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Direktversicherung | bpb.de

Direktversicherung Direktversicherer

Erscheinungsform der Lebensversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Betrieb auf das Leben seiner Mitarbeiter Versicherungsverträge ab. Versicherungsnehmer ist der Betrieb, Versicherter und Bezugsberechtigter ist der Mitarbeiter. Die Direktversicherung kann als gemischte Kapital-, Renten- oder Risikoversicherung abgeschlossen werden. Beiträge zu Direktversicherungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Oftmals wird das 13. Monatsgehalt in die Direktversicherung einbezahlt.

Als Direktversicherung wird auch ein Versicherungsvertrag bezeichnet, der ohne die Vermittlung des Versicherungsaußendienstes bei einem Direktversicherer zustande kommt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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