Die Kultusministerkonferenz der BRD erkennt Schulabschlüsse an, die in der DDR zum Hochschulzugang berechtigen. Bei Numerusclausus-Fächern erhalten Abiturienten aus der DDR eine Sonderquote.
Die Kultusministerkonferenz der BRD erkennt Schulabschlüsse an, die in der DDR zum Hochschulzugang berechtigen. Bei Numerusclausus-Fächern erhalten Abiturienten aus der DDR eine Sonderquote.