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Multilateralismus | bpb.de

Multilateralismus

[lat.] M. bezeichnet ein Interner Link: System mehrseitiger (multilateraler) Beziehungen zwischen Interner Link: Staaten, z. B. in der Interner Link: Außenpolitik, in den Wirtschaftsbeziehungen, in sportlichen oder kulturellen Angelegenheiten. Grundgedanke des M. ist die gleichberechtigte Zusammenarbeit, die z. B. zu gegenseitig vorteilhaften Verträgen führt, aber oft bilaterale (Sonder-)Vereinbarungen ausschließt. Die global bedeutendste multilaterale Einrichtung sind die UN (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)); die EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) ist ein (sehr weit fortgeschrittener) multilateraler Interner Link: Staatenverbund; die verschiedenen Interner Link: Abkommen zum Klimaschutz sind multilaterale Vereinbarungen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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