Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Kündigung | bpb.de

Kündigung

Das Kündigungsrecht für einen Kreditvertrag bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer oder, wenn vertraglich nichts bestimmt ist, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Folgende Regelungen gelten für das gesetzliche Kündigungsrecht des Kreditschuldners: Der Kreditschuldner kann Darlehen (Kredite) mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Bei Darlehen mit Festzinssatz hat der Kreditnehmer kein Kündigungsrecht für die Dauer der jeweiligen Zinsbindung. Die Höchstbindungsfrist beläuft sich auf 10 Jahre. Ein Darlehen mit zeitlich begrenzter Zinsbindung unter zehn Jahren kann zum Ablauf der Zinsbindungsfrist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Bei vorzeitiger Rückzahlung (ohne Kündigung) des Kredits während der Zinsbindungsfrist berechnen die Kreditinstitute ein Vorfälligkeitsentgelt bzw. Vorschusszinsen. Es soll den ihnen aus der vorzeitigen Darlehensrückführung entstehenden wirtschaftlichen Nachteil ausgleichen. Die Höhe des Vorfälligkeitspreises wird im Preisaushang der kontoführenden Stelle bekannt gemacht.

Bei Spareinlagen beträgt die Kündigungsfrist, soweit zwischen Sparer und Kreditinstitut nichts anderes vereinbart ist, drei Monate. Eine längere Kündigungsfrist muss ausdrücklich vereinbart werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten