Bürger, die in der US-Botschaft um Asyl gebeten hatten, dürfen ausreisen, am 24. 1. auch jene Bürger, die sich in der Ständigen Vertretung der BRD aufhalten.
Sechs DDR-Bürger, die in der US-Botschaft um Asyl gebeten hatten, dürfen ausreisen, am 24. 1. auch jene Bürger, die sich in der Ständigen Vertretung der BRD aufhalten.