Wer einen Versicherungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat unterzeichnet hat, kann seine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen, indem er seinen Antrag schriftlich widerruft. Es genügt, wenn er den Widerruf rechtzeitig abschickt.
Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können jährlich, frühestens jedoch zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden, dabei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Versicherungsnehmer können den Vertrag auch dann kündigen, wenn der Versicherer bei unverändertem Versicherungsschutz die Versicherungsprämie erhöht.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.